Zum Inhalt

Häufig gestellte Fragen zur Sammelaktion - Stadtwerke Bregenz

Wichtige Hinweise:

Mit welchen Tarifen kann ich an der VKI-Aktion mit der Stadtwerke Bregenz teilnehmen?

  • Gastarife
     
    • Erdgas Standard
    • Erdgas Online
    • Biogas20 Standard (bzw. Online)
    • Biogas100 Standard (bzw. Online)

Welche Energieanlagen werden berücksichtigt?
Es werden alle Ihre Gasanlagen berücksichtigt, die zum Stichtag 01.01.2019 aktiv waren und mit den oben genannten Tarifen beliefert wurden. Nicht berücksichtigt werden Anlagen mit Nullverbrauch.

Ich habe keinen aufrechten Vertrag mehr mit Stadtwerke Bregenz. Kann ich trotzdem an der VKI-Aktion teilnehmen?
Ja, sofern Sie mit Ihrem Tarif von der Preiserhöhung Anfang Jänner 2019 betroffen waren.

Wie wird der pauschale Geldersatz ermittelt?
Für den Kunden wird anhand des Jahresverbrauches für den Zeitraum 01.01.2019 bis 30.04.2020 ein gestaffelter, pauschaler Geldersatz ermittelt. Bei einem Durchschnittskunden mit einem Jahresverbrauch von 15.000 kWh ergibt dies für den Zeitraum einen Betrag von rund EUR 52,00.

Sind Preiserhöhungen bei den Gebühren für die Netznutzung auch von der OGH Entscheidung betroffen bzw. werden diese bei der Einigung berücksichtigt?
Nein. Die Gebühren für die Netznutzung werden von der E-Control festgelegt und sind daher vom Energieanbieter unabhängig.

Benötigt der VKI die Jahresabrechnung des Jahres 2019 für die Sammelaktion?
Nein. Für die Teilnahme an der Aktion benötigen wir nur die Stadtwerke Bregenz Kundennummer und Anlagennummer. Die Daten sind auf der Jahresabrechnung (Seite 1) oder auf dem, an Sie ergangene, Kundenschreiben der Stadtwerke Bregenz ersichtlich.

Warum muss ich meine Bankverbindung bei der Anmeldung bekannt geben. Stadtwerke Bregenz hat meine Kontodaten bereits?
An der Aktion können auch ehemalige Stadtwerke Bregenz Kunden teilnehmen, die kein aufrechtes Vertragsverhältnis mehr zu Stadtwerke Bregenz haben. Für die Auszahlung des Geldersatzes benötigt Stadtwerke Bregenz daher eine aktuelle Bankverbindung.

Ich habe mehrere Anlagen bei Stadtwerke Bregenz angemeldet. Muss ich mich für jede Anlage (=jeden Vertrag) gesondert bei der Aktion anmelden?
Ja, die Rückerstattung erfolgt pro Anlagennummer (= Nummer pro Anlage). Bitte geben Sie in der Anmeldung jede Anlagennummer an.

Links

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

zupfdi.at: VKI informiert über mögliche Rückforderungsansprüche betroffener Verbraucher:innen

zupfdi.at: VKI informiert über mögliche Rückforderungsansprüche betroffener Verbraucher:innen

Der OGH hat mit Beschluss vom 25.01.2024 (4 Ob 5/24z) das Geschäftsmodell der gewerblichen „Besitzschützer“ hinter der Website www.zupfdi.at für rechtswidrig erkannt. Das HG Wien hat in VKI-Verbandsverfahren ua die Unzulässigkeit von Klauseln über die Abtretung der Besitzschutzansprüche und die Einräumung von Mitbesitz an den bewachten Liegenschaften bestätigt. Nach Rechtsauffassung des VKI ergeben sich aus diesen Entscheidungen Rückforderungsansprüche der betroffenen Verbraucher:innen, die Zahlungen an „Zupf di“ getätigt haben.

OLG Wien: unzulässige Klausel eines Restschuldversicherers

OLG Wien: unzulässige Klausel eines Restschuldversicherers

Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums den Versicherer CNP Santander Insurance Europe DAC in einem Verbandsverfahren geklagt. Es handelt sich um eine Klausel, wonach die Leistung im Falle der Arbeitsunfähigkeit erstmalig an dem Fälligkeitstermin der Kreditrate erbracht wird, welcher dem Ablauf einer Frist von 6 Wochen ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit folgt (=Karenzzeit). Die Klausel, auf die sich der Versicherer auch im Einzelfall berufen hat, um die Versicherungsleistung zu verweigern, wurde im Verbandsverfahren vom OLG Wien als unzulässig beurteilt, nachdem zuvor schon das HG Wien dem VKI recht gegeben hat. Das Urteil ist rechtskräftig.

VKI: Restschuldversicherer zahlt nach Klagseinbringung

VKI: Restschuldversicherer zahlt nach Klagseinbringung

Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums den Versicherer CNP Santander Insurance Europe DAC in einem Musterprozess geklagt. Eine Verbraucherin hatte für den Fall der Arbeitsunfähigkeit für einen Kreditvertrag eine Restschuldversicherung bei der CNP Santander Insurance Europe DAC abgeschlossen. Nachdem sie wegen Long Covid eine Zeit lang arbeitsunfähig war, zahlte der Versicherer nicht alle Kreditraten. Der Versicherer zahlte jedoch kurz nach der Klagseinbringung durch den VKI den gesamten Klagsbetrag. Die Klausel, auf die sich der Versicherer im Einzelfall berufen hat, um die Versicherungsleistung zu verweigern, wurde im Verbandsverfahren rechtskräftig für unzulässig erklärt.

EuGH: keine Tragung von Verfahrenskosten durch Verbraucher:innen bei missbräuchlichen Vertragsklauseln

EuGH: keine Tragung von Verfahrenskosten durch Verbraucher:innen bei missbräuchlichen Vertragsklauseln

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) äußerte sich kürzlich zu offenen Auslegungsverfahren der Klausel-Richtlinie (RL 93/13/EWG) und der Verbraucherkredit-Richtlinie 2008 (RL 2008/48/EG). Das Urteil vom 21.03.2024 (C-714/22, Profi Credit Bulgaria) betrifft ein bulgarisches Vorlageverfahren; die Aussagen des Gerichtshof sind jedoch auch für österreichische Verbraucher:innen von Relevanz.

unterstützt durch das

Sozialministerium
Zum Seitenanfang