Zum Inhalt

Häufig gestellte Fragen zur Sammelaktion - Stadtwerke Bregenz

Wichtige Hinweise:

Mit welchen Tarifen kann ich an der VKI-Aktion mit der Stadtwerke Bregenz teilnehmen?

  • Gastarife
     
    • Erdgas Standard
    • Erdgas Online
    • Biogas20 Standard (bzw. Online)
    • Biogas100 Standard (bzw. Online)

Welche Energieanlagen werden berücksichtigt?
Es werden alle Ihre Gasanlagen berücksichtigt, die zum Stichtag 01.01.2019 aktiv waren und mit den oben genannten Tarifen beliefert wurden. Nicht berücksichtigt werden Anlagen mit Nullverbrauch.

Ich habe keinen aufrechten Vertrag mehr mit Stadtwerke Bregenz. Kann ich trotzdem an der VKI-Aktion teilnehmen?
Ja, sofern Sie mit Ihrem Tarif von der Preiserhöhung Anfang Jänner 2019 betroffen waren.

Wie wird der pauschale Geldersatz ermittelt?
Für den Kunden wird anhand des Jahresverbrauches für den Zeitraum 01.01.2019 bis 30.04.2020 ein gestaffelter, pauschaler Geldersatz ermittelt. Bei einem Durchschnittskunden mit einem Jahresverbrauch von 15.000 kWh ergibt dies für den Zeitraum einen Betrag von rund EUR 52,00.

Sind Preiserhöhungen bei den Gebühren für die Netznutzung auch von der OGH Entscheidung betroffen bzw. werden diese bei der Einigung berücksichtigt?
Nein. Die Gebühren für die Netznutzung werden von der E-Control festgelegt und sind daher vom Energieanbieter unabhängig.

Benötigt der VKI die Jahresabrechnung des Jahres 2019 für die Sammelaktion?
Nein. Für die Teilnahme an der Aktion benötigen wir nur die Stadtwerke Bregenz Kundennummer und Anlagennummer. Die Daten sind auf der Jahresabrechnung (Seite 1) oder auf dem, an Sie ergangene, Kundenschreiben der Stadtwerke Bregenz ersichtlich.

Warum muss ich meine Bankverbindung bei der Anmeldung bekannt geben. Stadtwerke Bregenz hat meine Kontodaten bereits?
An der Aktion können auch ehemalige Stadtwerke Bregenz Kunden teilnehmen, die kein aufrechtes Vertragsverhältnis mehr zu Stadtwerke Bregenz haben. Für die Auszahlung des Geldersatzes benötigt Stadtwerke Bregenz daher eine aktuelle Bankverbindung.

Ich habe mehrere Anlagen bei Stadtwerke Bregenz angemeldet. Muss ich mich für jede Anlage (=jeden Vertrag) gesondert bei der Aktion anmelden?
Ja, die Rückerstattung erfolgt pro Anlagennummer (= Nummer pro Anlage). Bitte geben Sie in der Anmeldung jede Anlagennummer an.

Links

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Unterlassungserklärung von FLAGA

Unterlassungserklärung von FLAGA

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die FLAGA GmbH wegen 16 unzulässiger Klauseln in deren AGB abgemahnt. Unter anderem verstießen die enthaltenen Bestimmungen zu Preisänderung und Demontagekosten gegen die gesetzlichen Bestimmungen. FLAGA hat am 27. Jänner 2026 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Unterlassungserklärung von FedEx Europe

Unterlassungserklärung von FedEx Europe

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die Federal Express Europe, Inc. wegen unzureichender Zurverfügungstellung von Kontaktinformationen auf ihrer Website abgemahnt. Die Homepagegestaltung von FedEx Europe verstieß nach Auffassung des VKI gegen Bestimmungen des FAGG und des ECG. FedEx Europe hat am 22.01.2026 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Elektrizitätswirtschaftsgesetz stellt den Strommarkt auf neue Beine

Elektrizitätswirtschaftsgesetz stellt den Strommarkt auf neue Beine

Mit dem „Günstiger-Strom-Gesetz“ wurde ein neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz erlassen, das umfassende Neuerungen für den österreichischen Strommarkt beinhaltet. Das ElWG ist in weiten Teilen seit dem 24. Dezember 2025 in Kraft. Einzelne Bestimmungen (etwa der Sozialtarif) treten im Laufe des Jahres 2026 in Kraft.

EuGH: Airline muss bei Flugannullierung auch Vermittlerprovision erstatten

EuGH: Airline muss bei Flugannullierung auch Vermittlerprovision erstatten

Der EuGH hat aufgrund eines vom VKI im Auftrag des Sozialministeriums eingeleiteten Verfahrens entschieden, dass der den Fluggästen bei Flugannullierung zu erstattende Ticketpreis auch die dem Vermittler geleistete Provision einschließt, ohne dass es erforderlich wäre, dass die Airline die genaue Höhe dieser Provision kennt.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang