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HCI Schiffsfonds: Haftung wegen Fehlberatung

Die Rechtsanwaltskanzlei Leitner in Wien hat in Sachen Schiffsfonds zwei Urteile gegen eine Bank erzielt, die durchaus auch auf MPC-Fonds anzuwenden sind.

In Sachen geschlossene Fonds gibt es zwei neue Urteile gegen eine Bank.

Das OLG Wien entschied, dass die Bank wegen der Vermittlung riskanter Schiffsfonds des deutschen Emissionshauses HCI den geschädigten Anlegern für den erlittenen Schaden haftet, weil sie nicht über das Totalverlustrisikos, den Ausschüttungsschwindel und versteckte Provisionen aufgeklärt hat.

Die geschlossenen Immobilien- und Schiffsfonds von HCI gerieten mit der Wirtschaftskrise ebenso unter Wasser wie jene des Marktführers MPC, die in Österreich von verschiedenen Banken verkauft wurden.

Zwei geschädigte Anleger klagten die Bank auf Schadenersatz wegen falscher Beratung im Zusammenhang mit der Vermittlung von HCI Schiffsfonds und bekamen nun Schadenersatz zugesprochen.

Das OLG Wien ging in den Urteilen diesmal auch ausdrücklich auf die versteckten Provisionen ein. Der Bankberater habe den Kunden nämlich lediglich über die Vermittlungsprovision in Höhe von 5 Prozent hingewiesen. Zusätzliche Rückvergütungen zwischen der HCI und der Bank wurden dem Anleger aber nicht offengelegt, so das Gericht. Tatsächlich hat die Bank aber zusätzlich eine "Innenprovision" von 7 Prozent kassiert. Sohin flossen 12 Prozent des Investments an die Erste Bank.

Bezüglich des Ausschüttungsschwindels bezog sich das OLG Wien auf das im Herbst 2015 ergangene OGH Urteil, in dem der Ausschüttungsschwindel bereits festgestellt wurde. Wenn der Kläger um all diese Punkte gewusst hätte, hätte er sein Geld anders veranlagt, so seine Argumentation.

Das OLG gab ihm Recht und bestätigte das Vorliegen von Beratungsfehlern hinsichtlich "Ausschüttungsschwindel" und Innenprovision. Ein Mitverschulden der Kläger sah das Gericht beide Male nicht, eine ordentliche Revision wurde nicht zugelassen. Die Bank verzichtete auf weitere Rechtsmittel.

Beide Urteile sind daher rechtskräftig.

OLG Wien Urteil vom 18.11.2015, 34 R 125/15z
OLG Wien Urteil vom 24.11.2015, 1 R 113/15t

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