Damit ergibt sich eine "Aufrundungsspirale". Unsere Berechnungen zeigen (siehe "Konsument" 7/2000), dass der Kunde nach zehn Jahren bei einem Kredit über z.B. einer Million Schilling über 100.000 Schilling zuviel bezahlt - ein schönes "Körberlgeld" für die Bank. Um soviel kassiert die Bank mehr an Zinsen, als sie bei einer fairen (nämlich kaufmännischen) Rundung kassieren würde.
Gesetzwidrige Klauseln
Diese Klauseln sind nach Ansicht des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) gesetzwidrig. Begründung: Diese Klauselgestaltung verstößt gegen das Gebot der Zweiseitigkeit und der sachlichen Rechtfertigung (§ 6 Abs 1 Z 5 KSchG). Im Auftrag des BMJ (Sektion Konsumentenschutz) führt der VKI daher Abmahnungen und Verbandsklagen gegen Banken durch.
Raiffeisenbank NÖ-Wien
Der VKI hatte die RLB NÖ-Wien abgemahnt und diese gab daraufhin eine Unterlassungserklärung ab. Ab 1.7.2001 (solange wurde eine Aufbrauchsfrist gewährt) verpflichtete sich die RLB NÖ-Wien die "Aufrundungsklausel" nicht mehr zu verwenden. Die Unterlassungserklärung enthält auch die Verpflichtung, sich auf die gesetzwidrig bereits in alten Verträgen vereinbarte Klausel nicht zu berufen. Von einer Rückverrechnung der auf Basis der Klausel zuviel bezahlten Zinsen will die RLB NÖ-Wien nun jedoch nichts wissen.
30.000 Schilling Zinsen zuviel bezahlt
In einem anhängigen Fall hatte die Konsumentin 1997 ein Darlehen über öS 1,5 Mio. (ca. € 109.000) aufgenommen und bislang um öS 30.000 (ca. € 2180) zuviel an Zinsen bezahlt. Der heutige Zinssatz ist um ein Prozent höher, als bei einer Berechnung unter Anwendung kaufmännischer Rundungsregeln. Die RLB NÖ-Wien bietet nun einen "Vergleich" von öS 15.000 (€ 1090) an.
Wie immer sich dieser Einzelfall weiter entwickelt: Es wird Aufgabe des VKI sein, eine Richtigstellung aller Kreditkonten durch die RLB NÖ-Wien durchzusetzen. Dazu benötigt der VKI Beispiele aus der Praxis. Es geht nur um RLB-Kredite mit variablen Zinsen aus der Zeit nach 1.3.1997. Betroffene sollen Unterlagen (Kreditvertrag, jährliche Abrechnungen, Zinsmitteilungen,...) an die Rechtsabteilung des VKI übermitteln (Kontakt siehe unten).
Bank Austria und PSK geklagt
Auch die Bank Austria wurde von uns abgemahnt. Sie hat keine Unterlassungserklärung abgegeben und daher brachten wir die Verbandsklage ein.
Als nächste Bank mahnte der VKI die PSK ab. Dort ist man sich keiner Schuld bewusst und interpretiert die eigene Klausel anders, als man sie in der Praxis anwendet. Daher folgte auch gegen die PSK eine Verbandsklage.
Auch in diesem Fall gilt: Die Rechtsabteilung des VKI (Kontakt siehe unten) benötigt PSK-Kreditfälle mit variablen Zinsen aus der Zeit nach 1.3.1997 (Kreditvertrag, jährliche Abrechnungen, Zinsmitteilungen, ...).
Creditanstalt schweigt
Ende Juni 2001 hat der VKI auch die Creditanstalt abgemahnt. Eine Antwort steht noch aus.
Änderung nur bei massivem Druck
Die Banken signalisieren zwar, für die Zukunft auf die "Aufrundungsspiralen" verzichten zu wollen. Für die Vergangenheit wollen sie aber augenscheinlich keine generelle Korrektur. Sie verlegen sich offenbar auf dieselbe Taktik wie bei den zuviel verrechneten Zinsen bei Alt-Kreditverträgen (aus der Zeit vor 1997): Hinhalten und nur wer besonders hartnäckig fordert, bekommt halt einen Vergleich angeboten. Diese Vorgangsweise ist höchst unzufriedenstellend. Der VKI wird - im Auftrag des BMJ (Sektion Konsumentenschutz) - Mittel und Wege prüfen, Korrekturen für alle Kreditnehmer durchzusetzen.