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Info: Bankomatkartenmissbrauch

Der Missbrauch von Bankomatkarten nimmt zu. Die Geschädigten sind über die hohen Schäden entsetzt. Die Banken klären über das Risiko zuwenig auf. Die Bankomatbedingungen erweisen sich als kundenfeindlich.

Der VKI hat zunehmend mit Verbraucherbeschwerden rund um den Missbrauch von Bankomatkarten zu tun. Es hat den Anschein, als würden die Schadensfälle zunehmen. So verwies die Kriminalpolizei auf 50 Bankomatkartendiebstähle in zweieinhalb Monaten allein in Vorarlberg (ORFON 20.8.2002). Eine österreichweite Statistik von Missbrauchsfällen fehlt; ebenso wie eine - von den betreibenden Banken unabhängige - Aufsicht.

Bankomatkartenmissbrauch

Bei den Missbrauchsfällen muss man zwei Fallgruppen unterscheiden:

1. Karte verloren/gestohlen

In der Masse der Missbrauchsfälle wurde den geschädigten Bankkunden die Bankomatkarte idR gestohlen. Kurz nach dem Diebstahl wird an Bankomaten, aber insbesondere auch an Geldausgabeautomaten in Filialen der kontoführenden Bank Geld behoben. Die Täter verwenden die gestohlene Karte und tippen den richtigen PIN-Code ein. Daraus ziehen die Banken immer wieder den - voreiligen - Schluss, dass der Bankkunde den PIN-Code offenbar aufgeschrieben und mit der Karte verwahrt habe; eine Sorgfaltswidrigkeit nach den Bankomatbedingungen.

Viele Tricks

Es gibt aber viele Möglichkeiten für Kriminelle, den PIN-Code auszuspionieren. Das beginnt beim Blick über die Schulter im Supermarkt, setzt sich über Spiegel, Mini-Cameras und andere technische Hilfsmittel fort und endet bei Attrappen von Bankomat-Kassen oder Zugangsgeräten für Bankfilialen.

PIN-Code knacken

Die Frage, ob sich der PIN-Code auch "knacken" lässt, ist umstritten. Sicher ist: Der Code steht nicht am Magnetstreifen der Karte. Doch man findet dort Zahlenkombinationen, aus denen der Bankomat den richtigen PIN-Code errechnen kann. Wenn daher kriminelle Organisationen diesen Rechenvorgang kennen, dann ist der richtige Code errechenbar. Die Bankomatbetreiber beschwören, dass dieser Rechenvorgang nicht bekannt sei. In Gerichtsverfahren vor deutschen Gerichten haben Sachverständige nicht ausgeschlossen, dass das "Knacken" des Codes doch schon vorgekommen sei. Das Indiz: Das sprunghafte Ansteigen von Missbrauchsfällen zu bestimmten Zeiten in Deutschland.

Nach den Bankomatbedingungen haftet der Kunde nach Verlust oder Diebstahl der Karte bis längstens vier Stunden nach Meldung des Verlustes an die Bank (oder die österreichweite Sperr-Hotline). Die Haftung ist der Höhe nach nur insoweit begrenzt, als es für verschiedene Behebungen Limits gibt (siehe unten).

2. Karte nicht abhanden gekommen/ mysteriöse Behebungen

Der VKI hatte sich in letzter Zeit auch mit Schadensfällen auseinanderzusetzen, wo Bankkunden immer im Besitz ihrer Bankomatkarte waren und von unbekannten Tätern dennoch Geldbehebungen stattgefunden haben. In solchen Fällen kamen offensichtlich Dubletten von Bankomatkarten zum Einsatz. Die Herstellung einer Dublette ist relativ simpel. Die Kriminellen kopieren mit Hilfe von Attrappen von Bankomat-Kassen bzw. Zugangsgeräten bei Bankfilialen den Magnetstreifen von Bankomatkarten und spielen die Daten auf eine Dublette. Wenn dann der Bankkunde auch noch seinen PIN-Code auf der Attrappe eintippt, dann haben die Gauner alles (Kopie der Karte und Code) um sich an Geldausgabeautomaten zu bedienen. Der Kunde merkt diese Manipulationen erst, wenn ihm diese Beträge abgebucht werden.

Wiewohl die Bankomatbedingungen für diesen Fall vorsehen, dass der Schaden von der Bank nicht auf den Kunden überwälzt werden kann, bedarf es in der Praxis doch immer wieder der Intervention des VKI, um die Banken daran zu erinnern.

Hohe Limits/ Hohes Risiko

Da die Bankomatbedingungen dem Kunden - bei Diebstahl/Verlust der Karte - bis vier Stunden nach Meldung das gesamte Risiko zuschieben, ist die Frage wesentlich, wie hoch dieses Risiko ist. In allen Fällen, die an den VKI herangetragen wurden, waren die Kunden entsetzt darüber, wie hoch dieses Risiko tatsächlich war.

Vor Jahren war es noch relativ überschaubar: Man konnte mit der Bankomatkarte pro Tag am Bankomat nur 5000 Schilling beheben (Für Einkäufe an der Bankomat-Kasse bestand ein Wochenlimit von 15.000 Schilling). Dieses Limit und damit Risiko ist den Kunden allgemein bekannt. Mit 1.1.2002 wurde dieses Limit für Geldbehebungen - so nicht anders vereinbart oder "verordnet" (siehe unten) - auf 400 Euro festgesetzt.

Dazu kommt die Möglichkeit an Geldausgabeautomaten in den Filialen der kontoführenden Bank - ebenfalls mit Karte und Code - Geld zu beheben. Die Limits dafür sind bei den Banken verschieden. Vor wenigen Jahren gab es Grenzen von 20.000 Schilling (1453,46 Euro) pro Tag. Heute sind 3000 Euro (41.280,90 Schilling) gängig. Dem VKI liegen aber auch Schadensfälle vor, wo solche Grenzen nicht pro Tag, sondern pro Behebung vorgesehen sind. Das Ergebnis: Wenn die Gauner neun mal hintereinander 30.000 Schilling (2.180,19 Euro) bekommen, dann ist in wenigen Minuten das Konto mit 270.000 Schilling (19.621,67 Euro) im Minus.

Höhere Limits, höheres Risiko

Schließlich wurden auch die Bankomat-Limits "flexibilisiert"; d.h. die Bank kann nun mit dem Kunden auch höhere Limits als 400 Euro pro Tag vereinbaren. Der technische Hintergrund für diese Maßnahme: Wurden früher die Bankomatbehebungen unabhängig vom Kontostand verwaltet, so ist jetzt der Durchgriff auf das Konto möglich. Die Bank garantiert das Limit nur, wenn damit der
Überziehungsrahmen des Kontos nicht überzogen wird. Wird der Rahmen überschritten, sollte - theoretisch - keine Auszahlung erfolgen. Doch auch diese Sicherheitsgrenze funktioniert in der Praxis nicht. Dem VKI liegen Fälle vor, wo der gewährte Überziehungsrahmen durch missbräuchliche Behebungen Dritter auch noch überzogen werden konnte.

Ein hohes Limit bedeutet also ein hohes Risiko. Ich kann - das wird von den Banken beworben - jetzt "ein Möbelstück um 25.000 Schilling kaufen". "Genießen Sie jetzt: mehr Liquidität", "mehr Flexibilität" und "mehr Komfort". Ein Begriff fehlt in der Aufzählung: "mehr Risiko". Auf das Risiko hoher Limits wird wenig oder gar nicht hingewiesen.

Bank erhöht einseitig das Risiko für den Kunden

Die Erhöhung von Limits - bei Bankomat und/oder Geldausgabeautomat im Foyer - wird von manchen Banken einseitig durchgeführt. Am Kontoauszug steht etwa zu lesen: "Ab 19.5.2002 können Sie mit Ihrer Bankkarte und Ihrem Code täglich Bargeld bis zu EUR 3.000 an allen Geldausgabeautomaten beheben." Was großzügig klingt, bedeutet eine erhebliche Erhöhung des persönlichen Risikos. Der VKI geht davon aus, dass durch einseitige Erklärung der Bank das Risiko nicht einfach erhöht werden kann und man daher Anspruch auf Rückerstattung jenes Betrages hat, der über wirklich vereinbarte Limits hinaus - aufgrund missbräuchlicher Behebungen - abgebucht wird.

Sperr-Zeit - "Die Lizenz zum Patzen?"

In den Bankomatbedingungen sehen die Banken vor, dass der Kunde erst bis maximal vier Stunden nach der Verlustmeldung seiner Karte von der Haftung befreit wird. Es ist aber in keiner Weise einsichtig, weshalb es Kreditkartenorganisationen möglich ist, eine Karte binnen Minuten weltweit zu sperren, dieser Vorgang aber bei der Bankomatkarte bis zu vier Stunden dauern soll.

In einem konkreten Fall hat eine Bank freimütig offengelegt, dass damit offenbar auch eigene Fehler abgepuffert werden sollen. Der Kunde hatte Minuten nach dem Diebstahl telefonisch den Verlust gemeldet. Die Bank brauchte etwa eine Stunde um die Meldung weiterzugeben und zu erkennen, dass irrtümlich das falsche Konto gesperrt worden war. Warum soll der Kunde für diese Schlampereien haften?

Tipps für den Bankkunden

  • Karte gut verwahren und regelmäßig prüfen, ob diese noch vorhanden ist.
  • PIN-Code merken, nicht gemeinsam mit der Karte verwahren und niemanden - auch nicht im Familienkreis - weitergeben.
  • Bei Bankomatbehebungen und Zahlungen an Bankomat-Kassen sich gegen den "Blick über die Schulter" so gut es geht abschirmen.
  • An Bankomat-Kassen zunächst einmal den falschen Code eingeben. Bemerkt die Kassa den Fehler nicht, dann stehen Sie vor einer Attrappe.
  • Kontoauszüge sofort genau kontrollieren. Gegen missbräuchliche Buchungen sofort (schriftlich/eingeschrieben) Widerspruch erheben. Bankomatkarte nicht mehr benutzen.
  • Sobald Sie bemerken, dass Ihnen die Karte abhanden gekommen ist: sofort Meldung an die Bank (während Banköffnungszeit in Filiale - außerhalb Banköffnungszeit beim Sperrtelefon/Nummer auf jedem Bankomat ersichtlich). Telefonsperre am nächsten Bankwerktag in Filiale erneuern. Polizeiliche Anzeige erstatten.
  • Limit herabsetzen bedeutet Risiko minimieren. Versuchen Sie mit Ihrer Bank sämtliche Limits der Karte (Bankomat, Bankomat-Kasse, Geldausgabeautomat in Filiale) auf ein für sie erträgliches Maß herabzusetzen (schriftliche Vereinbarungen!).
  • Verzichten Sie auf großzügige Überziehungsrahmen, wenn Sie diese nicht benötigen.

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