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Info: Gesamtreisepreis muss Buchungsgebühren beinhalten

Der Gesamtpreis für Reisebuchungen muss sämtliche Buchungsgebühren, Ticketservicecharges und Ticketgebühren beinhalten.

Im Sommer 2011 hatte eine Konsumentin auf der Homepage der ATS Urlaubsbörse (Reisebüro A.T.S. Dado GmbH) einen Flug gebucht. In der Buchungsmaske erschien beim Buchungsvorgang der "Gesamtpreis für alle Teilnehmer inkl. aller Zuschläge" in Höhe von € 372,00. Der Hinweis "Bitte beachten Sie unsere Buchungsgebühren" war kaum wahrnehmbar am unteren Ende eines geöffneten Fensters aufgeschienen. 

Nach Absendung der Buchung erhielt die Konsumentin ein Email, in dem der Reisepreis mit EUR 372,00 angegeben war. 

Später erhielt die Konsumentin eine "Bestätigung / Rechnung", die zusätzlich eine Ticketservicecharge von EUR 36,00 umfasste. Der Gesamtreisepreis betrug demnach EUR 408,00.

Der VKI klagte die ATS Urlaubsbörse im Auftrag des BMASK auf Unterlassung derart irreführender Preiswerbung. Eine derartige Preisbewerbung verstoße unter anderem auch gegen die Verordnung (EG) 1008/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.9.2008 über gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten in der Gemeinschaft. 

Das Unternehmen verpflichtete sich im Laufe des Verfahrens in einem gerichtlichen Vergleich es in Zukunft zu unterlassen, bei Internetbuchungen von Reisen, einen als "Gesamtpreis inklusive aller Zuschläge" oder sinngemäß bezeichneten Reisepreis auszuweisen, welcher nicht sämtliche von ihr verlangten Buchungsgebühren, insbesondere Buchungsgebühren und Ticketservicecharges für Flüge sowie Ticketgebühren für das Ausstellen von Flugtickets beinhaltet.

Der Vergleich ist rechtswirksam.

Der Vzbv war Anfang 2012 schon erfolgreich gegen die Preiswerbung von Air Berlin und Ryanair  vorgegangen gewesen, welche nicht alle Gebühren bzw. Zuschläge angegeben hatten (Erfolgreiche Klagen des vzbv gegen Air Berlin und Ryanair - (mehr...)

HG Wien, 11 Cg 2/12z
Klagevertreterin: Dr. Annemarie Kosesnik-Wehrle

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