AWD:
Die fünf Sammelklagen gegen den AWD (2500 TeilnehmerInnen / 40 Mio Streitwert) ruhen derzeit, um die - vom AWD an den Haaren herbeigezogene - Vorfrage gerichtlich zu klären, ob in Österreich die Prozessfinanzierung gegen Erfolgsquote zulässig ist. Das HG Wien hat - in einem Musterfall - bereits entschieden, dass die Abtretungen an den VKI wirksam und die Klage daher von VKI geführt werden kann. Der AWD hat dagegen Berufung angemeldet.
AvW:
Der VKI unterstützt rund 600 Geschädigte des AvW-Skandals bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche in verschiedene Richtungen: Privatbeteiligte im Strafverfahren, Anmeldungen in den Konkursverfahren, Anmeldung bei der Anlegerentschädigung und durch Führung von Musterprozessen gegen die Masseverwalter zur Klärung von Rechtsfragen.
Costa Concordia:
Der VKI unterstützt rund 40 Geschädigte des Schiffsunglücks bei der Einschätzung des Abfindungsangebotes der Reederei und bei der Abwicklung der Pauschalzahlungen. Soweit derzeit absehbar, sollte diese Aktion bald erfolgreich abgeschlossen werden können.
Fehlerhafte PIP Brustimplantate:
Der VKI unterstützt bislang rund 50 Geschädigte der fehlerhaften Implantate bei der Einschätzung Ihrer Chancen zur Durchsetzung von Ansprüchen gegen den Hersteller und dessen Haftpflichtversicherung. Derzeit werden die Beschwerden ausgewertet und die Rahmenbedingungen für Sammelklagen geklärt.