Zum Inhalt

Info: Stand aktueller Sammelaktionen des VKI

AWD, AvW, Costa Concordia und PIP-Brustimplantate.

AWD:
Die fünf Sammelklagen gegen den AWD (2500 TeilnehmerInnen / 40 Mio Streitwert) ruhen derzeit, um die - vom AWD an den Haaren herbeigezogene - Vorfrage gerichtlich zu klären, ob in Österreich die Prozessfinanzierung gegen Erfolgsquote zulässig ist. Das HG Wien hat - in einem Musterfall - bereits entschieden, dass die Abtretungen an den VKI wirksam und die Klage daher von VKI geführt werden kann. Der AWD hat dagegen Berufung angemeldet.

AvW:
Der VKI unterstützt rund 600 Geschädigte des AvW-Skandals bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche in verschiedene Richtungen: Privatbeteiligte im Strafverfahren, Anmeldungen in den Konkursverfahren, Anmeldung bei der Anlegerentschädigung und durch Führung von Musterprozessen gegen die Masseverwalter zur Klärung von Rechtsfragen.

Costa Concordia:
Der VKI unterstützt rund 40 Geschädigte des Schiffsunglücks bei der Einschätzung des Abfindungsangebotes der Reederei und bei der Abwicklung der Pauschalzahlungen. Soweit derzeit absehbar, sollte diese Aktion bald erfolgreich abgeschlossen werden können.

Fehlerhafte PIP Brustimplantate:
Der VKI unterstützt bislang rund 50 Geschädigte der fehlerhaften Implantate bei der Einschätzung Ihrer Chancen zur Durchsetzung von Ansprüchen gegen den Hersteller und dessen Haftpflichtversicherung. Derzeit werden die Beschwerden ausgewertet und die Rahmenbedingungen für Sammelklagen geklärt.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Urteil: OGH bestätigt umstrittene Totalschadenabrechnung

Für den OGH ist die umstrittene Definition des Totalschadens in den Kaskoversicherungsbedingungen vertretbar. Er zementiert damit eine nachteilige Abrechnungsweise: Es kommt nämlich zu keinem vollen Ersatz der Reparaturkosten, wenn die Reparaturkosten die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert übersteigen.

Urteil: "Dauerrabatt-Klausel" gesetzwidrig

Eine Dauerrabattklausel mit einer dekursiven Staffelung ist nicht gesetzeskonform, wenn KonsumentInnen im Fall einer vorzeitigen Auflösung ihres Versicherungsvertrages nicht so gestellt werden, als ob sie von Anfang an die tatsächliche Laufzeit als Vertragsdauer gewählt hätten.

Urteil: Gesetzwidrige Klauseln bei Bank Austria

Der VKI klagte im Auftrag der Arbeiterkammer Tirol die UniCredit Bank Austria AG wegen drei Klauseln der Allgemeinen Bankbedingungen. Diese Klausel wirken sich vor allem auf Fremdwährungskredite aus. Die zweite Instanz bestätigte die Ansicht des VKI und des Erstgerichtes, dass alle drei Klauseln rechtswidrig seien.

Urteil: Gesetzwidrige Klauseln bei Volksbank

Das OLG Innsbruck erkannte - in einer Verbandsklage des VKI im Auftrag der AK Tirol - vier Klauseln in (Fremdwährungs)krediten als unzulässig. Hierbei geht es vor allem um die Besicherungslage des Kredites, die Folgen einer Kursverschlechterung beim Fremdwährungskredit, die Vereinbarung des Zinssatzes und die Folgen einer vorzeitigen Rückzahlung.

unterstützt durch das

Sozialministerium
Zum Seitenanfang