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Info: Treuhandschaften bei Rechtsanwälten und Notaren

Besonders beim Kauf von Liegenschaften oder Eigentumswohnungen wird zur Abwicklung des Vertrages von den Vertragsparteien oft ein Dritter - ein Rechtsanwalt oder Notar - als Treuhänder eingeschaltet.

Der Käufer bezahlt dann zwar den Kaufpreis bei Vertragsabschluß an den Treuhänder, dieser bekommt aber den unwiderruflichen Auftrag, die Summe erst an den Verkäufer auszubezahlen, wenn zum Beispiel das (lastenfreie) Eigentum im Grundbuch eingetragen ist.

Natürlich muss man dem Treuhänder vertrauen können. Gerade wieder ist in den Medien von Veruntreuung durch Rechtsanwälte zu lesen. Auch wenn diese Fälle nur einen geringen Prozentsatz der eingetragenen Anwälte betreffen, reagieren Verbraucher zunehmend verunsichert. Daher eine kurze Darstellung der Sicherungsinstrumente bei Treuhandschaften von Notaren und Anwälten:

Rechtsanwälte

Die einzelnen Länderkammern - so insbesondere Wien - kennen die Einrichtung eines Treuhandbuches. Es steht aber den einzelnen Anwälten frei, sich daran zu beteiligen oder nicht. Anwälte, die sich daran beteiligen, unterliegen einer strengen Kontrolle bei der Abwicklung von Treuhandschaften durch die RAK. Wenn aber ein RA Vermögen veruntreut (strafbare Handlung), dann besteht keine Vertrauensschadenversicherung.

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung - die der einzelne Anwalt - abschließen muss, schließt strafbare Handlungen des RA von der Deckung aus.

Eine gemeinsame Vertrauensschadensversicherung für alle RAs besteht auch nicht. Es gibt aber sogenannte "Notfallfonds": Es besteht ein Notfallfond (Topf A), der durch die jeweiligen Länderkammern eingerichtet wird. Außer Tirol, Vorarlberg und Kärnten besteht er in allen Bundesländern. Bei der RAK Wien konnte man nicht bzw. wollte man nicht Auskunft über die Deckungssumme erteilen. Darüber hinaus gibt es auch einen bundesweiten Notfallfond (Topf B) der allerdings nur subsidiär in Anspruch genommen wird, wenn im Rahmen anderer Versicherungen keine Deckung besteht und wenn Topf A ausgeschöpft ist. Dieser bundesweite Notfallfond ist mit ca. 35 Mio. dotiert (Stand Ende 98). Im Rahmen des Notfallfonds werden Vertrauensschäden nach sozialen Gesichtspunkten gedeckt. Über die nähere Abwicklung war aber nichts in Erfahrung zu bringen.

Notare

Die Notare kennen das notarielle Treuhand-Register. Die Eintragung aller Treuhandschaften über S 100.000.- ist obligatorisch. Auch hier werden Treuhandschaften streng kontrolliert. Es besteht aber überdies eine Vertrauensschadensversicherung: Diese bietet Versicherungsschutz bis zu 60 Mio. pro Schadensfall. Wenn der Notar das Treuhandgeschäft über die Notartreuhandbank abwickelt, beträgt die Deckungssumme sogar 100 Mio. pro Schadensfall. 95% der österr. Notare wickeln ihre Geschäfte über die Notartreuhandbank ab.

Das bedeutet, dass - aus dem Blickwinkel der Sicherheit - Verbrauchern empfohlen werden kann, Treuhandschaften - etwa bei Liegenschaftsverträgen - über notarielle Treuhandschaften abzuwickeln.

Die RA Kammer hat angekündigt, das System der Notare übernehmen zu wollen. Es wird aber noch bis Herbst 1999 dauern, dass dies in die Praxis umgesetzt ist.

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