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Info: Verfahrensrichtlinien Telekom

Die Telekom Control GmbH hat nun Richtlinien für das Streitschlichtungsverfahren erlassen und neue Formulare und Merkblätter zur Verfügung gestellt.

Die Telekom Control GmbH hat nun Verfahrensrichtlinien für das Schlichtungsverfahren bei überhöhten Telefonrechnungen erlassen und gleichzeitig neue Formulare und Merkblätter aufgelegt.

Das Verfahren sieht in erster Linie vor, dass der Beschwerdeführer zunächst die umstrittene Rechnung - gemäß den AGB des jeweiligen Betreibers - beim Betreiber beeinsprucht. Um allerdings sicher den Aufschub der Fälligkeit der umstrittenen Rechnung zu erreichen, sollte bereits in dieser Phase - mit einem Formular - die Telekom Control eingeschaltet werden. (Der Betreiber kann allerdings den Durchschnitt der letzten drei - nicht bestrittenen - Rechnungen fällig stellen.)

Kommt es zwischen Betreiber und Beschwerdeführer zu keiner Einigung, dann kann die Telekom Control - wieder mit Formular - als Streitschlichter angerufen werden. Dabei gibt es im wesentlichen ein dreistufiges Verfahren:

  • Ist die Überhöhung weniger als das Doppelte des Durchschnittes der letzten drei Rechnungen, dann wird der Anbieter nur zur Stellungnahme aufgefordert; macht er keinen akzeptablen Lösungsvorschlag, dann endet das Verfahren und es bleibt nur der Rechtsweg.
  • Bei einer Überhöhung um mehr als das Doppelte fordert die Telekom Control alle technischen Unterlagen an und prüft unter Beiziehung eines Sachverständigen. Dann wird ein schriftlicher Lösungsvorschlag der Telekom Control gemacht. Nehmen beide Parteien an, dann kommt ein außergerichtlicher Vergleich zustande. Sonst bleibt nur der Rechtsweg.
  • Übersteigt die Überhöhung das Dreifache des Durchschnittes der letzten drei Rechnungen, dann wird eine mündliche Verhandlung in den Räumen der Telekom Control anberaumt. Man kann sich dabei auch vertreten lassen bzw. Vertrauenspersonen beiziehen. Allenfalls werden Verbrauchern, die von weiter weg anreisen müssen (über 50 km), die Fahrtkosten ersetzt. Auch hier endet das Verfahren mit einem Lösungsvorschlag, den beide Parteien erst akzeptieren müssen, damit eine rechtsgültige Beilegung des Streites erfolgt. Sonst bleibt nur der Rechtsweg.

Das Verfahren vor der Schlichtungsstelle ist für Verbraucher kostenlos.

Die Telekom Control wird auch jährlich über die Ergebnisse der Schlichtung der Öffentlichkeit berichten.

Es ist zu hoffen, dass das Handling von Beschwerden durch die Anbieter über die Veröffentlichungen und die Medien zu einem Kriterium für die Auswahl des Betreibers werden. Denn so sollten sich verbraucherfreundliche Streitbeilegungen in der Praxis am besten durchsetzen lassen.

Die Formulare und das Merkblatt bekommt man über den a

01.58877.0

Die Verfahrensrichtlinien im Volltextservice

01.58877.320

bzw. bei der Telekom Control GmbH

01.58058.208

> http://www.tkc.at/

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