Zum Inhalt

Info: Verfahrensrichtlinien Telekom

Die Telekom Control GmbH hat nun Richtlinien für das Streitschlichtungsverfahren erlassen und neue Formulare und Merkblätter zur Verfügung gestellt.

Die Telekom Control GmbH hat nun Verfahrensrichtlinien für das Schlichtungsverfahren bei überhöhten Telefonrechnungen erlassen und gleichzeitig neue Formulare und Merkblätter aufgelegt.

Das Verfahren sieht in erster Linie vor, dass der Beschwerdeführer zunächst die umstrittene Rechnung - gemäß den AGB des jeweiligen Betreibers - beim Betreiber beeinsprucht. Um allerdings sicher den Aufschub der Fälligkeit der umstrittenen Rechnung zu erreichen, sollte bereits in dieser Phase - mit einem Formular - die Telekom Control eingeschaltet werden. (Der Betreiber kann allerdings den Durchschnitt der letzten drei - nicht bestrittenen - Rechnungen fällig stellen.)

Kommt es zwischen Betreiber und Beschwerdeführer zu keiner Einigung, dann kann die Telekom Control - wieder mit Formular - als Streitschlichter angerufen werden. Dabei gibt es im wesentlichen ein dreistufiges Verfahren:

  • Ist die Überhöhung weniger als das Doppelte des Durchschnittes der letzten drei Rechnungen, dann wird der Anbieter nur zur Stellungnahme aufgefordert; macht er keinen akzeptablen Lösungsvorschlag, dann endet das Verfahren und es bleibt nur der Rechtsweg.
  • Bei einer Überhöhung um mehr als das Doppelte fordert die Telekom Control alle technischen Unterlagen an und prüft unter Beiziehung eines Sachverständigen. Dann wird ein schriftlicher Lösungsvorschlag der Telekom Control gemacht. Nehmen beide Parteien an, dann kommt ein außergerichtlicher Vergleich zustande. Sonst bleibt nur der Rechtsweg.
  • Übersteigt die Überhöhung das Dreifache des Durchschnittes der letzten drei Rechnungen, dann wird eine mündliche Verhandlung in den Räumen der Telekom Control anberaumt. Man kann sich dabei auch vertreten lassen bzw. Vertrauenspersonen beiziehen. Allenfalls werden Verbrauchern, die von weiter weg anreisen müssen (über 50 km), die Fahrtkosten ersetzt. Auch hier endet das Verfahren mit einem Lösungsvorschlag, den beide Parteien erst akzeptieren müssen, damit eine rechtsgültige Beilegung des Streites erfolgt. Sonst bleibt nur der Rechtsweg.

Das Verfahren vor der Schlichtungsstelle ist für Verbraucher kostenlos.

Die Telekom Control wird auch jährlich über die Ergebnisse der Schlichtung der Öffentlichkeit berichten.

Es ist zu hoffen, dass das Handling von Beschwerden durch die Anbieter über die Veröffentlichungen und die Medien zu einem Kriterium für die Auswahl des Betreibers werden. Denn so sollten sich verbraucherfreundliche Streitbeilegungen in der Praxis am besten durchsetzen lassen.

Die Formulare und das Merkblatt bekommt man über den a

01.58877.0

Die Verfahrensrichtlinien im Volltextservice

01.58877.320

bzw. bei der Telekom Control GmbH

01.58058.208

> http://www.tkc.at/

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Übersicht: Entgeltänderungen von Telekommunikationsunternehmen

Da vermehrt Anfragen bzgl der Änderungsmöglichkeiten der Mobilfunkbetreiber an den VKI herangetragen werden, bieten wir hier eine Übersicht darüber. Es ist vor allem zwischen der Art der geplanten Änderung und mitunter zwischen den Tarifen zu unterscheiden.

Facebook und Datenschutz

Das soziale Netzwerk Facebook erfreut sich enormer Beliebtheit. Im Januar 2011 erreichte Facebook nach eigenen Angaben 600 Millionen aktive Nutzer weltweit. Es gibt jedoch auch viele Kritiker, die auf grobe Datenschutzmängel hinweisen.

EU-Roamingverordnung in Kraft

Am 30.6.2007 ist die EU-Roamingverordnung (Nr. 717/2007) in Kraft getreten. Sie ist in allen 27 Mitgliedsstaaten rechtsverbindlich und gilt für alle Anrufe, die man im EU-Ausland mit dem Mobiltelefon tätigt oder annimmt, und zwar unabhängig davon, ob man Vertrags- oder Prepaid-Kunde ist. Durch die Verordnung sollen die übermäßigen Roamingentgelte gesenkt werden, die Kunden bisher bei Telefonaten in andere EU-Länder in Kauf nehmen mussten. Die Verordnung legt nämlich Höchstpreise für ausgehende und eingehende Anrufe im Ausland fest. Allerdings soll die Verordnung nur bis 30.6.2010 gelten; die Europäische Kommission behält sich aber vor, die Geltungsdauer dieser Verordnung unter Berücksichtigung der Marktentwicklung und des Verbraucherschutzes allenfalls zu verlängern oder die Verordnung zu ändern.

Info: Musikdownload aus dem Internet

Sind alle Raubkopierer Verbrecher, wie es die Kampagne der Musikindustrie behauptet? Jeden-falls verunsichert fühlen sich viele Konsumenten, wie zahlreiche Anfragen in der Beratungsabtei-lung des Vereins für Konsumenteninformation zeigen. Die schlechte Nachricht: die Rechtslage ist strittig, eine generelle Entwarnung kann nicht gegeben werden.

Info: Neue Verfahrensrichtlinien für die Streitschlichtung der RTR

Mit 1.1.2005 trat eine Änderung der Verfahrensrichtlinien des Streitschlichtungsverfahrens nach § 122 Abs 1 Z 1 Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003) in Kraft. Die wesentlichen Punkte dieses Verfahrens sollen im folgenden kurz dargestellt werden. Weitere Informationen finden sich hierzu auf der Website der RTR (http://www.rtr.at).

unterstützt durch das

Sozialministerium
Zum Seitenanfang