Fast jedem, der eine Kreditkarte besitzt und diese bei einer Reise verwendet hat ist bekannt, dass vor allem Mietwagenfirmen und Hotels bestimmte Beträge, die über dem zu zahlenden Betrag liegen (bis zu 15%), vorautorisieren und somit blockieren, und zwar bis die Rechnung endgültig beglichen ist.
Derzeit gibt es keine Regelungen zwischen den Kreditkartenfirmen und den Issuern (zB. Kartenausgebende Banken) und Acquirern (zB abrechnende Banken) darüber wie im Fall einer Vorautorisierung mit dem Betrag umzugehen ist oder in welchem Umfang und für welche Dauer ein Betrag blockiert werden darf. Die Konsumenten werden auch nicht informiert, ob überhaupt eine Vorautorisierung stattfindet oder nicht.
Dies hat eine Kreditkartenfirma nun zum Anlass genommen zumindest für ihre Kunden Regeln einzuführen, die schlussendlich für die Verbraucher klarer sind. Bis Ende dieses Jahres sollten die folgenden neuen Regelungen intern innerhalb Europas umgesetzt werden.
1. Bei Kreditkarten müssen Händler den Karteninhaber über den geschätzten Betrag der Vorautorisierung informieren.
2. Jede Vorautorisierung die annulliert wurde oder bei der ein geringerer Betrag abgebucht wurde muss innerhalb von 24 Stunden rückgängig gemacht werden.
3. Die Acquirer müssen vollständig und richtig identifizieren ob es sich um eine Vorautorisierung oder ein endgültige Autorisierung handelt.
4. Vorautorisierungen von 15%-20% werden abgeschafft.
Bei Bankomatkarten ist derzeit eine Vorautorisierung nur bei Tankautomaten erlaubt. Hier muss innerhalb von 20 Minuten der endgültige Betrag an den Issuer weitergegeben werden, der auch nur den tatsächlichen und nicht den autorisierten Betrag buchen darf. Die Regelungen für Bankomatkarten sollen ebenfalls überarbeitet werden, da in Zukunft ebenfalls für „Card not present transactions“ (zB über Internet und Telefon) zusätzlich eine Vorautorisierung erlaubt werden soll.
Man wird genau beobachten müssen ob die transparenteren Regeln auch umgesetzt werden, wie sich Neuerungen wie zB die Vorautorisierung bei Bankomatkarten in der Praxis auswirken und ob interne Regeln eines Kreditkarteninstitutes alleine überhaupt ausreichend sind.