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Info: WEB - Strafurteile gegen Bankmitarbeiter rechtskräftig - Kläger bieten Vergleich an - Sparkasse ablehnend

Zwei Vorstände und ein leitender Mitarbeiter der Salzburger Sparkasse wurden - der OGH bestätigte die Strafurteile - rechtskräftig als Beitragstäter zum WEB-Skandal verurteilt. Die Sparkasse lehnt dennoch einen raschen und gerechten Vergleich ab und setzt auf eine Neudurchführung der Beweisaufnahmen im Zivilverfahren.

Am 7.7.2003 wurden leitende Angestellte der Salzburger Sparkasse als Beitragstäter zum WEB-Bautreuhand-IMMAG-Skandal schuldig gesprochen. Die Vorstandsmitglieder DI Gerhard Schmid und Dkfm Klaus Buttenhauser sowie der Kreditreferent Dr. Josef Keimelmayr waren wegen des Verbrechens der Beihilfe zur Untreue zu langjährigen unbedingten Haftstrafen verurteilt worden. Diese Verurteilungen wurden jüngst vom Obersten Gerichtshof (OGH) bestätigt.

Damit sind die Chancen der über 3200 Kläger im größten Zivilprozess der 2. Republik vor dem Landesgericht Salzburg gegen die Salzburger Sparkasse deutlich gestiegen, Schadenersatzansprüche von rund 54 Mio. Euro durchzusetzen; hat doch der OGH jüngst in einem Zivilverfahren auch festgehalten, dass eine Bank für Straftaten leitender Mitarbeiter einstehen muss (OGH 17.11.2004, 7 Ob 128/04f).

Die Klägergemeinschaft hat der Salzburger Sparkasse nunmehr einen Vergleich bei rund 35 Mio. Euro angeboten; das wäre etwa die Hälfte dessen, womit die Sparkasse und ERSTE-Tochter im Fall einer Prozessniederlage an Kosten zu rechnen hätte. Die Salzburger Sparkasse hatte bislang nur 15 Mio. Euro angeboten. Das wundert nicht, wollte man wohl - bis zur Rechtskraft der Strafurteile - nicht ein Verschulden der eigenen Mitarbeiter zugeben und ihnen nicht mit einem gerechten Vergleich quasi in den Rücken fallen. Nun fällt dieser Grund für die Zurückhaltung weg; vielmehr könnte die Sparkasse durch einen raschen und gerechten Vergleich mit den Geschädigten ihren verurteilten Mitarbeitern durchaus helfen: Schadenswiedergutmachung ist ein wesentlicher Milderungsgrund und das letzte Wort über die Strafhöhe der Verurteilten hat noch das OLG Linz als Berufungsgericht.

In der Verhandlung am 4.4.2005 hat Direktor Mittendorfer dennoch den Vergleichsvorschlag der Klägergemeinschaft schlicht abgelehnt und nur angekündigt, sein Angebot von 15 Mio. Euro nochmals darstellen zu wollen. Daher wurden die Verhandlungen fortgesetzt.

Da die Sparkasse formal nicht Partei des Strafverfahrens war, kann sie nun erzwingen, dass das gesamte umfangreiche Beweisverfahren wiederholt und vertieft wird. Es droht daher nun ein jahrelanger Rechtsstreit; die Chancen für die Kläger stehen aber günstig, diesen zu gewinnen.

OGH 17.11.2004, 7 Ob 128/04f  (Volltextservice)

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