Die Probleme und Beschwerden bei Internet-Geschäften steigen stark. Das belegt der aktuelle Jahresbericht 2006 des Internet-Ombudsmanns. Der vom BMSK und der Arbeiterkammer geförderte Internet Ombudsmann, der sich seit seiner Gründung Ende 1999 als mittlerweile wichtigste Anlaufstelle bei Problemen mit Online-Shopping in Österreich etabliert hat, verzeichnete im Jahr 2006 4.730 Beschwerdefälle. Im Vergleich dazu waren es im Jahr 2005 "nur" 1.460 Beschwerdefälle. Insgesamt löste der Internet Ombudsmann im vergangenen Jahr Streitfälle im Wert von über 609.000 Euro im Sinne der KonsumentInnen, erreichte eine Rückzahlung des Betrages oder die Lieferung der Produkte und Dienstleistungen. "Der starke Anstieg der Beschwerden zeigt deutlich, dass die Aufklärung der KonsumentInnen über die Risken und Rechte bei Internetgeschäften weiter ausgebaut werden muss. Gleichzeitig ist es an der Zeit, die rechtlichen Rahmenbedingungen zugunsten der VerbraucherInnen zu verschärfen", erklärt Konsumentenschutzminister Erwin Buchinger. Der Konsumentenschutzminister will sich nun für verbesserte Informationspflichten der Anbieter, eine Gewinnabschöpfung bei unlauteren Anbietern und verbraucherfreundlichere Zahlungsmodalitäten einsetzen.
Hauptgründe für Beschwerden beim Internet Ombudsmann waren Probleme beim Vertragsrücktritt, welche zum Großteil auf vermeintliche Gratis-oder Testangebote zurückzuführen sind, Probleme auf Grund verspäteter Lieferung oder Lieferverweigerung sowie verspäteter Rückzahlung nach Vertragsrücktritt.
Etwas mehr als 23,3% der Beschwerden betrafen österreichische Unternehmen, der Rest betrifft Unternehmen aus dem Ausland (Deutschland 64,5%, Schweiz 11%).
Für Minister Buchinger bestätigt sich damit die Notwendigkeit von Informationskampagnen wie dem heute endenden Aufklärungsmonat: "Umsonst gibt’s nix". Ein Schwerpunkt dieser vom Konsumentenschutzministerium gemeinsam mit seinen Partnern durchgeführten Informationsoffensive war die Problematik der "Internet-Abzocke".
Zwtl.: Mehr Verbraucherrechte im Internet
Zusätzlich zeigt sich aber, dass es notwendig ist, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu verbessern. Bundesminister Buchinger sieht in drei Punkten Regelungsbedarf:
- KonsumentInnen werden allzu oft über die intransparente Gestaltung einer Website in die Irre geführt oder zu unbedachten Geschäftsabschlüssen verleitet. Es muss durch gezielte rechtliche Vorschriften sichergestellt werden, dass KonsumentInnen Verträge im Internet nur dann abschließen, wenn sie zuvor alle nötigen Informationen (Produkt, Kosten, Geschäftsbedingungen) in transparenter Form erhalten haben.
- Angesichts der im Jahresbericht aufgezeigten Probleme mit der Rückzahlung des Kaufpreises nach einem Vertragsrücktritt und den Problemen mit der Liefermoral, darf es kein Tabu sein, die Praxis der vollen Vorauszahlung bei Verbrauchergeschäften im Internet einmal grundsätzlich zu hinterfragen.
- Nötig ist auch die Einführung der Gewinnabschöpfung in den Fällen, wo eine große Menge von VerbraucherInnen gezielt geschädigt wird.
"Da viele E-Commerce-Geschäfte von österreichischen KonsumentInnen grenzüberschreitend, vor allem bei Firmen aus unseren deutschsprachigen Nachbarländern, abgeschlossen werden, müssen diese Probleme europaweit gelöst werden. Ich werde mich bei EU-Verbraucherschutz-Kommissarin Meglena Kuneva für die Verbesserung des rechtlichen Rahmens im Sinne der KonsumentInnen einsetzen", so Buchinger abschließend.
Hinweis:
Der umfassende Jahresbericht des Internet Ombudsmann kann unter kontakt@ombudsmann.at gratis bestellt werden und ist unter http://www.ombudsmann.at auch digital abrufbar.
Informationen zur Informationsoffensive "Achtung Unlautere Geschäftspraktiken: "Umsonst gibt’s nix", sowie kostenlose Informationsbroschüren zum Download sind auf der Homepage des BMSK www.bmsk.gv.at im Fachbereich Konsumentenschutz, abrufbar.