Zum Inhalt

MPC-Hollandfonds: VKI deckt Millionenschäden durch geheime Zwischenverkäufe von Immobilien auf

Strafanzeige und Sammelaktion zum Anschluss als Privatbeteiligte.

Anleger, die in holländische MPC-Immobilienfonds investierten, wurden durch geheime Zwischenverkäufe in Millionenhöhe geschädigt. Das ergaben umfassende Recherchen des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) in den Niederlanden.

Der bei den Zwischenverkäufen der Immobilien erzielte Profit ging an ein Firmenimperium namens Hanzevast in den Niederlanden. Deren Mastermind war gleichzeitig als Direktor der MPC Holland tätig und nahm damit eine mehr als fragwürdige Doppelrolle ein. Unterm Strich erzielte Hanzevast allein durch den Verkauf von drei niederländischen Bürohäusern an den Holland Fonds 53 einen Gewinn von 2,975 Millionen Euro. Anders ausgedrückt: Die Anleger mussten knapp drei Millionen Euro mehr zahlen, als die Immobilien offensichtlich wert gewesen wären. Das Anlegerkapital des Fonds (ingesamt 35 Millionen) wurde damit um rund 8,5 Prozent geschmälert.

"Der VKI hat diese Umstände der Staatsanwaltschaft Wien angezeigt, damit diese prüfen kann, inwieweit strafrechtliche Tatbestände erfüllt sind", informiert VKI-Geschäftsführer Dr. Josef Kubitschek im Rahmen der heutigen Pressekonferenz. "Betroffenen bieten wir außerdem die Möglichkeit, sich als Privatbeteiligte einem möglichen Strafverfahren anzuschließen. Eine entsprechende Sammelaktion wurde bereits gestartet." Details zur Teilnahme gibt es unter www.verbraucherrecht.at. Mehr zum Thema "Geschlossene Fonds" gibt es in der Oktoberausgabe des KONSUMENT.

Drei Millionen Gewinn in vier Minuten

"Betrachtet man die fraglichen MPC-Immobilienfonds aus heutiger Perspektive und vor dem Hintergrund der nun aufgedeckten Zwischenverkäufe, dann ist klar, dass die Rechnung für die Anleger am Ende nicht aufgehen konnte", erklärt Rechtsanwalt Dr. Sebastian Schumacher, der den VKI und hunderte private Anleger der Holland Fonds vertritt. Gemeinsam mit dem VKI ließ er die Kaufverträge mehrerer Dutzend Immobilien von MPC-Hollandfonds im niederländischen Grundbuch ausheben. Dabei stießen die Juristen auf ein bemerkenswertes Muster: Bürohäuser hatten, kurz bevor sie vom jeweiligen Fonds erworben werden sollten, beim selben Notar bereits einmal den Besitzer gewechselt. Durch diesen Zwischenverkauf verteuerten sich die Immobilien zum Teil beträchtlich.

So wurde etwa ein Bürogebäude in Rotterdam am 30. September 2004 für 31,35 Millionen Euro von Holland 53 erworben. Zwei Minuten zuvor hatte Hanzevast das Gebäude für 30 Millionen Euro gekauft. Der Preis der Liegenschaft war damit innerhalb kürzester Zeit um 1,35 Millionen gestiegen - zu Lasten der betroffenen Anleger. Das gleiche Bild zeigt sich bei zwei weiteren Gebäuden, die am 18. Juni 2004 in den Besitz von Holland 53 übergingen. Insgesamt strich Hanzevast allein durch den Verkauf dieser drei Immobilien einen Gewinn von 2,975 Millionen Euro ein.
Geschönte Verkaufsprospekte

"Diese Vorgänge blieben den Anlegern verborgen", kritisiert Dr. Peter Kolba, Leiter der VKI-Rechtsabteilung. "Weder im Verkaufsprospekt noch im umfangreichen Kapitalmarktprospekt wurde auf diese teure Form des Immobilieneinkaufes hingewiesen." Zusammen mit weiteren - in den Prospekten ausgewiesenen - Provisionen und anderen "Weichkosten" in Höhe von 17 Prozent und den Ankaufsspesen von fünf Prozent wurde das einbezahlte Kapital der Anleger zu rund 30 Prozent durch diese Ausgaben "aufgefressen".

Rechnet man nun für den Holland Fonds 53 nach, so zeigt sich, dass die versprochenen jährlichen "Ausschüttungen" von sieben Prozent von Anfang unrealistisch waren: Addiert man zu den 17 "Provisionsprozenten" die Verteuerung durch den Zwischenverkauf und berücksichtigt man die in Aussicht gestellte Rendite, so hätte der Fonds mehr als 32 Prozent erwirtschaften müssen. Eine Vorgabe, die in der Praxis nicht zu halten war.

"Die Weichkosten der Fonds, also vor allem veröffentlichte und geheime Provisionen, sind mit über 30 Prozent so hoch, dass die meisten Anleger, hätten sie davon gewusst, diese Unternehmensbeteiligungen sicherlich nicht gezeichnet hätten", kritisiert Rechtsanwalt Dr. Schumacher. "Dennoch wurden diese Papiere mit Slogans beworben wie ‚Höchstmaß an Transparenz’ oder sicherheitsorientierte konservative Fondskalkulation’. Risikohinweise dagegen fehlten - zumindest in den österreichischen Prospekten - zur Gänze."

MPC-Firmen in der Verantwortung

Beim VKI sind rund 700 Beschwerden alleine über MPC-Fonds eingelangt. Kapital und Spesen machen bei diesen Beschwerden rund 26 Millionen Euro aus. Insgesamt hat MPC mit "Geschlossene Fonds" Anlegergeld im Umfang von rund 440 Millionen Euro in Österreich und Deutschland eingesammelt. In Österreich lief der Vertrieb über eine Tochtergesellschaft: damals "MPC Münchmeyer Petersen Capital Austria AG" benannt, heute - im Lichte des herankommenden Skandals - auf "CPM Anlagen Vertriebs GmbH in Liquidation" umbenannt.

Der VKI hat Strafanzeige erstattet und bietet im Rahmen einer Sammelaktion allen Anlegern - die sich geschädigt fühlen - an, sich als Privatbeteiligte einem Strafverfahren anzuschließen.

"Wir sehen nach Aufdeckung der Zwischenverkäufe in den Niederlanden nun insbesondere die MPC-Gruppe in Deutschland in der Verantwortung", erklärt VKI-Jurist Dr. Peter Kolba. "Wir werden geschädigte Anleger deshalb auch bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche gegen die dieses Firmenimperium unterstützen". Neben der angekündigten Sammelaktion soll dabei unter anderem in Musterprozessen - die mit Unterstützung des deutschen Prozessfinanzierers FORIS AG geführt werden - festgestellt werden, inwiefern die MPC-Firmen für mangelhafte Prospekte, Schulungsunterlagen und Anweisungen an die österreichische Vertriebstochter haften. "Es gilt die Rückforderung von Ausschüttungen abzuwehren und aktiv Schadenersatzansprüche geltend zu machen," skizziert Dr. Kolba die Ziele der Aktion.

Weitere Informationen zu "Geschlossene Fonds"

Hifle für Anleger - Geschlossene Fonds

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Unzulässige Ausschlussklausel der Generali Versicherung AG

Unzulässige Ausschlussklausel der Generali Versicherung AG

Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Generali Versicherung AG wegen einer Klausel geklagt, die den Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit Akten der Hoheitsverwaltung ausschließt. Das Handelsgericht Wien gab dem VKI recht und erklärte die eingeklagte Klausel für unzulässig. Das Urteil ist rechtskräftig.

OLG Wien: 48 unzulässige Timesharing-Klauseln bei Hapimag

OLG Wien: 48 unzulässige Timesharing-Klauseln bei Hapimag

Der VKI hatte die Hapimag AG wegen unzulässiger Klauseln in den AGB ihrer Timesharing-Verträge geklagt. Das OLG Wien erklärte nun alle 48 angefochtenen Klauseln für unzulässig. Wichtigster Aspekt des Urteils: Verbraucherrechtliche Bestimmungen kommen trotz „Aktionärsstatus“ der Kund:innen zur Anwendung.

Unterlassungserklärung der HDI Versicherung AG

Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die HDI Versicherung AG wegen einer Klausel in deren ARB 2018 idF vom 01.05.2021 abgemahnt. Diese Klausel sah zwar eine Anpassung der Versicherungssumme und der Versicherungsprämie an den VPI vor, nahm aber unter anderem die im Vertrag vorgesehenen Höchstentschädigungsleistungen von einer solchen Wertanpassung aus. Die HDI Versicherung AG gab am 15.07.2024 eine Unterlassungserklärung ab.

OLG Wien: Dauerrabattklausel des Versicherers Allianz unzulässig

OLG Wien: Dauerrabattklausel des Versicherers Allianz unzulässig

Der VKI klagte im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich die Allianz Elementar Versicherungs AG wegen deren Dauerrabattklausel und deren Kündigungsklausel. Das OLG Wien gab dem VKI Recht und erklärte die Klauseln für unzulässig. Das Urteil ist rechtskräftig. Versicherungsnehmer:innen, die aufgrund der Dauerrabattklausel eine Nachforderung bezahlt haben, können diese nun zurückfordern.

unterstützt durch das

Sozialministerium
Zum Seitenanfang