Anlassfall waren unter anderem Beschwerden zu nachträglich verrechneten Spesen bei Selbstbedienungs-Geräten gewesen, mit denen von VerbraucherInnen Erlagscheine eingescannt wurden.
Die jeweils auf Basis dieser Regelungen verrechneten Spesen müssen von der Bawag nach Ablauf von 6 Monaten wieder gutgebucht werden.
OGH 29.05.2018, 1 Ob 57/18s
OLG Wien 24.01.2018, 5 R 85/17g
Volltextservice
Klagevertreter: Dr. Stefan Langer, RA in Wien