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Puls City-TV-Gewinnspiel: STS Dolinschek beauftragt VKI mit Klagsführung wegen irreführender Werbung

Wien (BMSG/STS) - Konsumentenschutzstaatssekretär Sigisbert Dolinschek hat heute den Verein für Konsumenteninformation (VKI) mit der Klagsführung gegen den regionalen Wiener Fernsehsender Puls City-TV beauftragt.

"In den letzten Monaten verzeichneten wir einen massiven Anstieg von Beschwerden über Telefongewinnspiele und damit verbundene überhöhte Telefonrechnungen durch den Anruf von Mehrwertnummern. Durch die Unterlassungsklage gegen diesen TV-Sender soll erreicht werden, dass Konsumenten durch unzulässige Methoden nicht mehr zu Schaden kommen", betonte der Staatssekretär.

Grund dieser Unterlassungsklage ist die vom Wiener Fernsehsender Puls City-TV ausgestrahlte Sendung mit der Bezeichnung "Wien Quiz", bei der die Zuseher die Möglichkeit haben, durch telefonische Beantwortung einer Frage Geld zu gewinnen. Über die anfallenden Telefonkosten wird der Zuseher nicht informiert, lediglich am unteren Bildschirmrand wird während der 2-stündigen Sendung ein Hinweis auf die Kosten von EUR 0,70 pro Anruf eingeblendet. "Die Moderatorin suggeriert während der gesamten Sendung immer wieder, dass es jederzeit möglich sei, zu ihr ins Studio durchzukommen. Die Anrufer werden erst am Ende der Sendung informiert, dass insgesamt 50 Leitungen über die Mehrwertnummer erreichbar sind, von denen aber nur 5 zur Moderatorin ins Studio führen. Aufgrund der Gestaltung des Gewinnspiels ist außerdem für den Zuseher völlig unklar, ob Anrufe, die auf der ‚falschen' Leitung landen, auch verrechnet werden, was natürlich der Fall ist. Das ist im höchsten Maße irrerführend und konsumentenschutzwidrig", kritisierte Dolinschek. "Diese Sendung dient einzig und allein dem Zweck, dass die Zuschauer über einen langen Zeitraum das gegenständliche Gewinnspiel verfolgen und möglichst oft die Mehrwertnummer wählen. Der Sender profitiert wirtschaftlich dabei einerseits von den bei jedem Anruf verrechneten EUR 0,70, andererseits durch hohe Einschaltquoten, die sich positiv auf die Werbe- und Inseratpreise auswirken".

"Diese Methode des Glücksspiels führt vor allem bei leichtgläubigen Menschen, aber auch bei Jugendlichen, die via Mobiltelefon die angegebene Nummer anrufen, zum gewünschten Erfolg für dieses Unternehmen. Dem werden wir mit den rechtsstaatlichen Mitteln wirksam entgegensteuern", so Dolinschek abschließend (Schluß) bxf

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