Zum Inhalt

Rufnummern-Mitnahme

VKI fordert aktive Tarifansage

Information über Gesprächskosten ist Bringschuld und nicht Holschuld!

 

Neues Telekommunikationsgesetz

Das  neue Telekommunikationsgesetz sieht laut EU-Vorgabe vor, dass künftig die Handy-Nummer bei Betreiber-Wechsel samt Vorwahl mitgenommen werden kann. Bei Einhaltung des Fahrplans des Infrastruktur-Ministeriums, müsste in den nächsten Tagen der Verordnungs-Entwurf zur Einführung der mobilen Rufnummern-Portabilität vorliegen. Zwar wurde im Juli am "Runden Tisch" zwischen Infrastrukturminister Hubert Gorbach und den Mobilfunkbetreibern in grundsätzlichen Punkten Einigung erzielt, einige wesentliche Detail-Fragen sind aber offen geblieben.

Fremdnetze am Handy nicht mehr erkennbar

Das betrifft vor allem die umstrittene Frage der Kundeninformation bei portierten Nummern. Nachdem der Kunde anhand der Nummer nicht mehr erkennen kann, in welches Netz er telefoniert, weiß er auch nicht über die Kosten Bescheid, die üblicherweise in Fremdnetzen höher sind als im eigenen.

Aktive Tarifansage erforderlich

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) erneuert deshalb seine Forderung nach einer aktiven Tarifansage vor jedem Gespräch zu einer portierten Nummer. Die kolportierte Lösung, wonach der Kunde erst auf Wunsch durch eine Ansage darüber informiert werden soll, ist für den VKI nicht akzeptabel: "Kosten-Transparenz ist eine Bringschuld und keine Holschuld. Es ist notwendig, dass der Konsument automatisch und kostenfrei vor jedem Gespräch zu einer portierten Nummer eine Sprachansage über den Tarif erhält," so der Telekommunikations-Experte des VKI, Paul Srna.

Kostentransparenz automatisieren

Auf Wunsch soll der Konsument aber dann den Sprachhinweis abschalten können, wenn er bei einer konkreten Nummer bereits über die Portierung und somit die Kosten Bescheid weiß. Sobald bei dieser Nummer jedoch neuerlich ein Wechsel zu einem anderen Betreiber stattfindet, müsse die Aktivierung der Tarifinformation automatisch wieder erfolgen, so Srna.

Piepton-Variante nicht akzeptabel

Gänzlich abzulehnen sei auch die vom Mobilfunkbetreiber One in die Diskussion gebrachte Variante eines "kundenfreundlichen Pieptons": "In Zeiten von diversen individuellen Klingeltönen und zahlreichen phonetischen Features piepst es den Konsumenten ohnehin schon viel zu viel. Außerdem, was sagt mir ein Piep über die Kosten?", so der VKI-Experte.

Verpflichtung zur Kundeninformation

Die kundenfreundlichste Lösung ist für den VKI eine aktive Tarifansage. Diese Pflicht zur Kundeninformation sollte auch explizit in der Verordnung festgeschrieben werden. Nachdem der VKI nicht zu den Beratungen beigezogen wurde, hoffen die Konsumentenschützer, zumindest in der Begutachtungsphase des Entwurfs nicht übergangen zu werden.  

 

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Mobiles Breitband - Anbieter im Test:

Mit einem "wieselflinken", "sagenhaft günstigen" Surferlebnis lockt so mancher Anbieter. Doch Werbeslogans wie "ohne Datenbremse", "viel downloaden, wenig zahlen" oder "überall und übergünstig" halten nicht immer, was sie versprechen. Das zeigt ein Vergleichstest des Vereins für Konsumenteninformation (VKI), der zehn Angebote (Vertrag und Wertkarte) der vier nationalen Netze auf Geschwindigkeit, Handhabe und Kosten untersucht hat.

unterstützt durch das

Sozialministerium
Zum Seitenanfang