Gesundheitsbezogene Angaben und nährwertbezogene Kennzeichnung sollen EU-weit geregelt werden. Die Erwartungen des VKI (Verein für Konsumenteninformation) sind weitgehend erfüllt.
VKI-Schwerpunkt gesundheitsbezogene Angaben
Irreführende Werbung - vor allem rund um gesundheitsbezogene Angaben im Bereich von Lebensmitteln und Verzehrprodukten (Nahrungsergänzungsmitteln) - stellt einen Schwerpunkt von Verbraucheranfragen und - beschwerden dar. Wie bereits bei der VKI-Pressekonferenz über die Aktion gegen irreführende Werbung bekannt gegeben, fordert der VKI noch vor der Vermarktung eine Meldepflicht für Unternehmen, die mit gesundheitsbezogenen Aussagen auf Produkten und in Werbebehauptungen auftreten. Weitere VKI-Forderungen: Verpflichtung der Firmen zur Bereithaltung eines produktbezogenen wissenschaftlichen Nachweises für die Verwendung gesundheitsbezogener Aussagen und verstärkte Kontrollen der Behörden.
Kinder fehlen im EU-Verordnungsentwurf
Am 16. Juli 2003 hat die EU-Kommission ihren Vorschlag zur Kennzeichnung von nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben bekanntgegeben. Diese Verordnung, deren Inkrafttreten für 2005 vorgesehen ist, muss noch vom Europäischen Parlament und Ministerrat verabschiedet werden. Der VKI geht - ebenso wie die europäische Verbraucherorganisation BEUC - konform mit dem Vorschlag der EU-Kommission. Er enthält die wesentlichsten Forderungen der Verbraucherschützer. Bedauerlich findet der VKI allerdings, dass im Entwurf auf spezielle Kinderprodukte im Nahrungsbereich nicht eingegangen wird. Für den VKI stellen gerade Kinder eine besonders sensible Verbrauchergruppe dar, die für Werbung sehr empfänglich ist.
Vage Angaben nicht mehr erlaubt
Im Großen und Ganzen ist der VKI mit dem neuen EU-Verordnungsentwurf zufrieden. So sollen nichtssagende Aussagen wie "vitalisiert den Körper" oder "körperliches Wohlbefinden" eliminiert werden, und Aussagen wie "stärkt die Abwehrkräfte" müssen wissenschaftlich untermauert und erlaubt werden. Die neue EU-Verordnung sieht zudem vor, dass nährwertbezogene Angaben genauer geregelt werden. Auch hier gibt es irreführende Angaben bei Auslobungen wie "ballaststoffreich", "light" oder "low fat". Im Rahmen seiner Schwerpunktaktion gegen irreführende Werbung fand der VKI zum Beispiel vegetarische Würstel, die als "ballaststoffreich" ausgelobt wurden, jedoch nur 1, 3 Prozent Ballaststoffe enthielten. Künftig ist so eine Auslobung nur mehr ab einem Ballaststoff-Gehalt von 6 Prozent erlaubt.
Aus für Halbwahrheiten
Erfreut über den aktuellen Vorschlag der EU-Kommission zeigt sich auch VKI-Ernährungswissenschafterin Mag. Birgit Beck: "Damit gibt es keine Halbwahrheiten mehr, der Graubereich der unterschiedlichen Handhabung in den verschiedenen Ländern wird nun im EU-Raum geregelt. Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben sollen nur auf anerkannten wissenschaftlichen Daten beruhen. Alles was am Produkt steht, soll wahr, verständlich und für Konsumenten nachvollziehbar sein." Gerade im Hinblick auf ausgewogene Ernährung findet die VKI-Expertin den Vorschlag der neuen EU-Verordnung von eminenter Bedeutung, da ein einzelnes Produkt nie ein Ersatz für abwechslungsreiche Kost sein kann.