Urteil: AGB-Änderung nur über Wr. Zeitung unzulässig
AGB-Änderungen nur über eine Bekanntmachung in der Wr. Zeitung stellen eine unzulässige Zugangsfiktion dar. Führt der Widerspruch gegen eine derartige AGB-Änderungs-Ermächtigung zu einem rückwirkenden Zinsentfall, so ist dies außerdem gröblich benachteiligend.