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Urteil: AWD (D) darf nicht mehr mit "Unabhängigkeit" werben

Das LG Hannover untersagt dem deutschen AWD auf Klage eines Mitbewerbers die Werbung mit der zentralen Botschaft der "Unabhängigkeit".

Ein Streit zwischen zwei Mitbewerbern bringt ein interessantes Ergebnis: Der AWD darf  - so das Landgericht Hannover - nicht mehr mit dem Begriff "unabhängig" werben. Diese Werbebotschaft war bislang der zentrale Inhalt der Werbeauftritte des AWD.

Das Gericht sieht die "Unabhängigkeit" des AWD aus zwei Gründen nicht gegeben:

1) Aus wirtschaftlicher Sicht könne der neue Mehrheitseigentümer Swiss Life als beherrschendes Unternehmen Einfluss auf den AWD nehmen.
2) Weiters sei auch die Beratungsebene des AWD nicht "unabhängig", weil der AWD - aufgrund seiner hierarchischen Struktur als Strukturvertrieb - von oben nach unten die Vertriebsziele vorgeben könne. Die jeweiligen Vorgesetzten verdienen bei jedem Umsatz jeweils mit. Ein einheitliches Computerprogramm für alle Berater sei auch Ausdruck dieser Struktur. Aus der Sicht der Kunden, seien die Berater daher nicht "unabhängig".

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der AWD hat Rechtsmittel angekündigt.


LG Hannover Az 19 O 193/08

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unterstützt durch das

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