Der minderjährige Kläger bekam - nach einem Unfall in einem Hotel - rund 1 Mio ATS Schadenersatz. Sein Vater veranlagte rund die Hälfte des Geldes in Immofinanz-Aktien. Dem Pflegschaftsgericht wurde ein Gutachten des SV Dkfm. Wundsam (im Auftrag der Constantia Privatbank) vorgelegt, worin die Aktien - unter den Bedingungen einer Beimischung in einem sinnvollen Portfolio und einer sachgerechten Verwaltung - als zur Anlage von Mündelgeld geeignet angesehen wurde. Das Pflegschaftsgericht genehmigte die Investition. Nun ist ein Gutteil des Geldes verloren, weil der Kurs der Immofinanz-Aktien abgestürzt ist. Der Geschädigte klagte daher die Republik aus dem Titel der Amtshaftung.
Das Landesgericht für Zivilrechtssachen entschied, dass die Investition von mehr als der Hälfte des Gesamtvermögens in Aktien - noch dazu einer einzigen Gesellschaft - keinen sinnvollen Portfoliomix darstelle. Die Genehmigung des Investments beruhe daher auf einer unvertretbaren Rechtsauffassung, die Republik müsse Schadenersatz leisten.
Es ist nicht bekannt, ob das Urteil rechtskräftig wurde.
LGZ Wien 3.12.2008, 30 Cg 21/08s
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