Die Wiener Agentur SuperLook inserierte - anonym - in Tageszeitungen "Milchwerbespot: gesunde, fesche DarstellerInnen, lustige Kinder gesucht" unter Angabe einer Telefonnummer.
Eine Mutter wollte sich unter dieser Nummer über die Details des Werbespots erkundigen und bekam sofort einen Termin für ihren Sohn. Von Kosten war dabei keine Rede.
Teure Angelegenheit
Beim Vorsprechtermin selbst kam der "Milchwerbespot" dann gar nicht mehr zur Sprache. Vielmehr wurde der Konsumentin nahegelegt, vom Sohn Sedkarten, eine Fotomappe und ein Foto für ein Werbeposter der Agentur anfertigen zu lassen - sprich einen Model-Seminar-Vertrag abzuschließen. Dies sei Voraussetzung für erfolgreiche Vermittlungen. Die Kosten in Höhe von 590 Euro stellte man der Konsumentin unter Verweis auf die mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwartenden Honorare von 500 bis 1000 Euro als vernachlässigbar dar.
Kurzes Fotoshooting
Die Mutter unterzeichnete den Vertrag, und mit einer Digitalkamera wurden sofort Fotos des Sohnes angefertigt. Das Fotoshooting dauerte 5 bis 7 Minuten, die Fotos sollten mit der Post zugesandt werden.
Tage später trat die Frau unter Berufung auf das Konsumentenschutzgesetz vom Vertrag zurück. Die Agentur klagte und hat das Verfahren in erster Instanz verloren.
Besondere Form des Vertragsabschlusses
Nach Ansicht des Bezirksgerichtes St. Pölten ist ein anonymes Inserat in Verbindung mit der telefonisch nicht erfolgten Aufklärung über die Anbahnung eines Model-Seminars eine besondere Form des Vertragsabschlusses. Dies gefährde Konsumenten sogar noch mehr als Werbefahrten oder Straßenkeiler. Daher könne man gemäß Konsumentenschutzgesetz von einem solchen Vertrag zu Recht zurücktreten.
Rechtskräftiges Urteil
Die Agentur hat auf ein Rechtsmittel verzichtet. Das Urteil ist rechtskräftig.
"Wir fühlen uns in unserer Konsumentenberatung bestärkt", erklärt Dr. Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im Verein für Konsumenteninformation (VKI). "Wir betreuen dutzende Gerichtsverfahren, wo Konsumenten ebenso - wie im vorliegenden Fall - zu Unrecht verklagt wurden." Der VKI hat im übrigen - im Auftrag des BMSG - gegen die Agentur SuperLook aus selbigem Anlass eine Verbandsklage wegen irreführender Werbung gewonnen. Dazu ist das Berufungsverfahren anhängig.