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Unzulässige Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Belvilla AG

Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die Bellvilla AG (Belvilla), ein Schweizer Unternehmen im Bereich der Ferienunterkunftvermietung, wegen 25 Klauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen geklagt. Da Belvilla zu der für den 19.3.2024 anberaumten Verhandlung nicht erschienen ist, erging über Antrag des VKI ein (nicht rechtskräftiges) Versäumungsurteil. 

In den von Bellvilla verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen befanden sich die 25 Klauseln, die nach Ansicht des VKI gesetzwidrig sind; beanstandet wurden insbesondere Verstöße gegen das Transparenzgebot (KSchG) sowie gegen §879 Abs 3 ABGB (Sittenwidrigkeit).

Zu folgenden Klauseln erging ein Versäumungsurteil

  1. Buchung. (…) Der Mietvertrag zwischen Belvilla und ihnen besteht aus dem Aufenthaltsschein, der Buchungsbestätigung und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. (Klausel 2.1. letzter Satz)
     
  2. Reisegesellschaft. Bitte beachten Sie, dass Sie für den Rest der Reisegruppe verantwortlich sind. Dies bedeutet, dass Sie sicherstellen müssen, dass Sie und der Reisende die vertraglichen Verpflichtungen einhalten und sich als gute Gäste verhalten. (Klausel 2.3.)
     
  3. Online- Angebot. Aufgrund von Umständen können die Beschreibung oder die Fotos geringfügig von der aktuellen Situation abweichen. Zum Beispiel kann der (Außen-) Pool im Winter geschlossen sein, es kann eine andere Couch im Ferienhaus geben oder die Bäckerei ist etwas weiter entfernt als erwartet. Solange diese Unterschiede nicht signifikant sind, können wir dafür nicht zur Verantwortung gezogen werden. (Klausel 2.4.)
     
  4. Fehler/Irrtümer. Wir sind nicht an einen klar erkennbaren Fehler gebunden, wie z.B. Preisfehler in Folge von Druck- oder Kalkulationsfehlers oder Zuordnungsfehlern im Internet. (Klausel 2.5.) 
     
  5. Zahlungsfrist. (…) Bei Buchungen weniger als 6 Wochen vor Reiseantritt ist der gesamte Reisebetrag sofort zu zahlen. Eine Zahlung per Banküberweisung wird in diesem Fall nicht mehr akzeptiert. (Klausel 3.2. letzter Satz)
     
  6. Verspätete Zahlung. Wenn eine Anzahlung und/oder Restzahlung nicht bis zum vereinbarten Fälligkeitstermin eingegangen ist, ist Belvilla berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten. Belvilla kann die Stornierungskosten berechnen. (…) (Klausel 3.3.) 
     
  7. Änderung. Belvilla kann eine geringfügige Änderung Ihres Reisevertrags vornehmen, wird Sie jedoch darüber informieren. Im Falle einer größeren Änderung werden wir Sie fragen, ob Sie dies akzeptieren oder ob Sie die Buchung lieber stornieren möchten. Für den Fall, dass Sie den Reisevertrag ändern möchten, beispielsweise indem Sie das Ankunftsdatum ändern oder nach einem anderen Ferienhaus fragen, berechnen wir Ihnen einen Betrag, der den Stornierungskosten entspricht. (Klausel 4.1.)
     
  8. Stornierung durch Belvilla. Natürlich möchten wir Sie nicht enttäuschen, aber es kann vorkommen, dass wir Ihre endgültige Buchung am ersten Werktag nach Ihrer Buchung stornieren. In diesem Fall wird Ihre Anzahlung/Zahlung zurückerstattet. Vor dem Ankunftsdatum kann Belvilla den Reisevertrag ebenfalls kündigen, wenn die Erfüllung des Vertrags aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände nicht zumutbar ist. (…) (Klausel 4.2.)
     
  9. Alternative. Für den Fall, dass ein wesentlicher Teil Ihres Aufenthaltes aufgrund von Problemen mit dem Ferienhaus nicht/nicht mehr möglich ist, suchen wir eine gleichwertige Alternative für Sie. Wir werden versuchen, den Ort, die Qualität und die Einrichtungen des Ferienhauses sowie die Zusammensetzung der Reisegruppe so weit wie möglich zu berücksichtigen. Wenn das Ferienhaus von geringerer Qualität ist, erhalten Sie eine Entschädigung. Wenn das alternative Ferienhaus von höherer Qualität ist, werden Sie aufgefordert, einen zusätzlichen Betrag zu zahlen. In beiden Fällen haben Sie auch die Möglichkeit, den Reisevertrag zu kündigen. (Klausel 4.3.)
     
  10. Stornierungskosten im Falle einer Stornierung durch den Gast. Sie haben keinen Anspruch auf ein freies Widerrufsrecht. Die auf der Rechnung angegebene und von Ihnen bezahlte Miete („Miete“) beinhaltet einen Stornierungsschutz, mit dem Sie gemäß den geltenden Stornierungsbedingungen stornieren können. Die aktuellen Stornierungsbedingungen finden Sie entweder auf unserer Website und/oder in Ihrem Reisevertrag. Wenn Sie ein Ferienhaus über eine Website eines unserer Partner gebucht haben, gelten möglicherweise die Stornierungsbedingungen dieses Partners. In diesem Fall wird dies in Ihrem Reisevertrag angegeben. Sie können die Buchung jederzeit vor dem Ankunftsdatum stornieren. Stornierungen werden an Werktagen bearbeitet. Wenn eine Stornierung nach Ablauf eines Werktages bei uns eintrifft, werden wir die Stornierung innerhalb von 2 Werktagen bearbeiten. Der nächste Werktag bestimmt die Stornierungskosten. (Klausel 4.4.)
     
  11. Bei Ankunft. (…) Während der Saison müssen Sie möglicherweise an dem angegebenen Ort warten, an dem der Schlüssel an Sie übergeben/von Ihnen zurückgegeben werden soll. (Klausel 5.1. letzter Satz)
     
  12. Check-In. (…) Wenn Sie das Ferienhaus nicht wie vereinbart bewohnen können, beispielsweise aufgrund von sehr starkem Verkehr auf den Straßen oder aus persönlichen Gründen, und es keine unvermeidbaren und außergewöhnlichen Umstände an Ihrem Zielort oder in unmittelbarer Nähe gibt, wenn es für Sie viel schwieriger ist, pünktlich anzukommen (wie in Abschnitt 4 erwähnt), hat Belvilla Anspruch auf die Zahlung gemäß Abschnitt 4.4. Gleiches gilt, wenn Sie die Räumlichkeiten vorzeitig verlassen. (Klausel 5.2., teilweise)
     
  13. Check-out. An Ihrem im Reisevertrag angegebenen Abreisetag muss das Ferienhaus geräumt und in einem sauberen Zustand übergeben werden, d.h. in demselben Zustand, wie es Ihnen, dem Hausbesitzer oder seinem Vertreter übergeben wurde, (…). Wenn Sie das Ferienhaus nicht zum angegebenen Zeitpunkt verlassen haben, wird Ihnen dies gemäß den Richtlinien des Ferienhauses in Rechnung gestellt. (Klausel 5.3.).
     
  14. Grundreinigung. (…) In einigen Ferienhäusern wird Ihnen die Möglichkeit geboten, das Ferienhaus selbst zu reinigen. Wenn Sie die Reinigung dem Hausbesitzer oder Hausmeister überlassen, wird eine Gebühr erhoben, die die normalen Reinigungsraten widerspiegelt. (…) (Klausel 5.4., teilweise)
     
  15. Haustiere. (…) Das Kündigungsrecht, auf das Belvilla gemäß Ziffer 4.4 Anspruch hat, bleibt hiervon unberührt. (Klausel 6.3, letzter Satz)
     
  16. Benachrichtigung vor Ort. (…) Wenn Sie Belvilla nicht unverzüglich darüber informieren, dass das Ferienhaus Ihre Erwartungen nicht in der oben genannten Weise erfüllt, verlieren Sie Ihr Recht auf Entschädigung. (Klausel 7.1., letzter Satz)
     
  17. Beschwerde. Wenn das Manko so beschaffen ist, dass es den Rest Ihres Aufenthalts ernsthaft beeinträchtigt und es nicht möglich ist, eine Lösung oder Alternative zu finden, haben Sie die Möglichkeit, den Reisevertrag zu kündigen, und haben gegebenenfalls und nach Belvillas eigenem Ermessen Anspruch auf eine Reduzierung des Reisebetrags oder eine Entschädigung. (…) (Klausel 7.2. erster Satz)
     
  18. Haftung/Haftungsbeschränkung. Wenn Ihr Aufenthalt nicht mit dem Reisevertrag übereinstimmt, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Schadenersatz, es sei denn, der Schaden ist auf folgende Gründe zurückzuführen:
    (…)
  • unvorhersehbare oder unvermeidbare Leistungsstörungen Dritter
  • unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände
    (Klausel 8.1., teilweise) 
     
  1. Externe Faktoren, höhere Gewalt und spezielle regionale Faktoren wie das Vorhandensein von Insekten, streunenden Hunden, schlechten Wetterbedingungen oder der Zustand öffentlicher Straßen berechtigen Sie nicht zur Geltendmachung eines Anspruchs gegen Belvilla. (Klausel 8.2.)
     
  2. Die Haftung von Belvilla für Schäden, die sich aus einer Verletzung vertraglicher Pflichten oder aus Sachschäden ergeben, ist auf das Dreifache der Miete begrenzt, es sei denn, es ist nicht zulässig, die Haftung für Ansprüche, beispielsweise wegen Personenschäden, zu begrenzen. (Klausel 8.3.)
     
  3. Zeitraum. Ihr Anspruch auf Schadenersatz und/oder Entschädigung erlischt nach einem Jahr. (Klausel 10.1.)
     
  4. Beginn des Zeitraums. Die in Ziffer 10.1 genannte Verjährungsfrist beginnt am letzten Tag Ihres Aufenthaltes, wie im Reisevertrag festgelegt. (Klausel 10.2.)
     
  5. Anwendbares Recht. Es gelten die schweizerischen Gesetze, sofern sie nicht im Widerspruch zu den Gesetzen Ihres Landes stehen. (Klausel 13.7.)
     
  6. Einzelbestimmungen. Sollten einzelne Bestimmungen des Reisevertrages nichtig sein, so gilt dies nicht für den gesamten Reisevertrag. (Klausel 13.8.)
     
  7. Wenn Sie Ihre Buchung stornieren, wird eine Gebühr erhoben, um unsere Kosten zur Vorbereitung Ihres Aufenthalts zu decken. Die Gebühr erhöht sich, je kürzer Sie vor Ihrer Ankunft stornieren.

Die Stornogebühren umfassen 100 % Ihrer Buchungsgebühr und Ihre Gebühr für das Reiserücktrittsrecht (1 % Ihrer Gesamtmiete) sowie x % Ihrer Mietbasis am Tag Ihrer Stornierung in Bezug auf das Ankunftsdatum.

Stornokosten = 100 % von (Buchungsgebühr + Gebühr für Reiserücktrittsrecht + Reiserücktrittsversicherungsgebühr) + (Vom Kunden bezahlte Gesamtmiete + Schadenversicherung - Gebühr für das Reiserücktrittsrecht + Rabatt)*(x %).

Z. B.: Der bezahlte Gesamtbetrag beträgt 346, der Miete (311), Schadenversicherung (10), Katastrophenfall (5) und Buchungsgebühren (20) beinhaltet. Angenommen, das Stornierungsdatum ist 43 Tage vor dem Ankunftsdatum, dann betragen die Stornogebühren wie folgt:

Lösung:

Bezahlte Gesamtmiete = 311, Buchungsgebühren = 20 und Schaden = 10

Gebühr für das Reiserücktrittsrecht = 1 % der Gesamtmiete = 3

Gesamtkosten der Stornierung = 100 % von (20 + 3) + (311+10-3+0)*10 % = 23 + 31,8 = 54,8

Hinweis

  1. Die Gebühr für das Reiserücktrittsrecht berechtigt Sie nicht zur kostenlosen Stornierung
  2. Buchungsgebühren und Stornogebühren fallen nicht an, wenn Sie im Rahmen von Aktionen mit kostenloser Stornierung buchen

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Stornierungsbedingungen, die Sie auf der Ferienhausseite oder dem Buchungsbeleg, den Sie bei der Buchung erhalten haben, finden. (Ausführung in den FAQ zu den Stornokosten)

 

Handelsgericht Wien, 19.3.2024, 43 Cg 45/23z

Stand: 4.4.2024

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