Zum Inhalt

Urteil: OGH bejaht Rücktrittsrecht bei ebay-Versteigerungen

Schließt ein Verbraucher über eine ebay-Versteigerung einen Kaufvertrag mit einem Unternehmer ab, kann er gem § 5e KSchG (Vertragsabschluss im Fernabsatz) vom Vertrag zurücktreten.

Dem Verfahren liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Verbraucher ersteigerte über ebay ein Auto von einem Gebrauchtwagenhändler, verweigerte aber die Übernahme wegen angeblicher Mängel und erklärte seinen Rücktritt vom Vertrag. Die Klage des Händlers auf Zahlung des Kaufpreises wurde abgewiesen. 

§ 5e KSchG räumt dem Verbraucher bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (dh ohne persönlichen Kontakt) mit einem Unternehmer ein - grundloses - Rücktrittsrecht ein, das er innerhalb von sieben Werktagen ab Erhalt der Ware (bei Erbringung der Dienstleistungen ab Vertragsabschluss) ausüben kann. Wird der Verbraucher vom Unternehmer nicht über sein Rücktrittsrecht belehrt, verlängert sich die Frist auf drei Monate. Eine Ausnahme sieht § 5b Z 4 KSchG vor: Danach besteht kein Rücktrittsrecht bei Versteigerungen. 

Die Ausnahme gilt nach dem OGH nur für herkömmliche Versteigerungen, nicht aber für ebay-"Versteigerungen" bzw Online-Verkäufe, bei denen der Vertrag mit jenem Verbraucher zustande kommt, der bei Ablauf einer vom Unternehmer gesetzten Frist das höchste Gebot abgegeben hat. 

OGH 15.01.2013, 4 Ob 204/12x

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Urteil: Abschlagszahlung bei vorzeitiger Kündigung des Handyvertrages rechtswidrig

In einer Verbandsklage des VKI im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums hat das Handelsgericht Wien festgestellt, dass die "Abschlagszahlungsklausel" in den Entgeltbestimmungen von T-Mobile/telering gröblich benachteiligend und überraschend ist. Nach der Klausel muss ein Kunde, der seinen Handyvertrag vor Ablauf der Mindestvertragsdauer kündigt oder einen weiteren Kündigungsverzicht abgegeben hat, eine Abschlagszahlung von EUR 80,00 für jede aktive SIM-Karte für Vorteile (zB Endgerätestützung, Gesprächsgutschrift) zahlen.

Urteil: Abschlagszahlung bei vorzeitiger Kündigung des Handyvertrages rechtswidrig

In einer Verbandsklage des VKI im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums hat das Handelsgericht Wien festgestellt, dass die "Abschlagszahlungsklausel" in den Entgeltbestimmungen von T-Mobile/telering gröblich benachteiligend und überraschend ist. Nach der Klausel muss ein Kunde, der seinen Handyvertrag vor Ablauf der Mindestvertragsdauer kündigt oder einen weiteren Kündigungsverzicht abgegeben hat, eine Abschlagszahlung von EUR 80,00 für jede aktive SIM-Karte für Vorteile (zB Endgerätestützung, Gesprächsgutschrift) zahlen.

Urteil: Zurechnung des Vermögensberaters an Bank wegen Vertriebsvereinbarung

Wie der Kurier am 7.3.2013 berichtete, sprach das OLG Wien in einer aktuellen Entscheidung aus, dass die Meinl Bank gegenüber den Anlegern für die Fehlberatung durch einen externen Vermögensberater beim Erwerb von MEL-Zertifikaten haftet. Ausreichend für die Zurechnung ist das Vorliegen einer Vertriebskette.

unterstützt durch das

Sozialministerium
Zum Seitenanfang