Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums, finanziert vom Prozessfinanzierer FORIS AG und vertreten von Rechtsanwalt Dr. Alexander Klauser - fünf Sammelklagen gegen den AWD. Es soll Schadenersatz für rund 2.500 Geschädigte einer "systematischen Fehlberatung" von Anlegern im Zusammenhang mit der Vermittlung von Aktien der Immofinanz und Immoeast durchgesetzt werden. Der Gesamtstreitwert beträgt rund 40 Millionen Euro.
Nachdem das Handelsgericht Wien bereits bei vier Sammelklagen diese Form der Klage für zulässig angesehen hat, folgte nun der Richter der fünften Sammelklage dem Beispiel seiner Kollegen und ließ auch diese Sammelklage zu. Nunmehr sind alle Sammelklagen zulässig und die Gerichte gehen daran, über den nächsten Einwand des AWD - ob die Prozessfinanzierung zulässig ist - zu entscheiden. Der AWD versucht zwar, dies weiter zu verzögern, doch am Jänner 2011 wird auch in der Sache verhandelt.
Die Sammelklage IV wurde vor etwas mehr als einem halben Jahr eingebracht und umfasst 85 Geschädigte (Immoeast) mit einem Streitwert von rund 1,3 Millionen Euro. Auch dieses Mal hatte der AWD mit aller Kraft versucht, die Klagsform, nämlich die Bündelung zahlreicher Ansprüche zu einer Sammelklage, als unzulässig zu bekämpfen. Wie bereits zuvor (Sammelklage I im November 2009, Sammelklage III im Juli 2010 und Sammelklage II und V im September 2010) scheiterte der AWD. Das Gericht sieht die Form der Sammelklage als zulässig an.
Der Richtersenat in Sammelklage III hatte vor, bereits am 16.11.2010 über das weitere Argument des AWD, das vom VKI seit vielen Jahren erfolgreich erprobte Modell der Prozessfinanzierung gegen Erfolgsbeteiligung wäre in Österreich gesetzwidrig und die Abtretungen an den VKI wären daher nichtig, zu entscheiden. Der AWD hat aber zuvor noch einen unzulässigen Rekurs gegen eine prozessleitende Entscheidung des Gerichtes eingebracht. Daher wurde die Verhandlung abberaumt. Nun muss eine Entscheidung des Oberlandesgerichtes abgewartet werden. Im Frühjahr 2011 ist mit der Fortführung des Verfahrens zu rechnen.
Dass der AWD nun seine Abwehrstrategie auf die angebliche Unzulässigkeit der Prozessfinanzierung konzentriert, statt sich mit offenem Visier den materiellrechtlichen Vorwürfen der Falschberatung zu stellen, verwundert nicht. Auch hier scheint das einzige Ziel zu sein, das Verfahren zu verzögern. Den Prozessfinanzierer FORIS schreckt dieser Angriff nicht. "Wir finanzieren als Erfinder dieser Dienstleistung seit über zehn Jahre erfolgreich Prozesse in Österreich, in einigen markante Verfahren auch für den VKI, und sind bislang auf ein sehr positives Echo gestoßen", sagt Dr. Gerrit Meincke, Leiter der Prozessfinanzierung bei der FORIS AG. "Dabei treten wir nicht als ,Rechtsberater‘ auf, so der Vorwurf des AWD, sondern konzentrieren uns ausschließlich auf die Rolle des Finanziers." Dass dies nun plötzlich unzulässig sein soll, nur weil der AWD Beklagter ist, glaubt FORIS nicht. "Die Frage der Zulässigkeit unserer Dienstleistung haben wir in Deutschland vor 12 Jahren geklärt, inzwischen ist dies kein Thema mehr", erläutert Meincke. Von einer Unzulässigkeit der Prozessfinanzierung wären nicht nur die Verfahren gegen AWD, sondern auch zahlreiche andere Prozesse und Sammelklagen - etwa in Sachen MEL, AvW und anderen Anlegerstreitigkeiten, die nur mit Hilfe der Prozessfinanzierer geführt werden können - betroffen. "Ich kann mir nicht vorstellen, dass man tausenden Geschädigten - mit dem Argument sie zu ,schützen‘ - die Möglichkeit der prozessfinanzierten Sammelklage entziehen will", sagt Dr. Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI.
"Zwar gelingt es dem AWD - mit zum Teil haarsträubenden Argumenten - die Klärung der Beratungsfehler hinauszuzögern; andererseits haben diese Einwendungen letztlich keinen Erfolg. Wir tun alles, um so rasch wie möglich die Schadenersatzansprüche der AWD-Geschädigten einer gerichtlichen Klärung zuzuführen - und wir sind auf einem guten Weg", verspricht Dr. Kolba.