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VKI-Erfolg gegen "Wundermittel"

Gericht unterbindet Werbung für chinesischen "Wunder-Pilz".

Das Geschäft mit der Hoffnung von kranken Menschen scheint zu boomen. Marktschreierisch werden Nahrungsergänzungsmittel damit beworben, dass sie schwersten Krankheiten vorbeugen bzw. sie sogar heilen würden.

 

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) geht - im Auftrag des Bundesministeriums für Soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz (BMSGK) - gegen die ärgsten Auswüchse dieser Art von Werbung mit Unterlassungsklagen vor.

Werbeaussagen gerichtlich untersagt

Im Fall der Werbung für das Gesundheitspulver "Ling Zhi", das von der Prior Produkt Vertriebs GmbH  (die Firma ist unter der Marke "Friedrich Müller" auch mit irreführenden Gewinnzusagen bekannt geworden) vertrieben wurde, hat das Handelsgericht Wien nun Werbeaussagen wie:

 "Rheuma, Gicht, Arthrose, Nervenschmerzen, Allergien, ... hat die Kraft von Ling Zhi einfach  hinweggezaubert"

"Ling Zhi bringt ... viele, zum Teil sogar extrem lebensbedrohende Krankheiten zum Verschwinden"

"Ich hatte Haut- und Knochenkrebs" - als Bericht über Heilungen

gerichtlich untersagt.

Irreführende und verbotene Aussagen

Nach dem Arzneimittelgesetz darf nur für zugelassene Arzneimittel Werbung mit krankheitsbezogenen Angaben gemacht werden. Solche Werbung ist für Nahrungsergänzungsmittel - wie das vorliegende Pulver eines chinesischen Pilzes - auch nach dem Lebensmittelgesetz verboten.

Die Anwendung des Pilzes in der japanischen Heilkunde und der TCM beruht auf Erfahrungswissen und nicht auf klinischen Studien. Die beworbene heilende Wirkung bei Krebserkrankungen ist nicht nachweisbar. Diese krankheitsbezogenen Aussagen sind daher auch irreführend nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Unterlassungsklage gegen Werbung von Dr. Rath

Der VKI hat heute - ebenfalls im Auftrag des BMSGK - auch eine Unterlassungsklage gegen die Werbung für Nahrungsergänzungsmittel von Dr. Rath ("Zellular Medizin") eingebracht. In Broschüren, bei Vorträgen und im Internet wird auch in diesem Fall die unbewiesene Behauptung aufgestellt, dass diese Mittel Krebs vorbeugen bzw. bestehende Krebserkrankungen heilen.

"Wir treten dagegen an, dass mit der Hoffnung von Kranken Geschäftemacherei betrieben wird", begründet Dr. Peter Kolba, Leiter der Rechtsabteilung des VKI, das strikte Vorgehen mit Verbandsklagen.

 

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