Zum Inhalt

VKI erreicht Rücknahme von unberechtigt eingeklagter Kreditkartenforderung

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des Sozialministeriums erfolgreich einen Verbraucher unterstützt. Der Konsument hatte, nach eigenen Angaben, mehrere unberechtigte Forderungsschreiben eines Inkassobüros erhalten und wurde anschließend von einer Bank wegen einer nicht nachvollziehbaren (Kreditkarten-)Forderung von rund 1.580 Euro geklagt. Nach dem Einschreiten des VKI zog die Bank die Klage zurück.

Ein Verbraucher wandte sich hilfesuchend an den VKI, weil er ein Forderungsschreiben eines Inkassobüros wegen einer angeblichen Forderung einer Bank in Höhe von rund 1.580 Euro erhalten hatte. Zunächst war er davon ausgegangen, dass es sich um eine Verwechslung oder einen Betrugs-Versuch handeln würde. In der Folge erhielt der Konsument zu seiner Überraschung dann aber einen gerichtlichen Zahlungsbefehl. Die Bank machte darin einen Gesamtbetrag von rund 2.490 Euro geltend – und zwar für Forderungen aus einem Kreditkartenvertrag inklusive diverser Mahnspesen und Zinsen. Der Konsument erklärte dem VKI gegenüber jedoch, mit der Bank keinen solchen Kreditkartenvertrag abgeschlossen zu haben, sowie mit dieser Bank in überhaupt keiner Geschäftsbeziehung zu stehen. Genau genommen hatte der Konsument von dieser Bank noch nie gehört. Bei der klagenden Bank handelte es sich um eine Direktbank mit Sitz in Luxemburg, bei der über das Internet Kreditkarten beantragt werden können.

Der VKI prüfte die Causa im Auftrag des Sozialministeriums und unterstützte den Verbraucher bei der gerichtlichen Bekämpfung des Zahlungsbefehls mittels Einspruchs vor dem Handelsgericht Wien. Der Konsument schilderte glaubhaft, dass die Grundforderung unberechtigt sei. Hinzu kam, dass die zusätzlich geltend gemachten Mahnspesen nach Auffassung des VKI zu hoch angesetzt waren. Nach einem Einspruch des VKI zog die Bank dann die eingebrachte Klage zurück.

Zahlungsbefehl/ unbegründete Inkassoforderung - Empfehlung des VKI:

Erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher unbegründete Forderungsschreiben von Inkassobüros oder gar einen gerichtlichen Zahlungsbefehl, dann sollten sie schnellstmöglich handeln. Wird nämlich gegen einen gerichtlichen Zahlungsbefehl kein Einspruch erhoben, dann wird dieser rechtskräftig und zwar auch dann, wenn die zugrundeliegende Forderung nicht zu Recht besteht. Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen einen solchen Zahlungsbefehl keinesfalls auf die leichte Schulter nehmen, da rechtskräftig gewordene Zahlungsbefehle vollstreckt werden können.

Konsumentinnen und Konsumenten, welche mit unberechtigten Forderungen von Inkassobüros oder gar mit bereits eingebrachten Klagen von Unternehmen konfrontiert sind, sollten jedenfalls rasch Hilfe aufsuchen. Betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher können sich im Bedarfsfall an den VKI wenden.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Unzulässige Ausschlussklausel der Generali Versicherung AG

Unzulässige Ausschlussklausel der Generali Versicherung AG

Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Generali Versicherung AG wegen einer Klausel geklagt, die den Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit Akten der Hoheitsverwaltung ausschließt. Das Handelsgericht Wien gab dem VKI recht und erklärte die eingeklagte Klausel für unzulässig. Das Urteil ist rechtskräftig.

OLG Wien: 48 unzulässige Timesharing-Klauseln bei Hapimag

OLG Wien: 48 unzulässige Timesharing-Klauseln bei Hapimag

Der VKI hatte die Hapimag AG wegen unzulässiger Klauseln in den AGB ihrer Timesharing-Verträge geklagt. Das OLG Wien erklärte nun alle 48 angefochtenen Klauseln für unzulässig. Wichtigster Aspekt des Urteils: Verbraucherrechtliche Bestimmungen kommen trotz „Aktionärsstatus“ der Kund:innen zur Anwendung.

Unterlassungserklärung der HDI Versicherung AG

Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die HDI Versicherung AG wegen einer Klausel in deren ARB 2018 idF vom 01.05.2021 abgemahnt. Diese Klausel sah zwar eine Anpassung der Versicherungssumme und der Versicherungsprämie an den VPI vor, nahm aber unter anderem die im Vertrag vorgesehenen Höchstentschädigungsleistungen von einer solchen Wertanpassung aus. Die HDI Versicherung AG gab am 15.07.2024 eine Unterlassungserklärung ab.

OLG Wien: Dauerrabattklausel des Versicherers Allianz unzulässig

OLG Wien: Dauerrabattklausel des Versicherers Allianz unzulässig

Der VKI klagte im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich die Allianz Elementar Versicherungs AG wegen deren Dauerrabattklausel und deren Kündigungsklausel. Das OLG Wien gab dem VKI Recht und erklärte die Klauseln für unzulässig. Das Urteil ist rechtskräftig. Versicherungsnehmer:innen, die aufgrund der Dauerrabattklausel eine Nachforderung bezahlt haben, können diese nun zurückfordern.

unterstützt durch das

Sozialministerium
Zum Seitenanfang