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VKI gegen AWD: Zulassung der Sammelklage nicht anfechtbar

OLG Wien hat Rekurs des AWD gegen Zulassung der Sammelklage zurückgewiesen.

Das Handelsgericht Wien hat am 16.11.2009 die erste Sammelklage des Vereines für Konsumenteninformation (VKI) gegen den AWD für zulässig erklärt. Dieser Beschluss ist nicht anfechtbar - das hat das Oberlandesgericht in seiner heute zugestellten Entscheidung dem AWD beschieden. Nun wird sich das Gericht im Verfahren um die Sammelklage in der Sache mit dem VKI-Vorwurf der systematischen Fehlberatung von AWD-Kunden beim Kauf von Immofinanz- und Immoeast-Aktien zu beschäftigen haben.

Der VKI hatte am 30.6.2009 eine erste Sammelklage gegen den AWD beim Handelsgericht Wien eingebracht. Inzwischen hat der VKI mit Unterstützung des deutschen Prozessfinanzierers FORIS - mangels Gesprächsbereitschaft des AWD - weitere vier Sammelklagen und einige Musterprozesse bei Gericht anhängig gemacht. In Summe geht es um rund 2.500 Geschädigte und einen Streitwert von rund 40 Millionen Euro.

Der AWD hat bislang vor allem die Zulässigkeit der Sammelklage bestritten und mit allen Mitteln bekämpft. In der ersten Sammelklage hat aber das Handelsgericht Wien am 16.11.2009 die Sammelklage für zulässig und sich als zuständig erklärt. Das Gericht ging auch davon aus, dass diese Entscheidung nicht anfechtbar sei. Der AWD hat dennoch Rekurs erhoben und ist damit nun beim Oberlandesgericht Wien abgeblitzt.

"Damit haben die SammelklägerInnen eine wichtige Hürde genommen: Die Sammelklage ist zulässig und nun wird sich das Handelsgericht Wien endlich mit unseren Vorwürfen gegen den AWD in der Sache beschäftigen müssen", freut sich Dr. Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI.

Der geltend gemachte Anspruch auf Schadenersatz fußt im Wesentlichen auf zwei Begründungen:

1. Nach Auswertung von 7.000 Beschwerden geht der VKI als Kläger davon aus, dass die AWD-Kunden mit System falsch beraten wurden. "Es geht nicht um einige Ausreißer, vielmehr kamen die AWD-Berater insbesondere durch das Provisionssystem des AWD unter Zugzwang, im eigenen Interesse auch konservativen Sparern Immobilienaktien - als "so sicher wie ein Sparbuch" - verkaufen zu müssen", bringt es Dr. Peter Kolba auf den Punkt.

2. Wie wir jetzt wissen, hat die Depotbank von Immofinanz und Immoeast - die Constantia Privatbank - die satten Spesen für die Aktienkäufe (bis zu fünf Prozent der Kaufsumme) "1:1" an den AWD zurückgeleitet. Der AWD hat seinen Beratern höchste Abschlussprovisionen (bis zu 3,8 Einheiten) bezahlt und selbst für das Halten der Aktien jährliche Bestandprovisionen bezogen. All das hat man den Kunden - mit System - verschwiegen. "Der AWD hätte diesen Interessenkonflikt aufdecken müssen. Da er das nicht tat, wird er all jenen schadenersatzpflichtig, die - hätten sie von den Provisionen und dem bestehenden Eigeninteresse des AWD gewusst - diese Aktien nicht gekauft hätten", beschreibt Dr. Kolba diese zweite Anspruchsgrundlage.

"Wir haben die genannten Ansprüche von namhaften Gutachtern prüfen lassen und sind sehr optimistisch, dass wir die Schadenersatzansprüche der TeilnehmerInnen an unserer Sammelklagen-Aktion nun bei Gericht durchsetzen werden", stellt Dr. Kolba abschließend fest. VKI und FORIS sind aber - bei Angeboten seitens des AWD Österreich oder des AWD Deutschland oder auch der wirtschaftlichen Eigentümerin SWISS LIFE - jederzeit auch gesprächsbereit für eine rasche außergerichtliche Lösung.

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