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VKI klagt Handy-Betreiber

Guthabenverfall bei Wertkarten-Handys laut OGH gesetzwidrig. Betreiber sind mit Umsetzung säumig.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat nach gewonnenem Musterprozess gegen tele.ring nunmehr - im Auftrag des BMSG - die Betreiber T-Mobile, Hutchinson, Tele2, One und mobilkom auf Unterlassung der Verwendung ähnlicher gesetzwidriger Klauseln geklagt.

Guthabenverfall gesetzwidrig

Vor wenigen Wochen hat der OGH eine Klausel in den Bedingungen für Wertkarten-Handys von tele.ring für gesetzwidrig erklärt. Die Guthaben der Wertkartenmobiltelefone von tele.ring werden mit Wertkarten zu 20 Euro oder 35 Euro aufgeladen. Das Guthaben kann ab Kauf vom Kunden aktiviert werden, danach hatte er ein Jahr Zeit, das aufgeladene Guthaben zu verbrauchen. Hatte der Handy-Inhaber innerhalb dieses Jahres nicht neuerlich aufgeladen, war er für die nächsten drei Monate immer noch passiv erreichbar und hatte auch noch die Möglichkeit, das Telefon wiederum aufzuladen. Erfolgte keine Aufladung in diesen drei Monaten, verfiel das Guthaben zusammen mit der Rufnummer. Der Verfall des Guthabens in dieser Form wurde vom OGH für gesetzwidrig erklärt.

"Besserung" versprochen

Der VKI hat im Lichte des Urteils die anderen Handy-Betreiber abgemahnt. Diese versprachen zwar "Besserung", waren aber nicht bereit verbindliche Unterlassungserklärungen abzugeben. So vertröstete One, erst nach dem Weihnachtsgeschäft auf das Problem eingehen zu wollen.

"Das Abstellen von gesetzwidrigen Vorgangsweisen erfodert rasches und konsequentes Handeln und nicht lasche Vertröstungen", rechtfertigt Dr. Peter Kolba, Leiter VKI-Bereich Recht, die Verbandsklagen gegen die Betreiber.

Verschärfte Situation

Die mobilkom hatte zwar rasch reagiert und neue Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) bei der Regulierungsbehörde vorgelegt und - so die eigenen Angaben - per 28.10.2004 in Kraft gesetzt. Doch diese Regelung führt sogar zu einer Verschärfung der Situation für Handy-Nutzer: So sollen Guthaben insbesondere auch ersatzlos verfallen, wenn man den Betreiber wechselt, und es wird eine Zustimmung des Kunden fingiert, dass er auf ein verfallenes Guthaben durch Stillschweigen binnen 6 Monaten endgültig verzichtet.

"Es ist keine Sanierung einer gesetzwidrigen Klausel, wenn man diese durch andere gesetzwidrige Klauseln ersetzt und die Situation für den Kunden noch verschärft," ärgert sich Dr. Peter Kolba über die Vorgangsweise der mobilkom.

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