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VKI klagt mobilkom und Telekom

Irreführende Werbung rund um die Grundgebühren für Tarif "A1 Total".


Der VKI (Verein für Konsumenteninformation) geht nun - im Auftrag von Konsumentenschutzminister Haupt - mit Klage vor.

 

Günstiges Kombiangebot

Die mobilkom bewirbt ihr Produkt "A1 Total" als besonders günstige Kombination von Mobil- und Festnetztelefonanschluss mit dem Slogan: "Handy und Festnetz - mit TOTAL, beides aus einer Hand und ganz ohne zusätzliche Grundgebühr". Und nochmals auf den Punkt gebracht: "Eine Grundgebühr - doppeltes Vergnügen!" Die Telekom hat ihre Web-Site mit dieser Werbung direkt verlinkt.

Doppelte Rechnung

Eine Verbraucherin, die bereits einen Mobilfunkvertrag mit der mobilkom abgeschlossen hatte und über keinen Festnetzanschluss verfügte, buchte "A1 Total" und ging im Lichte der Werbung davon aus, für Handy- und Festnetz nur eine Grundgebühr zu bezahlen. Weit gefehlt: Sie erhielt in Folge Rechnungen von mobilkom und Telekom, beide jeweils mit einer Grundgebühr von einmal 15 Euro und einmal 13,31 Euro.

Absurde Argumentation

Argumentation bei Nachfrage an der A1-Hotline: Die mobilkom als Anbieter von "A1 Total" verlange ja tatsächlich keine zweite Grundgebühr für den Festnetzanschluss der Telekom."Dass diese sehr wohl bei Telekom anfällt und der Kunde quasi dankbar sein muss, dass die Festnetz-Grundgebühr nicht auch noch von mobilkom in Rechnung gestellt wird", ist für Dr. Peter Kolba, Leiter der Rechtsabteilung des VKI, mehr als absurd. Denn diese Werbelinie führt all jene Handy-Kunden in Irrtum, die über keinen Festnetzanschluss verfügen und sich unter dem Aspekt der Werbeaussage "keine zusätzliche Grundgebühr" für einen solchen entscheiden.

Der VKI ist - im Auftrag des Konsumentenschutzministers Haupt - gegen diese Werbung mit Verbandsklage vorgegangen und hat die Erlassung einer Einstweiligen Verfügung beantragt.

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