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VKI organisiert Sammelklage gegen MPC in Deutschland

Verfahren nach dem "Kapitalanleger Musterverfahrensgesetz" initiiert.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) vertritt - im Auftrag des Sozialministeriums - die Interessen von rund 2000 Anlegern, die sich durch den Erwerb von Fondsbeteiligungen an Immobilien-, Schiffs- und anderen geschlossenen Fonds der Emittentin MPC Münchmeyer & Petersen Capital AG geschädigt sehen.

Neben dem Strafverfahren bei der Wiener Korruptionsstaatsanwaltschaft, bei dem sich bislang rund 2000 geschädigte Anleger als Privatbeteiligte angeschlossen haben, versucht der VKI - für ausgewählte MPC-Fonds - Verfahren in Hamburg gegen die MPC-Gruppe und verantwortliche Organe nach dem Kapitalanleger Musterverfahrensgesetz (KapMuG) Musterverfahren in Gang zu bringen.

Der VKI empfiehlt weiters den Rücktritt von den Beteiligungen und Schadenersatz gegen die Treuhandgesellschaft der Fonds geltend zu machen und - bis 19.6.2015 - die Besicherung dieser Forderungen durch MPC zu verlangen.

Die MPC Münchmeyer & Petersen Capital AG (MPC Capital) mit Sitz in Hamburg war Emittentin von "geschlossenen Fonds" aus Immobilien, Schiffen oder auch Lebensversicherungen, die in Österreich über bestimmte Banken und auch über Vermögensberater vertrieben worden sind. Diesen Vertrieb hat die MPC Münchmeyer & Petersen Capital Austria GmbH für Österreich (heute: CPM Anlagen Vertriebs GmbH in Liquidation) übernommen. Als Vertragspartner der Anleger war die TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft (TVP) tätig.

Beim VKI haben sich bislang rund 2000 Anleger gemeldet, die sich durch systematische Fehlinformationen (in den Verkaufsprospekten) und Fehlberatungen dazu überreden haben lassen, in den Jahren zwischen 2002 - 2008 MPC Fonds zu kaufen. Sie wurden nicht aufgeklärt über das hohe Risiko der Fonds, das Wesen der "Ausschüttungen" als Rückzahlung des Eigenkapitals, die hohen Weichkosten und über die "Zwischenverkäufe" bei den Hollandfonds, die den Kaufpreis jeweils verteuert haben.

Den Hollandfonds geht es schlecht; die Aussichten das einbezahlte Kapital jemals zurück zu erhalten sind gering. Ob daran der Immobilienmarkt in Holland oder das Konzept der Fonds Schuld trägt, wird zu klären sein. Still und leise wurde jedenfalls am 31.3.2015 vom Amtsgericht Niebüll zur Aktenzahl 5 IE 1/15 das Insolvenzverfahren über den MPC Immobilienfonds Holland 51 das Insolvenzverfahren eröffnet.

Weiters hat die Muttergesellschaft MPC Capital AG einen langjährigen "Gewinn-abführungsvertrag" mit der TVP (100% Tochter der MPC und Treuhänderin der Anleger in allen MPC-Fonds) am 19.12.2014 aufgekündigt. Das bedeutet, dass man zwar über die Jahre die Gewinne der TVP an die MPC weitergeleitet hat, die MPC nun aber für die möglichen Verbindlichkeiten der TVP nicht einstehen will. Die MPC Capital AG haftet nur dann weiterhin für Verbindlichkeiten der TVP, wenn bis spätestens 19.6.2015 die Sicherstellung für Forderungen verlangt wird. 

"Der VKI läßt die geschädigten Anleger nicht im Regen stehen und wird dem Hamburger MPC-Imperium die Stirn bieten," kündigt Dr. Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI, weitere Aktionen des VKI an:

  • Der VKI wird in den nächsten Tagen beim Landgericht Hamburg von den Rechtsanwälten Schumacher (Wien) und Tittel (Berlin) eine erste Sammelklage nach dem KapMuG in Sachen Hollandfonds 47 einbringen. 12 Kläger begehren die Einleitung eines Musterverfahrens. Wenn das Gericht dem zustimmt, können sich weitere Verbraucher dem dem Verfahren anschließen. Das Gericht klärt musterhaft alle gemeinsamen Sach- und Rechtsfragen. Im Lichte dieser Klärung gibt es eine gute Chance, bei Obsiegen der Musterkläger, dass alle Anmelder ohne weitere Verfahrensführung Geld bekommen.

  • Der VKI wird Schritt für Schritt - unterstützt von einem deutschen Prozessfinanzierer - weitere Musterklagen zu den Hollandfonds 43, 44, 50 bis 68 und zu den Schiffsfonds Reefer Flotte I und II in Hamburg einbringen.

  • Wenn die KapMuG-Klagen zugelassen werden, wird das der VKI den betroffenen Anlegern sofort mitteilen. Diese können sich dann diesen Verfahren anschließen und ihre Forderungen damit gegen Verjährung sichern.


"Es ist eine Schande für die österreichische Justiz, dass Massenverfahren in Österreich - trotz einstimmiger Beschlussfassung im Justizausschuss im Jahr 2007 - bis heute nicht prozessökonomisch geregelt sind. Dagegen gibt es in Deutschland ein sinnvolles Massenverfahren für geschädigte Anleger. Daher weicht der VKI erstmals ins Ausland aus, um Ansprüche österreichischer Geschädigter gegen deutsche Firmen mit den Instrumenten der deutschen Zivilprozessordnung durchzusetzen." erklärt Dr. Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI.

  • Als Voraussetzung für die Teilnahme an der Sammelaktion ist es erforderlich, dass Rechtsansprüche zunächst außergerichtlich geltend gemacht werden, um Rechtspositionen zu sichern. Dazu ist es notwendig, dass man seine Ansprüche gegenüber der TVP geltend macht und gleichzeitig die MPC auffordert, diese Forderungen zu besichern. Diese Aufforderungsschreiben müssen spätestens am 19.6.2015 bei MPC und TVP einlangen. Der Vertrauensanwalt des VKI, Dr. Sebastian Schumacher, hat bereits in über 350 Fällen solche Ansprüche geltend gemacht und steht Verbrauchern für diese Intervention gegen Pauschalhonorar zur Verfügung.

  • Der VKI empfiehlt weiters, sich dem laufenden Strafverfahren als Privatbeteiligter anzuschließen. Dazu ist eine Eingabe im Online-Fragebogen des VKI auf www.verbraucherrecht.at notwendig. Der VKI verlangt einen Organisationskostenbeitrag von 150 Euro.

  • Die nächsten Prozesstage rund um MPC sind:
    • Mo 20.4.2015, 10:00, HG Wien, Saal 19.09 (1030 Wien, Marxergasse 1a) VKI - TVP - Verbandsklage wegen gesetzwidriger Klauseln
    • Do 23.4.2015, 9:00, HG Wien, Saal 708 (1030 Wien, Marxergasse 1a) VKI - Hypo StM / CPM - Sammelklage

"Wir laden die geschädigten Anleger ein, diese Verhandlungen zu besuchen und sich selbst ein Bild über die Vorgangsweise der MPC Gruppe vor Gericht zu machen." sagt Dr. Peter Kolba.

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