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VW-Abgasskandal: Musterfeststellungsklage in Deutschland

Auswirkungen auf österreichische Geschädigte

Am 1.11.2018 tritt in Deutschland die Musterfeststellungsklage in Kraft, die in Massenschadenfällen die Klärung gemeinsamer Fragen ermöglicht. Die deutsche Verbraucherzentrale (Verbraucherzentrale Bundesverband: vzbv) wird am 1.11. in Deutschland eine solche Musterklage gegen den VW-Konzern einbringen. Wir informieren über die Klageform und die Möglichkeiten für betroffene österreichische Fahrzeughalter.

Eckpunkte zur Musterfeststellungsklage

Die Musterfeststellungsklage soll in Massenschadensfällen zentrale Voraussetzungen für Ansprüche von Verbrauchern einheitlich und in einem Verbandsverfahren klären.

Verbraucher können sich dem Verfahren mittels Anmeldung beim deutschen Bundesamt für Justiz anschließen. Mit wirksamer Anmeldung wird die Verjährung der geltend gemachten Ansprüche gehemmt. Das Urteil im Musterprozess ist für die angemeldeten Verbraucher bindend. Das Urteil stellt allerdings nur gewisse Tat- oder Rechtsfragen fest, es verpflichtet den Beklagten nicht zur Erbringung einer Leistung. Das heißt, die angemeldeten Verbraucher müssen nach einem positiven Urteil ihre Schadenersatzansprüche gegebenenfalls noch selbst mittels Klage durchsetzen, sofern es nicht zu einem Vergleich kommt.

Nähere Informationen zu eingebrachten Musterklagen werden in einem vom Bundesamt für Justiz geführten Klageregister veröffentlicht. Ab diesem Zeitpunkt ist auch eine Anmeldung möglich.

  • Die Anmeldung ist kostenlos und kann ohne rechtsanwaltliche Vertretung erfolgen.

  • Sie hat in Textform zu erfolgen (postalisch, per E-Mail oder über ein Online-Formular auf der Website des deutschen Bundesamts für Justiz) und muss beim deutschen Bundesamt für Justiz eingebracht werden.

  • Inhaltlich muss die Anmeldung die geltend gemachten Ansprüche ausführen und einige sonstige zwingende Angaben enthalten.

  • Die Anmeldefrist beträgt mindestens 2 Monate ab Veröffentlichung im Klageregister, längstens bis zum ersten Gerichtstermin, an dem verhandelt wird. Dieser erste Termin wird eine Woche im Voraus im Klageregister bekannt gemacht.

  • Den angemeldeten Verbraucher trifft kein Prozesskostenrisiko. Verliert der klagende Verband den Prozess, gilt dieses Urteil allerdings auch für den angemeldeten Verbraucher. Er kann seine Ansprüche dann nicht mehr individuell mittels Klage durchsetzen.

  • Grundsätzlich können sich einer solchen Klage auch österreichische Verbraucher anschließen. Ob dies sinnvoll ist, hängt allerdings davon ab, ob der jeweilige Fall zur Klage "passt". Dies wird weder vom Bundesamt für Justiz noch vom Gericht im Musterverfahren geprüft. Die Anmeldung erfolgt insofern "auf eigene Gefahr". Ist die Musterklage auf den Fall nicht anwendbar, kommt der Anmeldung auch keine verjährungshemmende Wirkung zu.

VW-Abgasskandal: Auswirkungen auf österreichische Geschädigte

Ziel der von der deutschen Verbraucherzentrale (Verbraucherzentrale Bundesverband - vzbv) eingebrachten Klage ist die Feststellung, dass VW- Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und daher Schadenersatz schuldet. Beteiligen können sich laut Angaben des vzbv Käufer von Fahrzeugen der Marken Volkswagen, Audi, Seat, Skoda mit einem Dieselmotor des Typs VW EA189, für die ein Rückruf ausgesprochen wurde.
Nähere Informationen des vzbv zur Klage finden Sie hier:

https://www.musterfeststellungsklagen.de/

Verbraucher, die sich der Musterklage anschließen wollen, werden sich voraussichtlich ab Mitte November 2018 in ein Register eintragen können, das das deutsche Bundesamt der Justiz eröffnen wird. Das Bundesamt für Justiz hat angekündigt, für die Anmeldung ein Formular auf der Internetseite zur Verfügung zu stellen, das elektronisch ausgefüllt und per E-Mail übersandt werden kann. Nähere Informationen zum Bundesamt für Justiz finden Sie hier:

https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/Klageregister/Allgemeines_node.html

Was bedeutet das für österreichische Verbraucher?

Für jene Verbraucher, die an der VW-Sammelklage des VKI teilnehmen oder bereits individuell Klage erhoben haben, ist eine Anmeldung nicht möglich und auch nicht notwendig. Hier besteht daher kein Handlungsbedarf.

Für Verbraucher, die bis dato noch nichts unternommen haben, kann die Musterklage eine sinnvolle Möglichkeit sein, eine Verjährung ihrer Ansprüche zu verhindern und die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen - im Falle eines positiven Urteils - zu erleichtern. Dies gilt auch für jene Verbraucher, die ihre Ansprüche nur im Strafverfahren gegen VW angemeldet haben.

Ob die Klage des vzbv auch für die in Österreich vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeughalter einen Vorteil bringen wird, ist derzeit aber noch offen und hängt vor allem vom genauen Klagsinhalt ab.

Sobald der Klagsinhalt im Klageregister des deutschen Bundesamtes für Justiz veröffentlicht wird, wird der VKI diesen prüfen, zeitgerecht informieren, ob eine Anmeldung für österreichische Geschädigte aus Sicht des VKI sinnvoll ist, und gegebenenfalls Hilfestellungen zur Anmeldung geben. Zu erwarten ist die Veröffentlichung Mitte November 2018. Eine kostenlose Anmeldung beim deutschen Bundesamt für Justiz können Verbraucher ab diesem Zeitpunkt dann innerhalb von 2 Monaten vornehmen.



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