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Unterlassungserklärung der Sanag Health Care GmbH

Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – das Sanitätsfachgeschäft Sanag Health Care GmbH wegen acht Klauseln in ihrem Mietvertrag für ein Leihgerät abgemahnt. Davon umfasst sind ua Klauseln über zu weitreichende Haftungsfreizeichnungen, über Verzugszinsen sowie Mahnspesen oder eine unzulässige Gerichtsstandvereinbarung. Da diese Klauseln nach Ansicht des VKI zusammengefasst gegen diverse Bestimmungen im Konsumentenschutzgesetz und auch des ABGB verstoßen, wurde die Sanag Health Care GmbH abgemahnt. Diese hat zu allen Klauseln am 09.04.2024 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

 

Zu folgenden Klauseln hat die Sanag Health Care GmbH eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben:

  1. Durch Zweckentfremden bzw. falschen Gebrauch erlöscht die Produkthaftung des Vermieters und die dadurch anfallenden Kosten werden zur Gänze dem Mieter in Rechnung gestellt. 
     
  2. Der Mieter haftet in vollen Umfang für das Leihgerät. Kaputte, oder beschädigte Leihgeräte, sowie fehlende Teile werden dem Mieter zur Gänze in Rechnung gestellt.
     
  3. Das Leihgerät muss nach Beendigung des Mietvertrages in gereinigtem Zustand retourniert werden. Für ungereinigte Leihgeräte ist, falls nicht anderes vereinbart, eine Reinigungsgebühr von € 20,00 zu entrichten.
     
  4. […] Bei der Zahlungsart Bezahlung mit Erlagschein werden pro Rechnung eine Bearbeitungsgebühr von € 3,00 verrechnet.
     
  5. Das Leihgerät wird bei einem Zahlungsverzug von 2 Monaten zur Gänze zuzüglich Mahnkosten und Verzugszinsen (basierend auf einen Verzugszinssatz von 12% p.a.) in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für anfallende Kosten bei einer notwendigen Eintreibung.
     
  6. Gerichtsstand Wien.
     
  7. Mit seiner Unterschrift ist der Mieter mit den Vertragsbestimmungen einverstanden.
     
  8. Das Leihgerät wurde mir vorgeführt und erklärt.

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