VW Sammelklagen Infografiken
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Notino Deutschland und Österreich GmbH, die unter www.notino.at einen Versandhandel betreibt. Grund für die Klage war unter anderem eine Klausel, nach der Kund:innen unzulässigerweise aktiv das Kästchen „Mit dieser Bestellung möchte ich keine Informationen zu Veranstaltungen, Neuigkeiten oder Gutscheine erhalten“, anklicken müssten, um keine Zusendungen zu erhalten.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums den "muki Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit" aufgrund eines Risikoausschlusses, der transgender und intersexuellen Personen die Möglichkeit nimmt eine medizinisch notwendige Geschlechtsumwandlung mit Kostendeckung des Versicherers durchzuführen, wodurch diese Personengruppe diskriminiert wird. Der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigte die Rechtsansicht des VKI.
Der am 7.7.2025 in Begutachtung geschickte Ministerialentwurf für ein neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz bezweckt, die Rechte und den Schutz der Endkund:innen im Bereich der Energieversorgung zu stärken und die Transparenz für Verbraucher:innen zu erhöhen. Der VKI sieht Nachbesserungsbedarf bei den Regelungen zum Preisänderungsrecht.
Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Amazon EU S.à.r.l. (Amazon) wegen verschiedener Klauseln in den Vertragsbestimmungen zu „Amazon Prime“ geklagt. Der Oberste Gerichtshof (OGH) beurteilte nun 6 von 8 eingeklagten Klauseln als gesetzwidrig.
Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die Cyberjump Austria GmbH (Cyberjump) wegen 11 Klauseln in der von ihr verwendeten „Individuellen Haftungserklärung“ abgemahnt.
Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die Wizz Air Hungary Ltd. wegen 6 Klauseln in den von ihr verwendeten Beförderungsbedingungen abgemahnt. Wizz Air Hungary Ltd.hat zu sämtlichen Klauseln eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben.
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