Zum Inhalt

WEBINAR Rechtsschutzversicherung

Das Webinar gibt einen systematischen Überblick über die Grundlagen und praktisch wesentlichen Rechtsfragen der Rechtsschutzversicherung und informiert über die neuere OGH-Rechtsprechung.

Themenschwerpunkte:

  • Versicherungsfall
  • Deckungsumfang
  • Ausschlussklauseln 
  • Anzeigepflicht und Obliegenheiten

Vortragende

Mag. Thomas Hirmke ist Leiter des Bereichs Recht im Verein für Konsumenteninformation und Experte für Versicherungsrecht.

Termin: Donnerstag, 7. Dezember 2023, 14.00 – 17.00 Uhr, Online-Webinar

Anmeldung: Per E-Mail an verbraucherrecht@vki.at 

Zielgruppe: Das Webinar richtet sich an rechtsberatende Personen aus dem Sozialbereich, Konsumentenberater:innen, Unternehmensjurist:innen, Rechtsanwaltsanwärter:innen und Rechtsanwält:innen.

Kosten: EUR 399 I ermäßigter Preis EUR 325 für Mitarbeiter:innen der Arbeiterkammern und des Sozialministeriums 

Die Veranstaltung findet online statt. Den Teilnahmelink erhalten Sie nach Anmeldung per E-Mail zugeschickt.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Einigung mit WSK Bank: Refundierung von Kreditbearbeitungsgebühren

Einigung mit WSK Bank: Refundierung von Kreditbearbeitungsgebühren

Nach Entscheidung des Obersten Gerichtshof zur Unzulässigkeit der Kreditbearbeitungsgebühr und weiteren Entgelten der WSK Bank konnte sich der VKI mit der WSK Bank auf eine außergerichtliche Lösung für betroffene Kreditnehmer:innen einigen. Eine kostenlose Anmeldung zur Aktion ist bis 03.03.2026 möglich!

Kick-Back Zahlungen: VKI startet Sammelintervention gegen weitere Banken

Kick-Back Zahlungen: VKI startet Sammelintervention gegen weitere Banken

Nicht offengelegte Bestandsprovisionen für die Vermittlung von Finanzprodukten sind unzulässig. VKI bietet Unterstützung für betroffenen Kund:innen, die vor 2018 in Fonds investiert haben. Der VKI verhandelt mit diversen Banken über eine außergerichtliche Lösung. Erste Einigungen konnten bereits erzielt werden.

Unzulässige Klauseln in den AGBs von BravoNext S.A.

Unzulässige Klauseln in den AGBs von BravoNext S.A.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die BravoNext S.A. (Bravofly) wegen verschiedener Klauseln in den von ihr verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen geklagt.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang