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Zinsgleitklausel 1: Sammelklage gegen BAWAG

Der VKI hat die BAWAG wegen zuviel kassierter Zinsen aus Krediten vor 1997 mit einer Sammelklage geklagt. Diese Sammelklage wird nunmehr von 2 auf über 8 Millionen Schilling (€ 581.382,67) aufgestockt.

In der Zeit vor 1997 verwendeten die österreichischen Banken in Kreditverträgen mit variablen Zinsen Zinsgleitklauseln, die keine ausreichend klaren Eckdaten für die Veränderung des vertraglich vereinbarten Zinssatzes enthielten und auch keine Pflicht zur Senkung der Zinsen bei sinkenden Geld- und Kapitalmarktindikatoren vorsahen. Die Banken haben in vielen Fällen die Zinsen bei steigenden Geld- und Kapitalmarktindikatoren rasch erhöht, bei sinkenden Geld- und Kapitalmarktindikatoren die Senkungen aber nicht oder nur zögerlich weitergegeben. Daraus kassierten die Banken Milliarden zuviel an Zinsen. (Siehe dazu Informationen zum Verbraucherrecht 8/2001 ).

BAWAG lehnt Rückzahlungen generell ab

Während andere Kreditinstitute Rückzahlungen nicht grundsätzlich ablehnen, hat insbesondere die BAWAG Rückzahlungen generell abgelehnt. Damit war es notwendig, die Frage vor Gericht zu klären. Da die BAWAG davon ausgeht, dass die einzelnen Fälle nicht vergleichbar wären, kann ein einzelner Musterprozess nicht mit Sicherheit für alle Betroffenen Klärung bringen. Daher hat der VKI betroffenen Verbrauchern eine "Sammelklage nach österreichischem Recht" angeboten (siehe Informationen zum Verbraucherrecht 11/2000).

Sammelklage reduziert das Risiko

Bei dieser Sammelklage treten die Geschädigten Ihre Ansprüche an den VKI ab. Dadurch sind alle Fälle bei einem Gericht konzentriert, ein Sachverständiger prüft die Fälle und es gibt einen Rechtszug zum OGH. Das Prozesskostenrisiko liegt nicht beim einzelnen Konsumenten sondern beim Prozesskostenfinanzierer Foris AG. Geht der Prozess verloren, trägt die Foris das Risiko. Wird der Prozess gewonnen, bekommt sie dreißig Prozent des vor Gericht erstrittenen Kapitals.

Streitwert stieg von zwei auf über acht Millionen Schilling

Anfang 2001 wurde für 55 Kreditnehmer der erste Teil der Sammelklage mit einem Streitwert von rund 2 Millionen Schilling (ca.145.000 Euro) beim HG Wien eingebracht. Nunmehr wurde diese Klage auf über 180 Fälle mit einem Gesamtstreitwert von weit über acht Millionen Schilling (über 590.000 Euro) ausgedehnt.

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