Zum Inhalt

Zusammenlegung der Konkursverfahren der AvW-Firmen gescheitert

Die Zusammenlegung der Konkursmassen der Mutter AvW Gruppe AG und der Tochter AvW Invest AG ist rechtswidrig.

Der Antrag der Masseverwaltergesellschaft, die Zusammenlegung beider Firmen konkursgerichtlich zu genehmigen, wurde vom Rekursgericht des OLG Graz in 2. Instanz abgewiesen und vom OGH bestätigt: 

"Soll nach einem im Insolvenzverfahren gestellten Antrag die Gläubigerstellung substanziell verändert werden, so ist die Rekurslegitimation der betroffenen Insolvenzgläubiger zu bejahen. In einem Insolvenzverfahren kann es nur einen Schuldner geben. Für einen Konzernverbund gilt auch im Insolvenzrecht das Trennungsgebot, sodass die Abwicklung des Insolvenzverfahrens isoliert für die einzelne Konzerngesellschaft als Subjekt des Insolvenzverfahrens zu erfolgen hat."

Die Masseverwalterin empfahl den geschädigten Anlegern, sich nur bei der AvW Gruppe anzumelden, was die Mehrzahl auch tat. Laut Presse stellten von bisher 10.600 eingegangenen Forderungen 8.100 Geschädigte ihren Antrag bei der Dachgesellschaft AvW-Gruppe und nur 2.500 bei der Tochter AvW-Invest.

Nun möchte die Masseverwalterin, um alle Geschädigten gleich zu behandeln, die Forderungsanmeldungen gegen die AvW Invest AG weiterhin zulassen. Der Anwalt Dr. Otto, der auch die Zusammenlegung bekämpfte, will dagegen gerichtlich vorgehen, da nach seiner Ansicht Schadenersatzansprüche bereits verjährt seien und Verjährungsbeginn Oktober 2008 gewesen wäre.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte den Teilnehmern seiner Aktion die Empfehlung gegeben, Forderungen gegen die AvW Invest AG zusätzlich auch in diesem Konkursverfahren anzumelden und sozusagen 2mal Gerichtsgebühren von € 20,00 zu bezahlen. Geschädigte, die über die Börse ihre Genussscheine gekauft haben, waren hiervon nicht betroffen. 

All diejenigen, die bisher noch nicht Ihre Forderungen gegen die AvW Invest AG angemeldet haben, sollten das nun rasch nachholen, da noch nicht eindeutig feststeht, wann die Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche gegen die AvW Invest tatsächlich zu laufen beginnt.

OGH 12.10.2011, 8 Ob 104/11v

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Unzulässige Ausschlussklausel der Generali Versicherung AG

Unzulässige Ausschlussklausel der Generali Versicherung AG

Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Generali Versicherung AG wegen einer Klausel geklagt, die den Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit Akten der Hoheitsverwaltung ausschließt. Das Handelsgericht Wien gab dem VKI recht und erklärte die eingeklagte Klausel für unzulässig. Das Urteil ist rechtskräftig.

OLG Wien: 48 unzulässige Timesharing-Klauseln bei Hapimag

OLG Wien: 48 unzulässige Timesharing-Klauseln bei Hapimag

Der VKI hatte die Hapimag AG wegen unzulässiger Klauseln in den AGB ihrer Timesharing-Verträge geklagt. Das OLG Wien erklärte nun alle 48 angefochtenen Klauseln für unzulässig. Wichtigster Aspekt des Urteils: Verbraucherrechtliche Bestimmungen kommen trotz „Aktionärsstatus“ der Kund:innen zur Anwendung.

Unterlassungserklärung der HDI Versicherung AG

Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die HDI Versicherung AG wegen einer Klausel in deren ARB 2018 idF vom 01.05.2021 abgemahnt. Diese Klausel sah zwar eine Anpassung der Versicherungssumme und der Versicherungsprämie an den VPI vor, nahm aber unter anderem die im Vertrag vorgesehenen Höchstentschädigungsleistungen von einer solchen Wertanpassung aus. Die HDI Versicherung AG gab am 15.07.2024 eine Unterlassungserklärung ab.

OLG Wien: Dauerrabattklausel des Versicherers Allianz unzulässig

OLG Wien: Dauerrabattklausel des Versicherers Allianz unzulässig

Der VKI klagte im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich die Allianz Elementar Versicherungs AG wegen deren Dauerrabattklausel und deren Kündigungsklausel. Das OLG Wien gab dem VKI Recht und erklärte die Klauseln für unzulässig. Das Urteil ist rechtskräftig. Versicherungsnehmer:innen, die aufgrund der Dauerrabattklausel eine Nachforderung bezahlt haben, können diese nun zurückfordern.

unterstützt durch das

Sozialministerium
Zum Seitenanfang