Der Klage des VKI im Auftrag des BMSK lag der Fall zugrunde, dass die Genossenschaft der ehemaligen Mieterin die Kosten für die Renovierung der Wände und Böden in Rechnung stellte. Das Gericht vertrat die Ansicht, dass nach allgemeiner Lebenserfahrung klar ist, dass eine Malerei bzw eine Tapete und auch Teppichböden sowieso nach maximal 10 Jahren zu erneuern sind, weshalb die Erneuerungskosten selbst bei einer übermäßgen Abnutzung durch den Mieter vom Vermieter selbst zu tragen sind.
10 Jahre Mietdauer - Haftung des Mieters für Schäden an Tapete und Teppich verneint
Tapeten und Teppichböden haben eine maximale Nutzungsdauer von zehn Jahren. Weil diese Bestandteile einer Wohnung nach diesem Zeitraum daher sowieso vom Vermieter zu erneuern sind, haftet der Mieter nicht für eine übermäßige Abnutzung.
Lesen Sie mehr:
Urteil: Keine Haftung des Mieters für Schäden an Teppich und Tapete nach zehn Jahren Nutzungsdauer - 22.8.2008
https://verbraucherrecht.at/cms/index.php?id=49&tx_ttnews%5Btt_news%5D=1832