Unterlassungserklärung von Eberharter
Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die Eberharter GmbH wegen 21 unzulässiger Klauseln in deren AGB abgemahnt. Unter anderem verstießen die in den AGB von Eberharter enthaltenen Bestimmungen zu Einschränkungen der Gewährleistung, sowie diverse Haftungsausschlüsse gegen die gesetzlichen Bestimmungen.
