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VKI-Verbraucherrecht

Aktuelle Beiträge

Urteil: LG Steyr: 33 Klauseln von Happy-Fit aufgehoben

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Happy-Fit Fitness GmbH (Happy-Fit) und bekam vor dem Landesgericht Steyr (LG Steyr) Recht. Bei 33 Klauseln wurde das Fitnessstudio zur Unterlassung verpflichtet.

Urteil zu Überziehungszinsen bei Konto

Der VKI klagte - im Auftrag der Arbeiterkammer Steiermark - die Landes-Hypothekenbank Steiermark AG vorrangig wegen der Zinsen des Girokontos. Das OLG Graz befand die Regelungen dazu als intransparent und daher gesetzwidrig.

Urteil: EuGH: Rückzahlung aufgrund unzulässiger Zinsuntergrenze in Kreditvertrag

Es ist unzulässig, wenn laut nationalem Gericht die Nichtigkeiterklärung einer missbräuchlichen Klausel keine Rückwirkung entfaltet, sondern erst am dem Urteil wirken soll. Die Kreditnehmer haben auch Anspruch auf Rückzahlung für die gesamte Vertragslaufzeit und nicht nur für die Zahlungen, die ab dem Urteil getätigt wurden.

Urteil: Deckelung für Verzugszinsen

Für den EuGH ist eine nationale Regelung, wonach die Verzugszinsen die Hauptforderung nicht überschreiten dürfen, EU-rechtskonform.

Urteil: Lottotippgemeinschaft als Schneeballsystem

Eine Geschäftspraxis kann nach Anh 1 Z 14 der UGP-RL auch dann als "Schneeballsystem" eingestuft werden kann, wenn zwischen den Beiträgen, die neue Mitglieder an das System zahlen, und den Vergütungen, die die bereits vorhandenen Teilnehmer beziehen, nur ein mittelbarer Zusammenhang besteht.

Urteil: EuGH: Inkassobüro ist Kreditvermittler

Ob ein Inkassobüro dem Verbraucher gegenüber zur Erteilung der vorvertraglichen Informationen nach dem Verbraucherkreditgesetz verpflichtet ist, hängt davon ab, ob es an der Kreditvermittlung nur in untergeordneter Funktion als Warenlieferanten oder Dienstleistungserbringer beteiligt ist oder nicht.

Urteil: Automatische Vertragsverlängerung bei Parship unzulässig

Auf den drohenden Ablauf der Kündigungsfrist und dessen Folgen muss während offener Frist deutlich hingewiesen werden. Da eine von Parship per E-Mail versandte Benachrichtigung diese Anforderungen nicht erfüllte, brachte der VKI - im Auftrag des Sozialministeriums - Klage ein und bekam vom Handelsgericht Wien Recht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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Sozialministerium
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