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VKI-Verbraucherrecht

Aktuelle Beiträge

Urteil: OGH: Gesetzwidrige Klauseln in der Unfallversicherung

Der OGH beurteilt vier Klauseln in Unfall-Versicherungsbedingungen als gesetzwidrig. Betroffen sind Anpassungen bei nachträglichen Gefahrerhöhungen, Regelungen zur Obduktion und Nachzahlungspflichten betreffend Kosten, die der Versicherer bei Vertragsbeginn übernommen hat.

Urteil: Unzulässige Verkürzung der Verjährungsfrist von Bonusmeilen auf 20 Monate durch KLM Royal Dutch Airlines

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums gegen die Fluggesellschaft KLM Royal Dutch Airlines (Koninklijke Luchtvaart Maatschappij n.v.) wegen einer rechtswidrigen Klausel in den Flugmeilen-Bedingungen des "Flying Blue"-Programms eine Verbandsklage. Das HG Wien erklärt die Klausel, die einen Verfall von "Premiummeilen" nach nur 20 Monaten vorsieht, für unzulässig. Das OLG Wien hat diese Entscheidung bestätigt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig (Stand: 2.5.2016)

Urteil: HG Wien: Ungültige Flug-Gutscheinbedingungen bei Austrian Airlines

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums gegen die Austrian Airlines AG wegen zahlreicher rechtswidriger Klauseln in den Fluggutscheinbedingungen eine Verbandsklage. Das nun vorliegende Urteil des HG Wien gab dem VKI Recht und erklärte insgesamt 8 Klauseln für ungültig.

Urteil: PIN darf notiert werden

In einem Verfahren der Bundesarbeiterkammer gegen eine Bank wurden insgesamt 36 Klauseln eingeklagt. 5 dieser Klauseln wurden nun vom OGH als unzulässig beurteilt. 12 Klauseln wurden vom Berufungsgericht zum Teil als unzulässig beurteilt und 19 Klauseln an die erste Instanz zurückverwiesen.

Urteil: Negativrekord - 61 Klauseln bei Lyoness gesetzwidrig

"Erweiterte Mitgliedsvorteile" sind intransparent und als unübersichtliches Regelwerk für Premiummitglieder (vormals Businesskunden) zu qualifizieren. Der Ausschluss auf Rückerstattung der "Anzahlungen/Teilzahlungen" ist unwirksam.

Urteil: Gesetzwidrige Klausel hat ganz wegzufallen

Nach einer aktuellen Entscheidung des EuGH dürfe es fortan nicht mehr möglich sein, dass Gerichte in einem Verbrauchervertrag eine missbräuchliche Klausel durch das dispositive Recht oder durch eine dem hypothetischen Parteiwillen entsprechende Regelung ersetzt.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

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