VKI-Verbraucherrecht
Aktuelle Beiträge

Urteil: "Untergejubelter" befristeter Mietvertrag - Rücktritt gemäß § 3 KSchG rechtswirksam
Ein Wohnungseigentümer, der versucht, einer "unliebsamen" Mieterin anlässlich einer angekündigten Wohnungsbegehung eine einvernehmliche Auflösungsvereinbarungen für das bestehende unbefristete Mietverhältnis und zugleich einen auf 5 Jahre befristeten Mietvertrag unterzujubeln, kann sich nach erfolgtem Rücktritt von diesen Verträgen nicht darauf berufen, dass das Geschäft von der Mieterin angebahnt wurde, nur weil die Verträge in der Wohnung der Mieterin unterzeichnet wurden.

Urteil: Waldbrand in 60 km Entfernung - keine Rücktrittsgrund vom Pauschalreisevertrag
Nach dem LGZ Wien stellt ein Waldbrand, der rund 60km vom Urlaubsort entfernt wütet, keinen Grund für einen kostenlosen Rücktritt vom Pauschalreisevertrag wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage dar.

Urteil: Gesetzwidrige Klauseln in Heimverträgen
Das HG Wien gibt einer Klage des VKI gegen 18 Heimvertragsklauseln großteils statt.

Urteil: Gesetzwidrige Klauseln in Teilschuldverschreibungen
Der VKI ging im Auftrag des BMSK gegen die R-Quadrat Capital Gamma GmbH mit Verbandsklage vor. Diese Gesellschaft emittierte Teilschuldverschreibungen, denen rechtswidrige Klauseln zugrunde gelegt wurden. Der VKI klagte - im Auftrag des BMSK - erfolgreich auf Unterlassung.

Urteil: Erstmals Sammelklage gewonnen - Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude bei Brechdurchfall
Wurden die Sammelklagen des VKI bislang idR für die Geschädigten günstig verglichen, erging nunmehr - in einer Sammelklage gegen einen Reiseveranstalter wegen einer Brechdurchfall-Epidemie - erstmals in Österreich ein Urteil: Das Gericht spricht Schmerzengeld und Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude zu.

Urteil: Beratungsfehler beim Fremdwährungskredit
Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen fehlerhafter Beratung kann erst in dem Zeitpunkt zu laufen beginnen, in dem die Risikoträchtigkeit des Gesamtfinanzierungskonzept erkennbar ist. Soweit ein Anspruch auf Rückabwicklung besteht, bleibt kein Raum für eine Feststellungsklage.

Urteil: "Absolute" Zinsanpassung bei Wohnbau-Anleihe gesetzwidrig
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat die Zinsanpassungsklausel in einer variabel verzinsten Wandelanleihe der BA-CA Wohnbaubank - im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales und Konsumentenschutz (BMSK) - mit Verbandsklage bekämpft und in erster Instanz Recht bekommen. Demnach müssen Zinsanpassungen nach relativer Berechnungsmethode vorgenommen werden.

Urteil: Sammelklage wegen Brechdurchfall im All-Inklusiv-Club erfolgreich
Bisher wurden Sammelklagen des VKI außergerichtlich durch einen Vergleich beigelegt. Nunmehr erging das erste Urteil in einer Sammelklage (im Auftrag des BMSK) gegen den Reiseveranstalter First Choice Austria GmbH (vormals Nazar); er wurde in erster Instanz aufgrund schuldhafter Vertragsverletzung rechtskräftig zu Schmerzengeld und Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude verurteilt.

Urteil: Wüstenrot muss die Verwendung gesetzwidriger Klauseln unterlassen
Der VKI hat im Auftrag des BMSK 4 Klauseln der AGB der Bausparkasse Wüstenrot abgemahnt. Eine Klausel war bereits von der Bausparkasse als rechtswidrig erkannt und rechtzeitig geändert worden. Drei Klauseln konnten erfolgreich bekämpft werden: Gröbliche Benachteiligung, Intransparenz und eine unzulässige Zugangsfiktion konnten beseitigt werden.

Urteil: Schadenersatz beim Sammeln von Bonitätsdaten wider Treu und Glauben
Das OLG Wien bestätigt ein Urteil in einem Musterprozess des VKI (im Auftrag des BMSK) gegen den Wirtschaftsdienst Deltavista: Wer Bonitätsdaten sammelt muss Betroffenen darauf hinweisen, sonst droht Schadenersatz.

Urteil: Unwirksame Klauseln bei Teilschuldverschreibung
In einer Verbandsklage des VKI gegen die R-Quadrat Capital Gamma GmbH sieht das OLG Wien sieben Klauseln einer Teilschuldverschreibung als gesetzwidrig an.

Urteil: RS-Deckung für Gewinnherausgabe nach § 5j KSchG
Ansprüche auf Herausgabe irreführend zugesagter Gewinne (§ 5j KSchG) sind zwar weder vertragliche oder vorvertragliche noch Schadenersatzansprüche, dennoch hat die Rechtsschutzversicherung (auf Basis der ARB/GEN 2002) Deckung für Klagen zu gewähren.