VKI-Verbraucherrecht
Aktuelle Beiträge

Gesetzesvorschläge auf Homepage des Parlaments
Auf der Seite www.parlinkom.gv.at finden sich sowohl Regierungsvorlagen als auch Begutachtungsentwürfe von Gesetzen, die von einzelnen Ministerien erarbeitet worden sind. Dabei sind auch die Stellungnahmen im Zuge einer Begutachtung einsehbar.

Urteil: Keine Sammelklagen bei grenzüberschreitenden Verbrauchergeschäften
OGH verneint Verbrauchergerichtsstand, wenn Konsumenten Ansprüche an VKI zur Klage abtreten - Benachteiligung grenzüberschreitender Verbrauchergeschäfte.

Urteil: WEB: Strafurteile gegen Sparkassen-Mitarbeiter sind rechtskräftig
VKI fordert von Salzburger Sparkasse und ERSTE-Gruppe Schadenersatz für getäuschte Anleger und bietet - zur raschen Lösung - Vergleichsgespräche an.

Urteil: EV stoppt irreführende Werbung von Gulet
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte Gulet - im Auftrag des BMSG - wegen unlauteren Wettbewerbes.

Urteil: Aufklärungspflicht des Arztes über Nebenwirkungen von Medikamenten
Der u.a. für das Arzthaftungsrecht zuständige VI. Zivilsenat des deutschen Bundesgerichtshofs hat über die Frage der Hinweispflicht des behandelnden Arztes über schwerwiegende Nebenwirkungen von verordneten Medikamenten entschieden. (Mitteilung Pressestelle des BGH Nr. 48/2005)

Urteil: GULET - Reisepreiserhöhungen unzulässig
Die nachträglichen Reisepreiserhöhungen des Reiseveranstalters GULET vom Sommer 2004 sind unzulässig. Das HG Wien hält fest, dass die Verwendung der Allgemeinen Reisebedingungen alleine zu keiner Preiserhöhung berechtigt.

Urteil: Kein Rücktrittsrecht bei Mietwagen-Bestellung über Internet
Prinzipiell besteht bei Bestellung von Waren oder Dienstleistungen über Internet nach dem Fernabsatzgesetz ein Rücktrittsrecht von 7 Werktagen. Eine Ausnahme sieht das Gesetz bei „Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Beförderung“ vor. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nun entschieden, dass die Autovermietung eben dieser Ausnahme unterliegt und daher kein Rücktrittsrecht des Verbrauchers besteht.

Urteil: OGH im "Zinsenstreit" - Bereicherung der Bank beginnt erst mit Überzahlung des Kredites
Im Herbst 2003 hat der OGH die Fachwelt überrascht: Rückforderungsansprüche auf zuviel bezahlte Kreditzinsen würden - analog zu Miet- und Kleingartenrecht - binnen 3 Jahren (und nicht wie sonst üblich 30 Jahren) verjähren. Offen blieb die entscheidende Frage: Wann beginnt die Verjährungsfrist?

Urteil: OGH zur Verjährung von Ansprüchen in der Kfz-Haftpflicht
Hat der Geschädigte in der Kfz-Haftpflicht Ansprüche dem Grunde nach angemeldet, läuft die Verjährungsfrist erst nach Einlangen einer schriftlichen Ablehnung der Versicherung weiter. Die Bezifferung von Forderungen ist keine Vor-aussetzung für eine Hemmung der Verjährung nach § 27 Abs 2 KHVG.

Urteil: "Zinsenstreit" - Verjährung beginnt erst mit Saldoziehung am Ende der Kreditlaufzeit
Als Berufungsinstanz in einem Musterverfahren der AK hatte sich das HG Wien mit der Verjährungsfrage im "Zinsenstreit" zu befassen. Unabhängig davon, ob die strittige dreijährige oder die regelmäßige dreißigjährige Verjährungsfrist zur Anwendung komme, könne der Anspruch auf Rückforderung zuviel bezahlter Zinsen frühestens mit Saldoziehung im Kontokorrent zu verjähren beginnen. Gemäß Rechtsprechung des OGH findet diese Saldoziehung am Ende der Laufzeit des Kredites statt und ist zu unterscheiden von den bereits während der Laufzeit übermittelten "Tagessaldi".

Urteil: Verkehrssicherungspflichten - Bank haftet für Schaden aus Raubüberfall auf Kundin
In seiner Berufungsentscheidung erklärte das OLG Wien die Bank für eine auf eine Kundin getätigten Überfall für haftbar, da die Bank vertragliche Verkehrssicherungspflichten nicht erfüllte. Das Erstgericht (siehe VRInfo 2/2005) hatte der Kundin noch ein Mitverschulden angelastet, das Berufungsgericht verwarf jedoch diese Rechtsansicht.

Urteil: Produkthaftung - Kindertauchbrille fehlerhaft
Der Importeur haftet für eine fehlerhafte Kindertauchbrille, wenn das Glas in scharfkantige Splitter zerbricht. Das Herumtoben im Hallenbad ist als normale Nutzung anzusehen.