Der vorzeitige Ausstieg aus einer Lebensversicherung ist allgemein wirtschaftlich nachteilig. Insbesondere kann es zur Verrechnung von Abzügen kommen. Die von der britischen Clerical Medical Lebensversicherung bei einem vorzeitigen Ausstieg verrechneten Marktpreisanpassungs-Abzüge sind gesetzwidrig.
Die Berechnung der Marktpreisanpassung ist nämlich in keiner Weise nachvollziehbar und verstößt somit gegen das Transparenzgebot. Clerical Medical darf diesen Abzug nicht verrechnen.
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