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Airline-Pleite Aero Lloyd

Überraschende Einstellung des Flugbetriebs

VKI informiert über Rechte der Kunden. Betroffene Passagiere solllen sich an Reiseveranstalter wenden.

 

Wie den Medien zu entnehmen ist, hat die deutsche Ferienfluggesellschaft Aero Lloyd den Betrieb überraschend eingestellt und einen Insolvenzantrag gestellt. Davon sind offenbar tausende Fluggäste betroffen, die nun um ihre Flüge - insbesondere Rückflüge aus den Feriendestinationen - bangen.

Reiseveranstalter muss für Transport sorgen

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) stellt klar, dass sich Fluggäste, die bei einem Reiseveranstalter eine Pauschalreise gebucht haben und mit Aero Lloyd transportiert werden sollten, an ihren Reiseveranstalter wenden müssen. Dieser hat für den vertragskonformen Transport zu sorgen, also entsprechende Ersatzflüge zu organisieren. Weiters hat der Reiseveranstalter - unabhängig von einem eigenen Verschulden - auch für Mängel einzustehen, die aus dieser Situation entstehen.

Preisminderung bei extremer Verspätung

So wird man bei extremen Verspätungen auch Preisminderungsansprüche geltend machen können. Dagegen setzen Schadenersatzansprüche gegen den Reiseveranstalter ein Verschulden des Veranstalters oder seiner Leistungsträger voraus. Ob ein solches zum Beispiel auf seiten der Fluglinie vorliegt, wird man erst prüfen müssen.

Für Direktbucher problematischer

Fluggäste, die dagegen direkt bei Aero Lloyd nur einen Flug gebucht haben, sollten zunächst über das Reisebüro klären lassen, ob der Flug tatsächlich entfällt und müssen dann selbst für Umbuchungen sorgen. Die Mehrkosten dafür können dann nur im Rahmen des Insolvenzverfahrens geltend gemacht werden.

Telefonischer Rat für Betroffene

SERVICE: Für Anfragen steht die telefonische Hotline des VKI von Montag bis Freitag zwischen 9 und 15 Uhr unter der Nummer 0900 910 024 zur Verfügung.

 

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