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AK Forderungen - Konsumentenschutz - Herbst 2006

"DIE DEFIZITE IM KONSUMENTENSCHUTZ BEHEBEN"

Die AK-Forderungen zusammengefasst
1. Verbesserte Rahmenbedingungen für den österreichischen Konsumentenschutz
1.1. Sicherung der Finanzierung der Verbraucherarbeit, der Verbraucherinformation und der
Einbindung der Interessensvertreter in die staatliche Konsumentenpolitik.
1.2. jährliche Darstellung der Lage der österreichischen Konsumenten durch das
Konsumentenschutzministerium.
1.3. Besserer Vollzug der Konsumentenschutzvorschriften beispielsweise durch Zusammenführung
der Administration im Bereich Preisauszeichnung, Lebensmittel, etc; Einbeziehung von Werbung
und Marketing.
1.4. Erhöhung der staatlichen Mittel für Verbraucherarbeit auf ein ähnliches Niveau wie in
Großbritannien oder Deutschland.
1.5. Mehr Verbraucherschutz bei den Regulatoren Aufbau oder Erweiterung, Schlichtungsstellen für
Finanzdienstleistungen (zB Banken, Versicherungen).
1.6. Mehr Verbraucherbildung, insbesondere in den Schulen und eine öffentlich finanzierte
Verbraucherforschung.
1.7. Besserer Zugang zum Recht durch vereinfachte Gerichtsverfahren und Schlichtungsstellen.
1.8. Schaffung eines Gütezeichens für soziale und ökologische Verantwortung.
1.9. Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Marketing (zB keine Werbung im
Kinder-TV) .
2. Mehr Rechte für Konsumenten
2.1. Verbesserung der Rücktrittsrechte im Konsumentengeschäft: Vereinheitlichung der Rücktrittsfrist
auf 14 Tage, Fristenlaufes für das Rücktrittsrecht, Rücktrittsrecht bei Vertragsabschlüßen auf
Messen, Ausweitung der Rücktrittsrechte im Fernabsatz (auch für Freizeitdienstleistungen und
Immobiliengeschäfte) und bei Partnervermittlungen.
2.2. Verbot von Ansparverträgen (zB für Wäscheausstattung).
2.3. Einheitliche und verbindliche Preisangaben; bei falscher Preisauszeichnung soll der
ausgezeichnete Preis gelten.
2.4. Zivilrechtliche Sanktionen bei Verletzung von Kennzeichnungsvorschriften, zB
Gewinnabschöpfung.
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2.5. Allgemeine Geschäftsbedingungen: verpflichtende Aushändigung an Konsumenten vor
Vertragsabschluss, Änderungen müssen dem Konsumenten individuell mitgeteilt werden, bei
Dauerschuldverhältnissen soll die Zumutbarkeit von Änderungen (Kündigung) geprüft werden
können.
2.6. Durchsetzung kollektiver Verbraucherinteressen, zB einfache und kostengünstige
Klagsmöglichkeiten.
2.7. Infrastrukturleistungen sollen prinzipiell in den öffentlichen Händen belassen bleiben.
2.8. Vollzugsdefizit im verwaltungsrechtlichen Konsumentenschutz beseitigen.
2.9. Verbesserungen im Reiserecht: Pönale bei Rücktritt des Reiseveranstalters, einheitliche
Hotelkennzeichnung ("Sterne"-Kennzeichnung) in Österreich.
2.10. Schadenersatz für vertane Freizeit bei Lieferverzug, beispielsweise einer Möbellieferung
2.11. Rücktrittsmöglichkeit der Konsumenten bei irreführender Werbung (zB Stattpreiswerbung).
2.12. Maßnahmen gegen unseriöse Werbeverkaufsveranstaltungen: beispielsweise Anzeigepflicht
bei der zuständigen Behörde, Verbot der Ankündigung von unentgeltlichen Zuwendungen,
Preisausschreibungen.
2.13. EU-weites Verbot von Gewinnspiele
2.14. Vereinheitlichung der Bestimmungen des Wettwesens in Österreich.
2.15. Produkthaftung: Erweitung um das Entwicklungsrisiko, Streichung des Selbstbehaltes bei
Sachschäden, Ausdehnung der absoluten Verjährungsfrist (bisher 10 Jahre) auf 30 Jahre, auch
Vermögensschäden sollen in Zukunft ersatzfähig werden.
2.16. Patientenrechte: verschuldensunabhängige Haftung von Ärzten.
2.17. Evaluierung der bestehenden Treuhandregelungen
2.18. Transparenz bei Rechtsanwaltstarifen, verbindliche Kostenvoranschläge.
2.19. Pflichtversicherung für Unternehmungen der Baubranche für den Konkursfall.
2.20. Parteistellung des Anzeigers bei Verwaltungsverfahren.
2.21. Privatkonkurs: jedem redlichen Schuldner muss das Privatkonkurs-Verfahren offen stehen
(Wegfall der Mindestquote von 10 Prozent). Das vertragliche Pfandrecht am Gehalt muss mit
Konkurseröffnung erlöschen.
3. Konsumentenschutz bei Finanzdienstleistungen und Dienstleistungen
3.1 Festlegung einer maximalen Überweisungsdauer bei Banküberweisungen im Inland von 2 Tagen
3.2 taggleiche Wertstellung von Einzahlungen und Auszahlungen
3.3 Kontoauszug zum Valutatag
3.4 Recht auf Girokonto
3.5 bessere Information über Zinsen, Kosten und Spesen; leicht zugängliche Informationen im
Aushang; Information bei der Kontoeröffnung über Überziehungsrahmen etc
3.6 kostenlose Barabhebung bei der eigenen Bank
3.7 verpflichtende Angabe des effektiven Zinssatzes im Leasinggeschäft
3.8 mehr Schutz bei Geldanlagegeschäften: Aushändigung einer Kopie des Anlegerprofils,
Rücktrittsrecht innerhalb eines Monats (bei Veranlagungen, die zum Zeitpunkt des Erwerbs nur
beschränkt handelbar sind)
3.9 Prospekthaftung: Prospektkontrollor, Anbieter und Vermittler sollen bereits für leichte
Fahrlässigkeit haften müssen.
3.10 Schadenersatz und Verjährung: keine Beschränkung der Schadenersatzhöhe, Verjährung 3
Jahre nach bekannt werden des Schadens und Kenntnis des Schädigers.
3.11 transparente Verbraucherinformation: "Klipp und Klar-Info"
3.12 Verbot von Haustürgeschäften bei Finanzdienstleistungen
3.13 Einbeziehung von Wechselspesen in den effektiven Jahreszinssatz für Fremdwährungskredite
3.14 Sicherstellung, dass "Sparvereins-Sparer" pro Person durch die Einlagensicherung abgesichert
sind. Information der Verbraucher über die Höhe der Einlagensicherung im Sparbuch.
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3.15 Information der Sparer bei gebundenen Spareinlagen auf die Folgen einer vorzeitigen Behebung
(Vorschusszinsen).
3.16. Kreditinstitute sollen zumindest ein einheitliches Standardkonto anbieten.
3.17 Versicherungsunternehmen sollen in jeder Sparte eine einheitliche Standardversicherung
anbieten, um eine Vergleichbarkeit sicherzustellen. Rücktrittsrechte von 14 Tagen für alle
Versicherungen.
3.18 Postdienste: Qualitätsabsicherung durch Ausübungsregeln für alle neuen Anbieter;
Zugriffssicherheit und keine Konsumentenbelastung bei der Neuregelung des Zugangs zu den
Hausbrieffächern und Absicherung des Post-Universaldienstes (keine weiteren
Postamtschließungen).
3.19 Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie: es ist sicherzustellen, dass das gegenwärtige
Verbraucherschutznievau nicht abgesenkt wird.
4. Telekommunikation und Medien verbraucherfreundlicher gestalten
4.1. Unlautere Geschäftspraktiken bei den Kommunikationstechnologien, insbesondere SMSMehrwertdienste
unterbinden.
4.2. Verrechnungstaktung und Tariftransparenz: Für Gesprächs- und Datenverbindungen dieselben
Taktungsgrenzen wie für Mehrwertdienste. Verpflichtung in der Werbung die Taktung anzuführen.
4.3. Unternehmungen und Institutionen haben bei Telefonanrufen verpflichtend eine
Rufnummernkennung zu führen.
4.4. Zustimmung zu Dialerdiensten darf nicht umgangen werden.
4.5. Engere Kooperation der Behörden im Telekombereich
4.6. Verhaltenskondex in der Werbung für Kommunikationsdienste.
4.7. Automatische Information bei Breitbandangeboten bei Annäherung an Datentransfergrenzen,
Internetabfragen.
4.8. Klarstellungen im Fernabsatzgesetz.
4.9. Gegen eine Ausweitung der Werbung im Fernsehen (neue EU-Richtlinie Fernsehen ohne
Grenzen): Grundsatz der Trennung von Werbung und redaktionellen Inhalten muss bleiben, strenge
Regelungen des Product Placements, Grenze zwischen Werbung und Programm muss erhalten
bleiben, keine Auswertung der Unterbrecherwerbung, die mit der täglichen Werbezeiten muss bleiben.
4.10. Digitales Antennenfernsehen: kostenlose Information für KonsumentInnen, längerer analogdigitaler
Parallelbetrieb, finanzielle Förderung auch für einfache Zusatzgeräte.
5. Notwendige Maßnahmen im Bereich der Lebensmittel
5.1. Mehrere Elemente der Lebensmittelkennzeichnung müssen verbessert bzw vereinfacht werden
(zB Mindestschriftgrössen, verpflichtende verständliche Nährwertkennzeichnung). Angaben müssen
verlässlich sein (zB Kopplung des Mindesthaltbarkeitsdatums an objektivierbare Parameter,
regelmässige Kontrollen von Kennzeichnung und -Werbung mit abschreckenden Strafen - derzeit
werden Kennzeichnung und -werbung kaum kontrolliert, die Lebensmittelaufsicht ist in den letzten
Jahren fast ausschließlich auf den Gesundheitsschutz ausgerichtet!).
5.2 Spezifische vorsorgeorientierte Maßnahmen des Gesundheitsschutzes sind notwendig (zB
Salmonellenprogramm, Summenhöchstwerte für Pestizide)
5.3. Neuartige Lebensmittel, angereicherte Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel: Zur
Sicherstellung des Gesundheits- und Täuschungsschutzes müssen hier zusätzliche Maßnahmen
vorgesehen werden (zB Festlegung von spezifischen Sicherheits- und Wirksamkeitsanforderungen,
einheitliche Höchstmengen für den Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen, vorsorgeorientierte
strenge Prüfung von neuartigen Lebensmitteln etc)
5.4. Gentechnik im Lebensmittelbereich: regelmässige Kontrolle der Kennzeichnungsbestimmungen,
Errichtung von gentechnikfreien Zonen in Österreich und Sicherstellung einer gentechnikfreien
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Lebensmittelproduktion (zB durch eine Verordnung zur Kennzeichnung"gentechnikfrei erzeugte
Lebensmittel"), weitere Verbesserung der Risikobewertung im Rahmen von Zulassungsverfahren (zB
Fütterungsversuche mit Endprodukten), Etablierung von Systemen zur Beobachtung der
Auswirkungen nach der Zulassung von gentechnisch veränderten Produkten / Organismen.
5.5. Der hohe Trinwasserstandard Österreichs ist beizubehalten und - wo nötig - auszubauen (zB
Maßnahmen zur Verringerung der Bleibelastung in Althäusern bzw zur effizienten Information
Betroffener).
5.6. Alle lebensmittelrelevanten Agenden müssen in einer Hand sein (hins Gesetzgebung und
Vollzug). Zuständigkeiten, die derzeit im Landwirtschaftsministerium liegen (Futtermittel,
Pflanzenschutzmittel, Tierhaltung), müssen in die "klassischen Lebensmittelagenden" im Gesundheitsoder
Verbraucherschutzministerium integriert werden.
5.7. Verbesserungen im Bereich Kontrolltätigkeit (Erhöhung der amtlichen Kontrolldichte statt stetige
Verringerung, Schaffung der entsprechenden personellen und technischen Ressourcen,
Neuorganisation der Biokontrolle)
5.8. Im Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) müssen wirksamere
Sanktionen und diesbezügliche Tranparenz verankert werden. Verstösse gegen lebensmittelrechtliche
Bestimmungen dürfen nicht weiter als Kavaliersdelikt angesehen werden. Das Unternehmen und nicht
die Filialleiter müssen haften.
5.9. Verbesserungen im Veterinär- und Futtermittelrecht sind notwendig (Unvereinbarkeitsregeln für
Veterinärkontrollen und Tiergesundheitsdienste, Futtermittelkontrollen auch auf Bauernhöfen)
5.10. Investitionsförderungen im landwirtschaftlichen Sektor müssen Tierhaltungsaspekte
berücksichtigen (Geld nur für tiergerechte Systeme).
5.11. Zusätzliche Maßnahmen der Konsumenteninformation (öffentlicher Zugang zu
Kontrollergebnissen, Auskunftsverpflichtung für Behörde auf Anfrage -
Konsumenteninformationsgesetz)
6. Neue Technologien und Verbraucherschutz
6.1. Beobachtung des Einsatzes von Nanotechnologien vor allem im Lebensmittelbereich.
Risikoabsicherung über die Produkthaftung hinaus, Kennzeichnung von Waren.
6.2. Funkchip: Information der Konsumenten über Einsatz und Deaktivierungsmöglichkeiten.
6.3. Einrichtung einer Agentur für Technikfolgenabschätzung beim Konsumentenschutzministerium.
7. Konsumenten und Anforderungen an einen zeitgemäßen Datenschutz
7.1. leichtere Rechtsdurchsetzung bei privatrechtlichen Datenschutzverletzungen (Verlagerung der
Zuständigkeit in den Außerstreitbereich der Zivilgerichte oder zur Datenschutzkommission (DSK),
mehr Ressourcen für KDS-Ombudsmannaufgaben).
7.2. Daten für Marketing: Ausdrückliche Zustimmung des Konsumenten muss gegeben sein.
7.3. Verbesserte Auskunftsrechte: Umfassende Protokollierungspflichten, damit Auskunft über
Datenherkunft und die konkreten Datenempfänger immer möglich ist.
7.4. Datenschutzbestimmungen für den Postbereich nach dt Vorbild (Postdienste bieten zB immer
öfter auch Adresshandel- und Direktwerbeservices an).
7.5. Wirtschaftsauskunfteien: strenge Ausübungsregeln für Anbieter von Bonitätsauskünften
7.6. Absicherung des Rechts auf Privatkopie angesichts zunehmender Kopierschutztechniken und des
Schutzes der Privatsphäre bei elektronischen Zugangskontrollsystemen.

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