In dem Schreiben der Bawag vom Oktober 2016 wird festgehalten, dass ein Bedürfnis nach neuen Produktpaletten besteht und man in den ersten drei Monaten bis zu EUR 14,70 spart. Allerdings: Wenn man nicht bis spätestens 31.12.2016 auf ein anderes Kontomodell oder ein anderes Kreditinstitut wechselt, dann wird die Kontoverbindung per 31.01.2017 "beendet". Empfohlen wird ein direkter Umstieg auf ein konkretes anderes Kontopaket.
Für Konsumenten herrscht daher dringender Handlungsbedarf:
Steigt man also bis 31.12.2016 auf ein anderes Kontomodell um, so hat man auch weiterhin ein Konto bei der Bawag. Reagiert man jedoch nicht, so wird das bestehende Konto per 31.01.2017 "beendet".
Welche konkreten Entgelte und Leistungen sich in welchem Umfang ändern sollen, lässt sich allerdings nicht ableiten. Ersichtlich sind nur die neuen Entgelte und auch da muss man das Kleingedruckte genau studieren, um etwa zu bemerken, dass durch die Umstellung faktisch auch Bankomatgebühren eingeführt werden. In der Kontobox Small ist etwa nur eine Automaten Transaktion inkludiert. Für alle anderen - etwa auch Bankomatbehebungen - ist jeweils der Betrag von EUR 0,39 zu berappen.
Problematisch ist auch, dass die Änderungen sofort wirksam werden sollen, womit die gesetzlich vorgesehene 2 Monatsfrist für Änderungen nicht eingehalten wird.
Der VKI klärt die Zulässigkeit der Vorgangsweise bei der Kontoumstellung mittels Verbandsklage im Auftrag des Sozialministeriums. Ist die geplante Verbandsklage erfolgreich, könnte die Bank bei den umgestellten Konten die neuen bzw geänderten Entgelte wahrscheinlich nicht mehr verrechnen und müsste die bereits geleisteten Entgelte zurückzahlen.
Ganz unabhängig von der Klage ist aber auch ein guter Zeitpunkt um einen Kontowechsel zu einer anderen Bank zu prüfen. Das gesetzlich vorgesehene Kontowechselservice garantiert auch eine reibungslose Abwicklung des Wechsels.