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BAWAG Kontobox - gesetzwidrige AGB

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die BAWAG PSK wegen gesetzwidriger Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das nun vorliegende Urteil des OLG Wien erklärte - wie bereits das HG Wien - die sieben eingeklagten Klauseln allesamt für gesetzwidrig.

Gesetzwidrig erachtete das Handelsgericht vor allem die Verrechnung von Entgelten für die "manuelle Nachbearbeitung von Transaktionen", sowie die Berechtigung die Verfahren der Zugangsberechtigung einseitig und lediglich nach Mitteilung zu ändern.


Das Urteil ist nicht rechtskräftig (Stand 06.02.2018).
OLG Wien, 24.01.2018, 5 R 85/17g
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Klagsvertreter: Dr. Stefan LANGER, RA in Wien

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