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Checkliste über den Mindestinhalt eines Teilnutzungsvertrages

Der Erwerber hat Anspruch auf eine Informationsschrift, die bei Abschluss des Nutzungsvertrages Vertragsinhalt wird. Diese ist dem Erwerber bereits vor Vertragsschluss auszufolgen und hat zu enthalten:

Besonders bedeutsame Angaben:

- Name und Wohnsitz oder Sitz des Veräußerers,

- Name und Wohnsitz des Eigentümers des Objektes,

- Rechtsstellung des Veräußerers zum Objekt,

- genaue Beschreibung des angebotenen Objekts,

- Voraussetzungen, die für den Erwerb und die Ausübung nach dem Recht des Staates, in dem das Objekt gelegen ist,

- Angaben, inwieweit diese Voraussetzungen noch nicht erfüllt sind,

- eine genaue Beschreibung des Objektes, seiner Lage, seiner Ausstattung, seines Erhaltungszustandes, das Jahr der Errichtung, nutzungsbezogene Dienstleistungen,

- bei im Bau befindlichen Anlagen den Stand der Bauarbeiten, den Stand der Arbeiten an Versorgungseinrichtungen und den voraussichtlichen Fertigstellungstermin,

- das Gesamtentgelt für den Erwerb des Objektes,

- die voraussichtlichen Aufwendungen, die vom Erwerber zu tragen sind, wie die nicht verbrauchsabhängigen Kosten für die Ver- und Entsorgung des Objektes, die Erhaltungskosten, die Kosten für die Inanspruchnahme nutzungsbezogener und sonstiger Dienstleistungen, die Kosten für die Benützung von Gemeinschaftseinrichtungen, allfällige Instandhaltungsrücklagen und ihre Höhe, die Grundlagen für die Berechnung laufender Kosten, wie etwa Steuern und Gebühren, die Kosten der Bewirtschaftung, Erhaltung und Verwaltung der Liegenschaft,

- Hinweis auf das Rücktrittsrecht und dessen formale und zeitlichen Voraussetzungen, die Angabe von Name und Anschrift der Person, gegenüber welcher der Rücktritt zu erklären ist, die Art und die Höhe der zu ersetzenden Kosten,

- Angaben über die Teilnahme an sogenannten Tauschpools, wie dieser Tausch oder die Weitergabe vonstatten geht, ob der Tauschpool vom Veräußerer oder einem Dritten betrieben wird und mit welchen Kosten dies verbunden ist;

Sonstige Angaben:

- Die Ver- und Entsorgungseinrichtungen, sonstige Dienstleistungen und deren Nutzungsbedingungen, die Gemeinschaftseinrichtungen und deren Nutzungsbedingungen.

- Die Grundsätze der Bewirtschaftung, Erhaltung und Verwaltung des Objektes.

- Bei im Bau befindlichen Objekten, wenn sich das Nutzungsrecht auf ein bestimmtes Objekt bezieht, Name und Anschrift der zuständigen Baubehörde, Aktenzeichen der Baugenehmigung, Angaben über gegebene Sicherheiten für die ordnungsgemäße Fertigstellung der Objekts und die Rückzahlung von Vorausleistungen bei unterbliebener Fertigstellung.

- Gegebenenfalls Angaben über Beschränkungen für die Übertragung des Nutzungsrechts unter Lebenden oder von Todes wegen, Zahlungen für diesen Fall.

Änderungen der Informationsschrift müssen unter Hinweis auf die Abweichung ausdrücklich vereinbart werden!

Weiters hat die Vertragsurkunde neben dem Inhalt der Informationsschrift zu enthalten:

- Angaben über das Ausmaß, in dem der Erwerber das Nutzungsrecht wiederkehrend ausüben kann;

- Den Zeitpunkt der erstmaligen Ausübung des Nutzungsrechts;

- Die Dauer des Nutzungsrechts;

- Zeit und Ort der Unterzeichnung  des Vertrages jeder Partei;

- Name und Wohnsitz des Erwerbers;

- Zusage des Veräußerers, wonach der Erwerb des Nutzungsrechts für den Erwerber mit keinen weiteren als im Vertrag angegebenen Kosten, Verpflichtungen oder sonstigen Lasten verbunden ist.

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