Wenn Sie den Schaden errechnen wollen, benötigen Sie die Kontoauszüge zu Ihrem Vertrag. Es ist außerdem zu empfehlen auch die Allgemeinen Bedingungen für das Bauspargeschäft und die dort angeführten Kontoführungsgebühren durchzusehen.
Der Nachteil ergibt sich aus der Differenz zwischen der früher seitens der LBA Landesbausparkasse und der zuletzt von der Bausparkasse Wüstenrot verrechneten Kontoführungsgebühr. In den allgemeinen Bedingungen für das Bauspargeschäft kann vorgesehen sein, dass im ersten Jahr eine höhere Gebühr zur Anwendung kommt als in den Folgejahren. Dies ist bei der Berechnung entsprechend zu berücksichtigen.
Beispiel:
- Bausparvertrag im Jahr 2003 abgeschlossen.
- Nach den Allgemeinen Bedingungen für das Bauspargeschäft (Stand 5/2003) werden für die Kontoführung im ersten Jahr € 7,27 und in den Folgejahren jährlich € 2,54 verrechnet.
- Die Bausparkasse Wüstenrot verrechnet für das Jahr 2004 € 4,73,--.
- Schaden: Differenz aus € 4,73 und € 2,54 - somit € 2,19.
Kontakt:
Der VKI empfiehlt die Gutschrift schriflich oder auch telefonisch anzufordern, und zwar per:
- E-Mail: kundenservice@wuestenrot.at
- Fax: 057070 - 100734
- Tel.: 057070 - 100489
- Brief: Bausparkasse Wüstenrot, Alpenstr. 70, Postfach 155, 5033 Salzburg
Musterbrief:
Für eine schrifltiche Anforderung können Sie hier einen Musterbrief downloaden: Musterbrief