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FAQs - VKI-Sammelintervention Lebensversicherungen - unzulässige Kostenabzugsklauseln

Ich habe zu meiner Lebensversicherung bereits einen Vergleich (zu einem anderen Thema) mit dem Versicherungsunternehmen abgeschlossen. Kann ich trotzdem an der Aktion teilnehmen?
Grundsätzlich kommt es darauf an, was im Vergleich vereinbart wurde. Sollten aber durch die Vereinbarung sämtliche Ansprüche aus der Lebensversicherung als bereinigt und verglichen gelten, können Sie zu dieser Polizze nicht mehr an unserer Aktion teilnehmen

Ich habe eine laufende klassische Lebensversicherung. Kann ich an der Aktion teilnehmen?
Ja. Der Schaden realisiert sich bei einer klassischen Lebensversicherung allerdings vermutlich erst bei einem vorzeitigen Rückkauf. Wir werden diese Fälle trotzdem prüfen und bei der Versicherung intervenieren.
Ein Rückkauf vor Laufzeitende stellt immer einen erheblichen finanziellen Verlust dar. Wir können daher nur davon abraten, die Versicherung nur aufgrund der Teilnahme zur Aktion vorzeitig zurückzukaufen.

Ich habe eine neue Zukunftsvorsorge. Kann ich an der Aktion teilnehmen?
Ja. Bei der staatlichen Zukunftsvorsorge handelt es sich um eine fondsgebundene Lebensversicherung. Wählen Sie diese bitte bei der Anmeldung aus.

Ich habe eine reine Ablebensversicherung abgeschlossen. Kann ich an der Aktion teilnehmen?
Nein. Reine Ablebensversicherungen sind nicht von der Thematik betroffen. Hintergrund ist, dass die Ablebensleistung in dieser Variante bereits bei Vertragsabschluss fixiert ist. Von der Versicherung verrechnete Kosten haben keinen Einfluss auf die Ablebensleistung.

Ich habe eine reine Rentenversicherung abgeschlossen. Kann ich an der Aktion teilnehmen?
Nein. Auch bei reinen Rentenversicherungen wird bei Vertragsabschluss eine bestimmte Leistung (Prämie) und eine meist garantierte Gegenleistung (Rente) festgelegt. In der Regel wirken sich die Kosten daher nicht auf die Höhe der Rente aus. Mit kapitalbildenden Lebensversicherungen mit Rentenoption können Sie hingegen an unserer Aktion teilnehmen.

Ich habe die Lebensversicherung vor 1997 abgeschlossen. Warum kann ich nicht an der Aktion teilnehmen?
Hintergrund ist, dass das Transparenzgebot nach §6 Absatz 3 KSchG, also die Bestimmung, dass Klauseln ausreichend klar und transparent gestaltet sein müssen, damit sie für Verbraucher:innen gültig sind, erst ab dem 01.01.1997 in Österreich in Geltung trat. Damit fehlen die rechtlichen Argumentationsgrundlagen zu Ihrer Polizze, weshalb wir diese nicht in unserer Aktion berücksichtigen können. 

Ich habe die Lebensversicherung erst nach 2006 abgeschlossen. Warum kann ich nicht an der Aktion teilnehmen?
Nach Inkrafttreten des Versicherungsrechtsänderungsgesetz 2006 (VersRÄG), haben die Versicherer ihre Versicherungsbedingungen geändert. Zu den neuen Klauseln liegen noch keine Urteile des OGH vor.

Ich finde nicht mehr alle Unterlagen zu meiner Lebensversicherung, kann ich dennoch teilnehmen?
Ja. Sie benötigen aber jedenfalls eine Versicherungspolizze. Diese muss nicht die Erstpolizze nach Abschluss der Versicherung sein, es kann sich auch um eine Änderungspolizze handeln. Bei einer bereits gekündigten/rückgekauften Lebensversicherung müssen Sie zusätzlich die Rückkaufsbestätigung durch das Versicherungsunternehmen übermitteln.

Ich habe mehrere Lebensversicherungen abgeschlossen. Muss ich mich für jede Versicherung gesondert bei der Aktion anmelden?
Ja, die Anmeldung erfolgt je Lebensversicherungsvertrag (= je Polizzennummer). 

In welcher Höhe wurden unzulässige Kosten verrechnet?
Eine genaue Berechnung Ihres Anspruchsbetrages kann durch den VKI nicht erfolgen. Grob geschätzt wurden zwischen 7 und 13% der einbezahlten Prämiensumme als unzulässige Kostenabzüge bei fondsgebundenen Lebensversicherungen von den Versicherern einbehalten. Der Schaden für Konsument:innen kann daher mehrere tausend Euro betragen.

Ich habe eine Lebensversicherung bei einem anderen Versicherungsinstitut abgeschlossen. Kann ich mich auch bei der Aktion anmelden? 
Nein, derzeit nicht. Sollte es weitere Aktionen gegen andere Versicherungsunternehmen geben, werden wir darüber wieder über die Medien und auf www.verbraucherrecht.at sowie auf unserer Facebook-Seite berichten.

Wird es auch eine Aktion für andere Versicherungsinstitute geben?
Wir schließen nicht aus, dass wir noch weitere Aktionen zu anderen Versicherungsunternehmen starten. Über neue Aktionen berichten wir laufend auf www.verbraucherrecht.at sowie auf unserer Facebook-Seite.  

Muss ich einen Kostenbeitrag an den VKI bezahlen?
Nein. Die Teilnahme an der Sammelaktion ist für Sie kostenlos.

Der oder die Versicherungsnehmer:in ist verstorben. Ich bin Erb:in, kann ich Ansprüche aus dem Erbe geltend machen?
Ja, bitte melden Sie sich unter Ihrem Namen an und geben Sie im Anmeldeformular an, berechtigte:r Erb:in zu sein. Laden Sie dazu bitte den Einantwortungsbeschluss hoch.

Der Name meines Versicherungsunternehmens hat sich seit Vertragsbeginn geändert. Kann ich trotzdem teilnehmen?
Ja, wenn der aktuelle Name Ihres Versicherungsunternehmens nun Allianz Elementar Lebensversicherung AG, FWU Life Insurance Austria AG, Generali Versicherung AG, NÜRNBERGER Versicherung AG Österreich, UNIQA Österreich Versicherungen AG oder WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG VIG lautet.
Alte Bezeichnungen lauten: Skandia Lebensversicherungs AG (jetzt FWU), Drei Banken Versicherungs-AG, Interunfall Versicherung AG (beide Generali), Austria-Collegialität, Österreichische Versicherung AG, Finance Life Lebensversicherung AG, Bundesländer Versicherung, Raiffeisen Versicherung AG (jetzt Uniqa)

Ich habe eine Lebensversicherung bei der Nürnberger Versicherung AG abgeschlossen, die aber nun unter Merkur Versicherung AG geführt wird. Kann ich an der Aktion teilnehmen?
Ja. Die Merkur Versicherung hat im Frühjahr des letztes Jahres die Anteile der Nürnberger Versicherung in Österreich übernommen. Wenn Sie die Lebensversicherung ursprünglich bei der Nürnberger Versicherung abgeschlossen haben, können Sie mitmachen.

Ich habe andere Fragen zu meiner Lebensversicherung, die nicht das Thema Kostenabzüge betrifft, können Sie mir helfen?
Haben Sie eine Frage zu den Angeboten des VKI oder wünschen Sie eine Rechtsberatung? Wir helfen Ihnen gerne weiter. Schicken Sie uns Ihre Nachricht rund um die Uhr über unser Kontaktformular.

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