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Drei Holzklötze mit den Buchstaben FAQ und das Bank Austria Logo.
Häufig gestellte Fragen zur VKI-Sammelklage zur Bank Austria bzgl. Refundierung von unzulässig eingehobenen Gebühren und Entgelten! Bild: Andrii Yalanskyi/Shutterstock, Montage mit Bank Austria Logo: VKI

FAQs Sammelaktion Bank Austria - diverse Gebühren

Sie haben Fragen rund um unsere Sammelaktion? Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und Antworten!

Was macht der VKI?
Der VKI wird im Rahmen der vergleichsweisen Refundierungsaktion betroffene (ehemalige) Kund:innen der Bank Austria bei der Durchsetzung ihrer Rechte unterstützen und berechtigte Ansprüche gebündelt zur Rückerstattung an die Bank Austria weiterleiten.

Muss ich einen Kostenbeitrag an den VKI bezahlen?
Nein. Die Teilnahme an der Sammelaktion zur Refundierung ist für Sie kostenlos. 

Ich muss zu Beginn der Anmeldung meine E-Mailadresse verifizieren. Warum?
Durch die Verifizierung Ihrer E-Mailadresse loggen Sie sich in Ihr persönliches VKI-Portal ein. Dateneingaben, welche Sie hier tätigen, werden gespeichert und können zu einem späteren Zeitpunkt ergänzt oder geändert werden. Mittels Ihrer E-Mailadresse können Sie bis Aktionsende am 11.2.2024 jederzeit wieder in Ihr VKI-Portal einsteigen. 
Erst wenn Sie den Antrag auf der letzten Seite final eingereicht haben, kann der VKI Ihre Anmeldung prüfen
und berechtige Ansprüche an die Bank Austria übermitteln. Ergänzungen oder Änderungen sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich. Prüfen Sie daher sorgfältig, ob Sie alle Produkte und Gebühren angegeben haben, bevor Sie die Anmeldung abschicken!

Welche Produkte sind von der Rückerstattung betroffen?
- Spareinlagen wie Sparbücher oder Sparkonten
- Verbraucherkredite
- Produkte zum Zahlungsverkehr (Girokonto)

Ich habe mehrere Produkte bei der Bank Austria, muss ich jedes Produkt anmelden?
Ja. Darüber hinaus ist es notwendig, dass je Produkt alle unzulässig bezahlten Gebühren und Entgelte einzeln angegeben werden. Haben Sie zum Beispiel über die Jahre hinweg immer wieder die Gebühr "Information zur Nicht-Durchführung" bezahlt, müssen Sie diese Gebühr je Verrechnungsmonat angeben; Feb 2020, März 2020, Mai 2020,..

Welche Informationen muss ich liefern, um an der Aktion teilnehmen zu können?
Bevor Sie sich für die Aktion anmelden, müssen Sie zuerst Ihre Kontoauszüge oder Entgeltaufstellungen anhand dieser Gebührenliste durchsuchen. 
Suchen Sie via Online-Banking oder in Ihren Kontoauszügen, ob Ihnen die Bank Austria in den laut Liste genannten Zeiträumen Beträge in genannter Höhe verrechnet hat (z.B. Beauftragung eines Rechtsbeistandes, August 2018, 51€). Wurde Ihnen eine oder mehrere dieser Gebühren verrechnet, notieren Sie unterteilt nach Art des Produkts (Sparen, Kredit, Konto) die Art der Gebühr als auch den Monat und das Jahr, in dem Ihnen diese Gebühr verrechnet wurde. 

Ein Beispiel:
Produkt SPAREN

  1. Sparbuchsperren wegen Verlustmeldung, Mai 2020 
  2. Kraftloserklärung (Einleitung durch die Bank oder Kunden), März 2019

Produkt KREDIT

  1. Abfrage Zentralmelderegister, Februar 2015
  2. Mahnspesen nach 2016

Produkt KONTO

  1. Evidenzgebühr bei Verlassenschaften, November 2018
  2. Information über Nicht-Durchführung von Zahlungstransaktionen, Februar 2020
  3. Information über Nicht-Durchführung von Zahlungstransaktionen, März 2020

Für Gebühr Nr. 3 müssen Sie zusätzlich eine elektronische Belegkopie (Scan, Foto) vorbereiten, da bezahlte Gebühren vor dem 1.1.2016 von Ihnen belegt werden müssen. Mahnspesen müssen Sie anhand von Auszügen belegen, wenn Sie diese vor 2016 bezahlt haben. Wenn Ihnen innerhalb eines Monats eine Gebühr mehrmals berechnet wurde, reicht es, wenn sie diese einmal angeben. Die Bank Austria durchsucht in Folge den gesamten genannten Monat und wird alle betroffenen Gebühren und Entgelte gesammelt rückerstatten.

Diese Daten müssen Sie im Rahmen der Anmeldung angeben, bzw. Belegkopien vor 2016 hochladen. Kund:innen sowie ehemalige Kund:innen, die kein Online-Banking haben, erhalten bei der Bank Austria telefonisch unter der Tel.Nr. 050505-25 Informationen, wie sie zu Kontoaufstellungen bzw. Entgeltaufstellungen zwischen 01.01.2016 und 30.09.2023 gelangen können.

Wie finde ich meine bezahlten Gebühren und Entgelte im Online-Banking der Bank Austria?
Navigieren Sie folgendermaßen durch das Online-Banking am Computer oder am Smartphone:
Suche Online-Banking (24You) via PC:  Login → Konto auswählen Karten & ServicesRund Um Ihr KontoPDF

Suche Mobile-Banking via Smartphone: Login → nach dem LOGIN rechts oben bei Initialen (Anfangsbuchstabe Familienname/Anfangsbuchstabe Vorname) bzw. Profilfoto drückenKontoauszüge & Dokumenteaktuelle DokumenteKostenaufstellungStatement of fees

Muss ich auch Mahnspesen angeben?
Sie müssen bei der Anmeldung lediglich angeben, dass Sie Mahnspesen gezahlt haben, jedoch nicht das Monat und Jahr der Zahlung. Falls Ihnen jedoch Mahnspesen vor dem 1.1.2016 verrechnet wurden, müssen Sie Belegkopien zum Nachweis übermitteln.

Bei welchen Produkten wurden Mahnspesen verrechnet?
Mahnspesen wurden beim Girokonto und bei Verbraucherkrediten berechnet, nicht aber bei Sparbüchern.

In welcher Höhe wurden unzulässige Gebühren und Entgelte verrechnet?
Das kann pauschal nicht beantwortet werden, die Höhe hängt sowohl von der Gebühr als auch vom Zeitpunkt der Zahlung ab. Je nach Art der Gebühr und Zeitraum liegen die zu erstattenden Beträge beispielsweise bei € 183,00 (Kraftloserklärung), € 122.00 (Evidenzgebühr bei Verlassenschaften), € 61,00 (Sparbuchspesen wegen Verlustmeldung oder Verlassenschaft), € 30,00 (Abfrage Zentralmelderegister) oder € 9,70 (Information über Nicht-Durchführung von Zahlungstransaktionen). Die Auflistung aller Gebühren sowie die Höhe des Betrages je Zeitpunkt finden Sie hier.

Mir wurde während eines Monats eine Gebühr mehrmals abgezogen. Wie kann ich das angeben?
Wenn Ihnen innerhalb eines Monats eine Gebühr mehrmals berechnet wurde, reicht es, wenn Sie diese im Anmeldeprozess einmal angeben. Die Bank Austria durchsucht in Folge den gesamten genannten Monat und wird alle betroffenen Gebühren und Entgelte gesammelt rückerstatten. 

Ich habe Verzugszinsen bezahlt, bin ich von der Aktion betroffen?
Nein, Verzugszinsen sind nicht Gegenstand der Refundierung, da die betreffende Klausel vom OLG Wien teilweise als wirksam beurteilt wurde.

Ich bezahle Kontoführungsgebühren, bin ich von der Aktion betroffen?
Nein, Kontoführungsgebühren sind kein Gegenstand der Refundierungsaktion. Die Liste aller 17 betroffenen Gebühren und Entgelte finden Sie hier.

Ich bezahle Bearbeitungsgebühren bei meinem Kredit, bin ich von der Aktion betroffen?
Nein, Bearbeitungsgebühren sind kein Gegenstand der Refundierungsaktion. Die Liste aller 17 betroffenen Gebühren und Entgelte finden Sie hier.

Ich beauftragte z.B. eine Zinssatzänderung von Fix- auf variable Kondition bzw. umgekehrt bzw. etwaig andere Kreditvertragsänderungen. Es wurden mit meiner schriftlichen Zustimmung Spesen vereinbart. Bin ich von der Aktion betroffen?
Nein, individuell vereinbarte Spesen sind kein Gegenstand der Refundierungsaktion. Die Liste aller 17 betroffenen Gebühren und Entgelte finden Sie hier.

Die Höhe meiner Kreditrate hat sich geändert, soll ich das auch anmelden?
Nein, bei der Aktion geht es um Gebühren und Entgelte, welche Ihnen die Bank Austria kontextabhängig (einzeln) abgezogen hat. Wenn Sie Fragen zur Berechnung Ihrer Kreditrate haben, können Sie sich an unsere Kolleg:innen vom VKI-Beratungszentrum wenden: VKI-Rechtsberatung | VKI.

Ich habe ein Wertpapierdepot bei der Bank Austria, kann ich an der Aktion teilnehmen?
Nein, Wertpapierdepots sind von den verrechneten Gebühren nicht betroffen. 
Unter Umständen sind Sie jedoch von unserer parallel laufenden Aktion zu Kick-back-Zahlungen bei Fondsprodukten betroffen. Nähere Informationen dazu finden Sie unter Rückforderung Kick-Back-Zahlungen - Sammelintervention gegen Bank Austria und Erste Bank | Verbraucherrecht.

Ich habe eine Kreditkarte über die Bank Austria bezogen und habe dort auch diverse Gebühren gezahlt. Kann ich diese Gebühren auch rückfordern?
Nein. Entgelte wie Ladegebühr, Kartensperre oder Transaktionsbelegduplikat wurden nicht von der Bank Austria, sondern von card complete Service Bank AG verrechnet, weshalb diese Entgelte von der Refundierung ausgenommen sind.

Muss ich Unterlagen übermitteln?
Ja. Damit der VKI für Sie tätig werden kann, ist es erforderlich, dass Sie dem VKI Ihre vollständig ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene Entbindung vom Bankgeheimnis zukommen lassen. Ohne diese Entbindung darf uns die Bank keine Auskünfte zu Ihrem Fall erteilen. Das Formular können Sie hier herunterladen und ausdrucken.
Falls Ihnen auch vor dem 1.1.2016 unzulässige Gebühren und Entgelte durch die Bank Austria verrechnet wurden, müssen Sie diese Zahlungen einzeln belegen. Dazu ist es erforderlich, dass im Rahmen der Anmeldung je bezahlter Gebühr eine Belegkopie hochgeladen wird. Bereiten Sie diese elektronischen Kopien daher bereits vorab vor.

Warum kann die Bank Austria meine Gebühren nicht automatisch zuordnen und refundieren?
Die Gebühren und Entgelte unterliegen keinen standardisierten Bezeichnungen, daher kann die Bank diese nicht selbstständig auffinden und auszahlen (außer bei Mahnspesen). 

Warum muss ich meinen IBAN bekanntgeben, die Bank Austria kennt diesen ja ohnehin?
An unserer Aktion können auch ehemalige Kund:innen bzw. Rechtsnachfolger:innen teilnehmen. Darüber hinaus haben aktive Kund:innen der Bank Austria die Möglichkeit, sich den Refundierungsbetrag auf ein anderes Konto als das der Bank Austria überweisen zu lassen.

Ich habe keine Unterlagen mehr zu bezahlten Gebühren und Entgelten. Wie komme ich zu meinen alten Unterlagen?
Sie können via Online-Banking auf Ihre Entgelte und Gebühren der letzten 3 Jahre zugreifen. Kund:innen sowie ehemalige Kund:innen, die kein Online-Banking haben, erhalten bei der Bank Austria telefonisch unter der Tel.Nr. 050505-25 Informationen, wie sie zu Kontoaufstellungen bzw. Entgeltaufstellungen im Zeitraum 1.1.2016-30.9.2023 gelangen können. Falls Sie ausschließlich Mahnspesen bezahlt haben, ist es nicht notwendig, dass Sie eine Entgeltaufstellung anfordern, da Sie bei Mahnspesen kein Datum der Zahlung angeben müssen.

Das Konto gibt es nicht mehr, kann ich trotzdem teilnehmen?
Ja, wenn Sie ehemalige:r Kund:in der Bank Austria sind und das Vertragsverhältnis nicht mehr aufrecht ist, können Sie ebenfalls an der Aktion teilnehmen.

Ich bin Erbe oder Erbin eines Kontos, einer Spareinlage oder eines Verbraucherkredites, kann ich trotzdem teilnehmen?
Ja, wenn Sie berechtige:r Erbe oder Erbin eines oben genannten Produkts der Bank Austria sind, können Sie ebenfalls an der Aktion teilnehmen. Wichtig ist, dass Sie dabei in einem weiteren Schritt auch die Daten des oder der Erblasser:in angeben.

Ist nur die Bank Austria von dem Urteil betroffen oder müssen auch andere Banken Gebühren und Entgelte zurückzahlen?
Das Urteil wirkt nur gegen die Bank Austria, da darin die von der Bank Austria verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) beurteilt wurden. Gegen andere Banken hat das Urteil keine direkte Wirkung.

Ich habe andere Probleme mit der Bank Austria, die nicht unzulässige Gebühren und Entgelte betreffen, können Sie mir helfen?
Mit Fragen, die über den Vergleich hinausgehen, können Sie sich an unsere Kolleg:innen vom VKI-Beratungszentrum wenden: Beratung | VKI

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